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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5074 Uebrigens ist auch der Fall schon in der Obcrlausitz da, wo die katholischen und evangelischen Kinder in die nämliche Schule ge hen, und es hat kein Mißverhältniß gegeben; cs haben nament lich auch katholische Lehrer lutherische Kinder unterrichtet, und es ist nicht geschehen, daß diese Kinder dem Glauben ihrer Väter entfremdet würden. Es ist mir wirklich diese Jagd auf Seelen, die Besorgm'ß des Austrittes aus einer Confession, die Prosely tenmacherei in der Seele zuwider, sie widerstreitet meinen Grund sätzen. Ich habe den festen Glauben, daß das Christenthum solche herrliche Grundsätze hat, welche jeder christlichen Confes sion eigen sind. Um so mehr möchte ich nicht dafür stimmen, daß man einen solchen Vorbehalt mache. Ein Grund mehr dazu ist die ser, daß selbst vom Primas der kathol. Geistlichkeit unsers Landes in der I. Kammer gesagt wurde, daß die Unterscheidungslehren erst in den spätem Jahren Gegenstand des Unterrichts würden, und daß die Kinder in der frühem Zeit ohne Anstand in den evangeli schen Lehren unterrichtet werden könnten. Das ist sehr berück- sichtigungswcrth. Dann würde aber auch das Gesetz über die gemischten Ehen nicht ganz das erreichen, was die Kammer ge wollt hat, indem sie gerade diesen Punct bis zur Berathung über das Volksschulgesetz verwiesen hat. Bei dem Gesetze über die ge mischten Ehen ist nur eine facultative Bestimmung getroffen wor den; aber damit wird man doch einverstanden sein, daß es heil sam, ja nothwendig sei, daß alle Kinder, welche im Staate auf wachsen, Unterricht erhalten; es ist ferner anerkannt, daß ein religiöser Unterricht stattsinden müsse. Ich muß aber noch ein Drittes erwähnen; ich glaube nämlich, daß der Vorbehalt be denklich sei und der Wirksamkeit des Gesetzes leicht Eintrag thue, und ich bin überzeugt, daß er auf der andern Seite auch ganz überflüssig sei. Wenn wir überhaupt den Grundsatz annehmen, daß wir in die Specialitäten über den Lehrplan der Unterrichts methode, die Lehrbücher re. nicht eingehen wollen, so glaube ich gen möchte, als seien die Kinder von dem Religionsunterrichte entfernt zu halten, wo eine Verschiedenheit zwischen den Reli gionen stattsindet. Dann würde aber wieder §. 60. in Wirk samkeit treten, wo die Deputation vorgeschlagen hat, daß er wegfallen soll. Abg. Eisenstuck: Ich würde mich auch gegen dm Zusatz erklären und nur bedauern müssen, wenn durch denselben der hauptsächlichste Zweck, wie ihn die Deputation sich gedacht hat, verloren ginge. Es ist allerdings nur zu wünschen, daß das Wolksschulwesen eine solche Allgemeinheit erhalte, daß jede Con» fession darunter begriffen werden könne, und daß die Kinder al ler Confessionen nach dem Sinne des Gesetzes ihren Unterricht lichen Thorheiten, doch die unserer Nachkommen beseitigt wer-k den. Ich finde darin, daß die Verwaltung des Schulwesens den bürgerlichen Gemeinden übergeben werde, den bestimmtesten und wichtigsten Schritt zu diesem schönen Ziele. Der von dem Redner gestellte Antrag findet jedoch nicht die ausreichende Unterstützung, indem sich nur II Mitglieder zu diesem Zwecke, erheben. Staatsminister v. Mü ller: Wenn der geehrte Abgeord nete meint, daß in Folge der Ausdehnung des Gesetzes ein höch stes Dekret mit Gesetzentwurf zu erwarten stehe, so habe ich zu bemerken, daß ich in meiner Aeußerung nur berührte, es seien die Schwierigkeiten, welche früher bei der Abfassung des Gesetz ¬ entwurfs vorgewaltet hatten, wohl als gehoben zu betrachten,! sieden. Ich bin überhaupt nicht für Vorbehalte; ich fürchte aber und daß deshalb nun kein Bedenken stattfinden würde. Nach- s auch, daß dieser Vorbehalt leicht zu Mißdeutungen führen könnte, dem ich mich umständlich früher darüber erklärt hatte, welche z Ich kann mir nicht denken, wie das Christenthum nach den ver- Anstande es waren, daß namentlich die Ratification des Parti-fch^uen Confessionen so verschieden sein soll, daß der katholi- cularvertrags mit der Dberlausitz noch nicht stattgefunden habe-, d fHx Knabe Nachtheile hatte, wenn er in den Lehren des Christen ober durch den günstigen Erfolg der Berathung dieser Sache die thrrms nach den lutherischen Ansichten, und umgekehrt, wenn Anstandsursache gehoben zu sein scheine, so erklärteich, daß protestantische Knabe nach den Lehren der katholischen Con- ich kein Bedenken habe, mich für die Ausdehnung des Gesetzes, fxssion den Religionsunterricht empfange. Ich setze dabei vor- wie sie von der Deputation beantragt wurde, zu erklären; al- «rrs, daß der Lehrer mit Umsicht und Vorsicht zu Werke gehe, lein ein neues Gesetz in Bezug auf die andern Glaubensverwand- k ten anzukündigen, ist mir nicht eingefallen. Abg. Axt: Nach der Erklärung, welche der Hr. Staats minister gegeben, dürste es doch wohl des Zusatzes nicht bedür fen. Ich glaube, die Eigenthümlichkeit des Gesches, auf welche von der Deputation aufmerksam gemacht wird, dürfte diese Ansicht hinlänglich rechtfertigen. Sie sagt: Das neue Gesetz lasse den Unterricht selbst und die Art, wie er ertheilt werden solle, unberührt und habe nur die äußere Einrichtung .der Schulen, so wie die Pflichten der Gemeinden, Lehrer, Ael- tern und Kinder zum Gegenstände. Ich glaube,' diese äußere Einrichtung kann und muß in allen Schulen aller Confessionen sich gleichmäßig gestalten. Auch die Pflichten der Gemeinden gegen die Lehrer und umgekehrt, so wie die Pflichten der Aeltern und der Kinder müssen denselben Grundsätzen unterworfen sein, genug, ich sehe nicht ein, wie kas, was hier gesagt ist, eine Gefahr für eine Confession hervorbringen könnte, wenn es auf alle Confessionen ausgedehnt wird. Handelt es sich nur um die drei Parteien: Gemeinde, Lehrer und Aeltern, so weiß ich nicht, wie ein Religionsunterschied hier eine besondere Bestim mung nöthig macht, und ich finde daher bedenklich, wenn wir bei dem ersten Paragraphen wieder einen solchen Zusatz machen wollten. Abg. Atenstadt: Ich war eben im Begriff, mich gegen den Zusatz vom Hrn. Staatsminister zu erklären, und zwar, weil er das schwächen würde, was die Deputation im 2. und 3. Z. bezwecken wollte. Sie ging von dem Grundsätze aus, das schulfähige Kind muß Religionsunterricht erhalten; kann es denselben nicht an dem Orte erhalten, so hat das Kind an dem Religionsunterricht Theil zu nehmen, welcher in der Schule des Ortes gelehrt wird. Wenn wir jenen Zusatz wieder auf- mhmen wollten, so fürchte ich, daß man dieß gerade so ausle-
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