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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 340. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Referent Prinz Johann errennet den vorliegenden Ge-' genstand doch für wichtig genug, um ihn wenigstens der Prü fung der Regmung zu empfehlen. Der Vorschlag des v. Großmann eis.l.mt ihm aber als ekwaS Zu best immt gefaßt, und er erlaubt sich daher den Antrag: „Die Kammer möge in der Schrift die Regierung ersuchen, sic wolle in rufliche Erwä gung ziehen, ob und in wieweit die Gymnastik in den Schulen überhaupt einzuführen sei." O. Großmann erklärt sich mit diesem Anträge einver standen , und nimmt dagegen den ftrnigkn wieder Zurück. v. Carlowitz hingegen schließt sich demselben nur in so fern an, als er ausschließlich auf die städtischcn Schulen er streckt werde. Der Antrag des Prinzen Johann findet hierauf mit 19 gegen 8 Stimmen die Genehmigung der Kammer. Die ver minenden Mitglieder waren bei dieser Abstimmung folgende: -v. Carlowitz, Gr. v. Hohenthal, v. Baumann, v. Beust (auf Neuftrlza), v. Heynitz, v. Lüttichau, Amlshauptmann v. Welck und y. Beust (auf Thosftll). Der tz. 68. selbst sir-Lct mit der Einschaltung des Wor tes: „Lehrmeister" in der letzten Zeile einstimmige An- uahme. ß. 69. (s. Nr. -486. d. Bl. S. 5317 ch Die zweite Kammer hat theils zu mehrerer Vereinfachung des Gesetzes die Sätze 1. und 2. des Entwurfs m folgender Maße abgeändert: „es hat nämlich 1) der Schullehrer sofort am Schluffe eines jeden Mo nats, worinnen Schulversaumniffe Vorkommen, dieselben in eine besondere Tabelle zu bringen, aus dieser Aufzeichnung jedoch die jenigen Kinder, welche nur bis 3 Lage versäumten, als für wel che eine Straft nicht stattflnden soll, wegzulaffen." „Der Schullehrer hat hierauf die Tabelle 2) dem Schulvorstande Zuzu stellen, welcher sic mit Bezeichnung der nach seinem Ermessen strafbaren Versäumnisse und, mit seiner Unterschrift versehen, den betreffenden Obrigkeiten spätestens acht Lage nach Ablauf des Monats überliefert." — Am dritten Satze hat sie nur das Minimum der Srxafe bis auf 5 Gr. herabgesetzt, in der Ueber- zeugung, daß 26 Gr. in vielen Fallen nicht einzubringen sein werden, und weil 5 Gr. gesetzlich einem Halden Tage Gefängniß gleich steht. — Zm vierten Satze ist endlich das Wort „Orts- schulbedürfniffe" in „Ortsschulkasse" umgeändert worden.—Die Deputation empfiehlt den Beitritt zu diesen sämmtlichen -Verän derungen- Man schließt sich dm Ansichten der Deputation allenthal ben emsiimmig an, und genehmiget somit den §. nach den Be schlüssen der 2. Kammer. v. Großmann: Aeder ist gewiß mit mir der Meinung, daß der Schullehrer, welcher von den Schulversäumnissen An zeige macht, zu loben, nicht zu tadeln ist- Dessenungeachtet le gen doch pflichtvergessen? Aeltern eine Rüge her Schulversäum nisse ihrer Linder dem Schullehrer sehr übel aus, und lohnen ihm dafür ost mit dem größten Undank, und zwar hauptsächlich der für sie daraus entspringenden Kosten und Strafen halber. Damit nun die Schullehrer solchen unvermeidlichen Aergerm'ssen Wenigstens nicht mehr so ost ausgesetzt sein mögen, stelle ich den Antrag: ,-Daß bej Rüge und Bestrafungen von Schulversgumniffen bei denjenigen Personen, wo solches zum erst en male vor kommt, keine Gerichtskosten möchten gefordert werden dürfen." Dieser Antrag wird nicht hinreichend unterstützt. §. 70. wird, wie auch in derLKammer geschehen, ganz dein Gesetzentwürfe gemäß von sämmtlichen Stimmen angenommen. Bon D. Großmann wird hierbei der Antrag gemacht, man möge auf ein Discipli'narregulativ für die Schulen antra gen, in welchem genau bestimmt werde, welcher Strafen sich ein Schullehrer gegen seine Zöglinge zu bedienen habe, und in wel cher Maße deren Gradation statt finde. Er laßt indessen diesen Antrag wiederum fallen, da der Referent versichert, daß die Ver ordnung die nöthigen Bestimmungen über diesen Uunct enthalte. Man gelangt zum VI. Abschnitte, über welchen die Depu tation Folgendes erinnert: Der VI. Abschnitt, der von der Localaufsicht über die Schu len und insbesondere von den Ortsschulvorständen handelt, hat in der 2. Kammer eine Hauptumänderung erlitten. — Es bezog sich nämlich dieser Abschnitt hauptsächlich auf das Gesetz über Errichtung von Kirchenvorständcn, welche in der Regel Zugleich Schulvorstände sein sollten. Dieses Gesetz, welches für gegen wärtigen Landtag Zurückgelegt, jedoch auch uns emactsweise mitgerhcilt worden ist, bestimmt, daß der Kirchcnvorstand aus einem Geistlichen und einem Magistrarsmitgliede (in Landgemein den dem Gemeindealtesten) als ständige und einigen von den Vertretern der Gemeinden zu wählenden Gemeindeglicdern als unständige Mitglieder bestehen solle. — Die 2. Kammer hat aus den in dem Deputationsbericht ihrer ersten Deputation ersichtli chen Gründen die Ueberzeugung gefaßt, daß es zweckmäßiger sei, in Landgemeinden die Function des Schulvorstandes mit der des Gemeinderaths zu verbinden, jedoch unter Theilnahme eines oder mehrerer Geistlichen. — Nun könnte man zwar dagegen einwen- den, daß die Qualisication für den Schulvorstand eine besondere sei, und daher besondere Mitglieder für denselben zu wählen wä ren; es ist jedoch anderer Seils zu erwägen, daß der Schulvor stand in das Innere des Schulwesens sich nicht zu mischen Hat, und der Mangel an qualisicirten Leuten in den meisten Landge meinden eine doppelte Wahl ohnehin unmöglich machen dürfte.— Die Deputation kann ans diesen und den oben angezogenen jen seits geltend gemachten Gründen nur für den Vorschlag der 2. Kammer sich erklären. In den Städten glaubt man jenseits m Berücksichtigung der so sehr verschiedenen Localvechältnissc alles auf dis Localschulordnung setzen zu müssen, und auch hier stim men die Unterzeichneten bei. Referent, Prinz Johann bemerkt, daß die Deputation der jenseitigen Ansicht zwar insoweit beigetreten sei, als sie den Schulvorstand auf dem Lande mit dem Germmderathe in Ver bindung gebracht zu sehen wünsche, daß sie aber hierdurch noch keineswegs die Ansicht ausgesprochen haben wolle, auch den Kirchenvorstand mit dem Gemeinderathe zu verbinden, da dieß noch weiterer Prüfung unterliegen müsse. Der bessern Ueberstcht halber trägt nun Referent Prinz Johann die von der jenseitigen Deputation über diesen Ge genstand geltend gemachten Gründe vor, worauf sich sodann die Kammer einstimmig für die Verbindung des Schulvorstandes mit dem Gemeinderathe erklärt, wodurch also entschieden ist daß man von der imGeschcntwurfedem VI. Abschnitte gegebenen Stellung und -Fassung ahgrht Wh sich der von der 2. Kammer gewählten anschließt.
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