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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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V?L treffende außerordentliche Deputation verweisen will? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 268.) Das Direktorium der evangelisch-lutherischen Missionsgesellschaft überreicht den 26. Jahresbericht der ge nannten Gesellschaft in 42 Exemplaren zur Wertheilung. Präsident v. Carlowitz: Diese Schrift ist bereits zur Bertheilung gelangt. 5. (Nr. 269.) Das Comite der sächsischen Hauptbibel gesellschaft überreicht den 31. Jahresbericht in 42 Exemplaren zur Wertheilung. Präsident v. Carlowitz: Auch hier hat die Wertheilung bereits stattgefunden. 6. (Nr. 270.) Die Gemeinde zu Wachwitz durch den Ge meindevorstand Karl Zeibig bittet um Abhülfe der in ihrer Reiheschankssache geführten Nichtigkeitsbeschwerde, so wie um Unterstützung ihres Speisewirthschaftsconcessionsgesuchs. Präsident v. Carlowitz: Diese Eingabe ist wenigstens theilweise eine Beschwerde, auch haben dem Anführen nach die Beschwerdeführer den Jnstanzenzug erschöpft. Das Petitum lautet wie folgt: „Die hohe Ständeversammlung wolle noch auf gegenwärtigem Landtage ihrer Beschwerde abzuhelfen und ihr die gesuchte Concession zur Speisewirthschaft auszuwirken gnädigst geruhen." Es ist kein Zweifel, daß diese Eingabe an die vierte Deputation zu verweisen sein wird, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Vorschlag genehmigt? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 271.) Der.Abgeordnete Brockhaus überreicht zur Bertheilung: ») 44 Exemplare der Schrift: „Ueber die Nothwendigkeit eines neuen Galeriegebäudes für die König!. Gemäldesammlung zu Dresden, von 0. H. W. Schulz" und b) 44 Exemplare der Beilage zur Deutschen Allgemeinen Zei tung vom 1. Januar 1846, den Neubau eines Museums in Dresden betr. Präsident v. Carlowitz: Es ist dem Wunsche des Herrn Abgeordneten entsprochen worden, und es sind die Exemplare dieser Schrift bereits zur Bertheilung gelangt. 8. (Nr. 272.) Die Buchhandlung Adler und Dietze zu Dresden überreicht im Auftrage des Verfassers 8 Exemplare der Schrift: „Drei und zwanzig zeitgemäße Desideria für das deutsche und namentlich sächsische Medicinalwesen" zur Wer, Lheilung an die den betreffenden Gegenstand berathenden De putationsmitglieder. Präsident v. Carlowitz: Es sind 8 Exemplare an die Kammer gelangt, und wird die Bertheilung in der gewünsch ten Maaße verfügt werden. 9. (Nr. 273.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 12. Januar 1846, die Berathung über den Zusatzparagraphen 37r>. des Entwurfs der Landtagsordnung bett. Präsident v. Carlowitz: In dem Berichte der außeror dentlichen Deputation über die Landtagsordnung hat die jen seitige Deputation ihrer Kammer den Beschluß anempfohlen, -aß wegen Entscheidung der Frage, ob eine Kammer berechtigt sei, einseitig eine Adresse an die Staatsregierung zu erlassen, noch auf dem jetzigen Landtage Einleitung getroffen und zu dem Ende in besondere Communiration mit der ersten Kammer getreten werden soll. Zugleich ist beantragt worden, in die Landtagsordnung einen Paragraphen, der hierauf berechnet ist, einzuschalten, und beschlossen worden, die erste Kammer aufzu fordern, sich darüber zu erklären, ob sie diese Streitfrage eben falls durch den Staatsgerichtshof zur Entscheidung bringen lassen wolle. Es ist nun die Frage aufzuwerfen: an welche Deputation diese Eingabe zu verweisen sein dürfte? Einige Gründe sprechen für die Competenz der dritten Deputation, in so fern als es sich um einen Antrag eines Abgeordneten, also eine ständische Petition handelt. Eben so ließe sich die Verweisung des Protocollextracts an die außerordentliche De putation über die Landtagsordnung damit rechtfertigen, daß die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer über die Landtagsordnung den Gegenstand mit in ihrem Berichte über die Landtagsordnung behandelt hat. Allein die triftigsten Gründe sprechen doch für die Verweisung des Protocollextracts an die erste Deputation. Es handelt sich jetzt um die Frage ob es nach der Werfassungsurkunde zulässig sei, daß eine Kam mer allein an den König eine Adresse erlassen könne, also um eine reine Verfassungsfrage. Für die Verweisung an die erste Deputation spricht noch besonders das, daß ja die erste Kam mer sich der zweiten anschließen, also die Frage zur Entschei dung an den Staatsgerichtshof bringen wollte, sodann von der Ständeversammlung der Staatsregierung gegenüber De- ductionsschriften anzufertigen wären. Daß dieses Geschäft aber zum Ressort der ersten Deputation gehöre, ist klar; denn auch hier handelt es sich recht eigentlich um Verfassungsfragen. Demnach hält es denn das Directorium für angemessen, diesen Protocollextract an die erste Deputation zu verweisen. Wenn darüber von Niemandem weiter etwas gesagt wird, so richte ich die Frage an die Kammer: ob sie nach dem Vorschläge des Direktoriums den Protocollextract der ersten Deputation zu weisen will? — Einstimmig Ja. 10. (Nr. 274.) Petition mehrerer Einwohner des Kirchspiels Hohkirchen und 4 anderer, Peter Bürger und 122 Gen., um Beibehaltung der bisherigen Form bei Vereidung und Ver pflichtung der Geistlichen und Schullehrer. Präsident v. Carlowitz: Es ist diese Petition aus der Oberlausitz und gleichlautend mit denen, die wir schon in großer Anzahl dorther erhalten und an die außerordentliche Deputa tion verwiesen haben. Ich frage daher die Kammer: ob sie auch diese Eingabe an die außerordentliche Deputation über die kirchlichen Fragen verweisen wolle?— Einstimmig La.
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