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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Platz ergreifen können. Da aber ein besonderer Antrag dar auf gestellt worden ist, daß der Herr Referent diese Petition in der Kammer vorlesen möchte, so habe^ich zuvörderst diesen Antrag zur Unterstützungsfrage und sodann zur Abstimmung zu bringen. Die Vorlesung natürlich wird dann erst erfolgen können, wenn der Herr Referent den Rednerstuhl wird einge nommen und den Vortrag begonnen haben. Es ist also der Antrag gestellt worden, diese Petition zu verlesen, und ich habe die Frage an die Kammer zu stellen: ob sie diesen Antrag un terstütze? — Er erlangt ausreichende Unterstützung. Präsident v. Carlowitz: Ich frage nun die Kammer: ob sie diesen Antrag auch annehmen wolle?— Einstimmig Za. Präsident v. Carlowitz: Ich würde nun den Herrn Referenten zu ersuchen haben, später auf diesen Beschluß ge fälligst mit Rücksicht zu nehmen. 11. (Nr. 299.) Petition des Vorstands des Gewerbver- rins und der Sonntagsschule zu Zschopau, Wilhelm Gottschald und Gen., um Erlassung gesetzlicher Bestimmungen, den regel mäßigen Besuch der Sonntagsschulen wahrend der Hälfte der Lehrzeit der Lehrlinge betr. Präsident v. Carlowitz: Das ist eine recht eigentliche Petition, eine Petition, die übrigens mit keinem Gegenstände, den die hohe Staatsregierung an die Ständeversammlung ge bracht hat, meines Wissens im Zusammenhänge steht. Die Petition ist an die hohe Ständevcrsammlung gerichtet, und es würde bei uns hierbei das gewöhnliche Verfahren einzuschlagen sein, wonach, wenn nicht schon jetzt ein Mitglied sich entschlie ßen sollte, dieselbe zu der seimgen zu machen, sie acht Tage lang auszulegen ist und danrr an die jenseitige Kammer zu ge langen hat. Ich frage die Kammer: ob sie damit überein stimme? — Einstimmig Ja. 11. (Nr. 300.) Der Buchhändler Wilhelm Schrey zu Leipzig überreicht zur Aufnahme in die Bibliothek das erste Heft des Werkes: „Sachsens berühmte Männer und Frauen der Jetztzeit." Präsident v. Carlowitz: Die Einverleibung in die Bibliothek wird erfolgen und es wird jedenfalls der Dank der Kammer in das Protocoll aufzurrehmcn sein. — Ich habe zu gleich zu bemerken, daß der HerrEinsender ein Probeexemplar Nebst einem Subscriptionsbogen eingesendet hat, damit diejeni gen Mitglieder, die sich etwa dabei betheiligen wollen, subscri- biren können. Das waren die Nummern, die sich heute auf der Registrande befanden. Ich habe der Kammer noch nach träglich anzuzeigen, daß Einladungskarten zur Stiftungsfeier des Dresdner Gewerbvereins für den 31. Januar 1846 zur Wertheilung gelangt sind. Es ist auch ein Subscriptions bogen für diejenigen Mitglieder ausgelegt worden, welche sich bei dem Festmahle an diesem Tage zu betheiligen gedenken. Er liegt auf dem grünen Tische. Endlich bemerke ich noch, 1.47. daß der Herr v. Hartitzsch für die heutige Sitzung wegen Un wohlseins sich entschuldigt hat. Bürgermeister Wehner: Ich habe eine kurze Anzeige von Seiten der vierten Deputation zu machen. Es ist näm lich der vierten Deputation eine Beschwerde von der Gemeinde zu Wachwitz zugcwiesen worden, und zwar wegen eines Ge suchs, welches letztere wegen der Erlaubmß, den Reiheschank mit der Speiseconcession zu verbinden, eingereicht hat. Diese Eingabe ist von der vierten Deputation geprüft worden, allein man hat sich bewogen gefunden, sie zurückzuweisen, weil sie mit §.118 8ul>5.unb§. der provisorischen Landtagsordnung nicht, im Einklänge steht. Sie ist aber noch an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Carlowitz: Es genügt diese Erklärung und es bedarf keines Beschlusses hierüber. Wir würden nun auf den Gegenstand übergehen können, der sich auf der heutigen Tagesordnung befindet, und ich ersuche den Herrn Viceprä- sidenten, den Vortrag zu beginnen. Referent Bicepräsident v. Friesen: Das Allerhöchste Decret: „die Reform der evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung betr.", lautet: Se. KöniglicheMajestätlassen den getreuen Ständen andurch einen, nach vorgängiger Beratung mit den ia Lvaoge- licis beauftragten Staatsministern und im Einverständniß mit solchen, bearbeiteten Aufsatz, welcher die in zahlreichen Petitio nen, wiewohl in unter einander sehr abweichender Maaße ge wünschte Reform der bestehenden evangelisch-lutherischen Kirchrnverfassung zum Gegenstände hat, zur Kenntnißnahme zugehen. Ist hiernach die Absicht, dem diesfallsigen im Wesentlichen schon früher anerkannten Bedürfnisse durch eine Gesetzvorlage in geeigneter Weise zu entsprechen, so erachten Allerhöchst- dieselben für angemessen, daß der hierüber zu bearbeitende Gesetzentwurf, zur künftigen Berathung in den Kammern selbst, durch besondere ständische Deputationen der einzelnen Kammern in der Zwischenzeit vom Schluß des gegenwärtigen bis zum Beginnen des nächsten ordentlichen Landtags geprüft und be gutachtet werde. Allerhöchstdieselben veranlassen daher die getreuen Stände, so fern ihnen nicht ein Bedenken dagegen beigeht, zur Vorberathung des gedachten Gesetzentwurfs und Berichterstat tung hierüber, aus ihrer Mitte Deputationen in der bei frühem Vorgängen der Art gewöhnlichen, und durch Vereinbarung mit solchen im Jahre 1834 festgestellten Maaße zu wählen, und sind der Anzeige der getroffenen Wahlen in Huld und Gnaden ge wärtig, mit denen Allerhöchstste denselben jederzeit wohl beigethan verbleiben. Dresden, den 14. September 1845. Friedrich August. (1.8) Carl August Wilhelm Eduard von Wietersheim. 1*
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