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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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wie die Sachsens kein wesentliches praktisches Interesse. Letz tere ist von dem lebhaften Wunsche beseelt, das Beste des Va terlandes allenthalben im Einverständnisse mit den Standen zu fördern, auf deren praktische Einsicht und Sachkenntniß sie großen Werth legt,, auch fleht den Standen ja ohnehin bei Or ganisationen dann ein unbestrittenes Recht der Einwilligung zu, wo mit der Organisation die Erlassung von Gesetzen oder ein neues pecuniares Bedürfniß verbunden ist. Ich hoffe mit Zu versicht, die Sache wird sich auch hier auf die gewohnte freund liche Weise erledigen. Für jetzt hat die Regierung keine Veran lassung, sich auf die Sache zu erklären, sie wird solches aber nach Befinden thun, sobald die Schrift an sie gelangt fein wird. Anlangend die Localinspcm'onen der Gclehrtenschulen, so wird man Bedacht nehmen, sie auf eine möglichst zweckmäßige Weise zu organisiren, sobald nur erst die ständische Entschließung über die auf Unterstützung jener Schulen gerichteten Petitionen einge gangen sein wird. Bürgermeister Mittelstadt: Es scheint mir hier Alles darauf anzukommen, aus welchem Gesichtspunkte man die Sache betrachtet. Bin ich nun im Allgemeinen mit der geehrten De putation darin einverstanden, daß den Standen auch über die Einzelnheitcn der neuen Einrichtung das Recht der Zustimmung zustehe, so kann ich den Wunsch nicht unterdrücken, daß man erkläre, wie man die Regierung zwar nicht an die Fassung, wohl aber an die materiellen Bestimmungen des vorgelegten Planes binde, daß man zu diesem Ende über jeden §. einzeln und sodann über das Ganze durch Namensaufruf abstimme. Auf diese Weise erhalt der Plan die Natur eines ausdrücklichen Gesetzes, und dieß halte ich für norhwendig, wenn ich schon unter den jetzt vorwaltcnden Umständen den von der geehrten Deputation vorgeschlagenen Weg billigen muß. Mag bann die Regierung das Ganze durch Gesetz oder durch Verordnung be kannt machen, so wird sie doch an das gebunden sein, was Sei ten der Stande erklärt worden ist. Bürgermeister Hübler halt jedoch Letzteres nicht für nö- thig, indem er schon früher gezweifelt habe, ob den Ständen das Recht der Zustimmung zu den Einzelnheiten der neuen Ein richtung zustehe, und er auch heute eine andere Meinung zu fassen nicht vermocht habe. Seine Ansicht werde auch dadurch bestätigt, daß die Regierung nicht em Gesetz, sondern nur einen Plan vorgelegt habe, und er halte deshalb eine Abstimmung über jeden einzelnen Z. eben so wenig fär nöthig, als dm Na mensaufruf in Betreff des ganzen Planes. Der Präsident erklärt sich seiner Seits mit den von der Deputation dargelegten Ansichten, so wie hinsichtlich des bei der Abstimmung zu beobachtenden Modus, mit dem Bürgermeister Ritterstädt einverstanden, und schreitet nun zur Abstimmung über die von der Deputation gestellten Anträge. Es sinden beide einstimmige Genehmigung der Kam mer und Der Vorschlag des Prinzen Johann mit 2d gegen I Stimme Annahme. Man geht nun zur sp eeiellen Beratung der einzelnen §§. über. Zu §. 1. (f. dens. in Nr. 442. d.Wl. S. 4716.) findet die Deputation nichts zu bemerken, und auch die Kammer erklärt sich mit dem materiellen Inhalte dieses Z. einstimrnig einver standen. Au §. 2. (s. dens. Nr. 442. d. Bl. S. 4717.) bemerkt die Deputation in ihrem Berichte: Die zweite Kammer hat auf den Vorschlag ihrer De putation die Satze H.. und L. theils um Wiederholungen zu ver meiden, theils um allen Zweifel zu entfernen, ob nicht eines oder ! das andere Geschäft des hier fraglichen Wirkungskreises von der Competenz der Kreisdirectionen ausgeschlossen werden solle, zu sammengezogen, und in Ansehung der Schulsachen noch der Cognition über Aufbringung der zur Errichtung und Unterhal tung der Schulen erforderlichen Mittel und der Aufsicht auf die Lehre der angcstellten Schullehrer namentlich zu gedenken beschlos sen. — Die Deputation empfiehlt den Beitritt. Letzterer erfolgt Seiten der Kammer einstimmig. Die Deputation fährt in ihrem Gutachten zu diesem ß. weiter fort: Bei sorgfältiger Erwägung fand sich indeß noch ein Ge schäft, das nach dem Dafürhalten der Deputation im Interesse des Ganzen den Kreisdirectionen künftig zugewiesen werden könnte. Es ist dieß die Abgabe eines Gutachtens bei der Wahl der anzustellenden Decane, falls überhaupt die Decanatseinrich- tung noch ins Leben treten sollte. Wird nämlich in der Regel der Decan unter den Geistlichen des Decanatsbezirks ausgewählt werden, und kommt es bei dieser Auswahl nicht sowohl auf theo logische Kenntnisse und Gelehrsamkeit, als auf eine treue gewis senhafte Amtsführung, auf. einen untadelhaften Lebenswandel, auf die daraus Hervorgehende allgemeine Achtung, die sich der Decan auch unter seinen AmtSbrüdern zu verschaffen wußte, so wie auf einigen Gcschäftstact an, so wird einer Kreisdirection in Folge ihrer Stellung hierüber die sicherste Kenntniß beiwohnen, und diese sie ganz vorzüglich geeignet machen, dem Ministers mit einem wohl begründeten Gutachten zu Rathe zu gehen. — Bei dieser Gelegenheit mußte sich übrigens der Deputation die Frage, ob und wenn die Ausführung der Decanarseinrichtung zu erwarten stehe, um so mehr aufdrängen, als sie sich nirgends in den ständischen Verhandlungen genügend beantwortet findet, und dennoch der jenseitige Dcputativnsbericht die Anstellung von Decancn als unzweifelhaft und bald bevorstehend vorauszusetzen scheint. Wünschenswcrth dürfte es auch hier sein, wenn die Stände mindestens mit ihrem Gutachten gehört würden; haben sie sich nun aber zur Zeit über den, bei Gelegenheit des Budjets- bcrichts als Beilage an die zweiteKammer gelangten dießfallsigen Plan, der nach der Ansicht der Deputation mindestens teilweise einer Erinnerung bedarf, nicht ausgesprochen und ist dem Ver nehmen nach die Regierung selbst in einzelnen Puncten von ihm zurückgekommen, so dürfte, ehe die Maßregel ins Leben treten kann, noch einer Vorlage von Seiten der Regierung, wenn auch erst auf künftigem Landtage, entgegen zu sehen sein. — Die Deputation schlägt daher vor, daß die geehrte Kammer auf diese Ansicht eingehe und es ausspreche, wie sie, ehe die Ständever sammlung gehört worden, die Decanatseinrichtung nicht ausge führt zu sehen wünsche, wie aber nicht anzunehmen sei, daß zur Zeit eine Erklärung oder wohl gar schon ein Emverständniß in Bezug auf jenen Plan vorhanden sei. Referent, v. Carsowih, bemerkt hierbei, wie ihm seit Erstattung des vorliegenden Berichts der Bericht der 3. Depu- 2
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