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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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so fern den Ständen dagegen ein Bedenken nicht beigche." Wenn nun ein solches Bedenken in der ständischen Schrift nicht ausgesprochen wird, wenn vielmehr die Zwischendeputation ge wählt wird, so liegt darin die entscheidende und bestimmte Er klärung, welche die Regierung eben verlangt hat. Eine ausdrück liche Erklärung über diesen Punkt würde zwar der Regierung in gewisser Beziehung nur erwünscht sein, aber an und für sich ist sie keineswegs nothwendig. Deshalb stelle ich auch anheim, ob nicht Punkt c. ganz wegfallen könnte, denn es wird dadurch, ob dieser Antrag stehe oder falle, nicht das Allergeringste geändert. Bürgermeister Gott sch ald: Ich möchte hier sagen: gm tscet, eonselltit; hätte die Deputation über diese Frage gänzliches Stillschweigen beobachtet, so hätte die hohe Staatsregierung daraus nichts Anderes, als eine stillschweigende Billigung ihrer dargelegten Ansicht folgern können. Da aber die Deputation diese Angelegenheit in Frage zieht und vorschlägt, daß man sich eines Gutachtens darüber enthalten solle, so wird die Folgerung, welche die Staatsregierung aus dem Schweigen hätte ziehen können, neutralisirt. Da also die Deputation nicht geschwiegen hat, so scheint es mir unerläßlich, dem Anträge beizustimmen, welchen Herr v. Großmann gestellt hat. Präsident v. Carlo witz: Herr v. Großmann scheint spre chen zu wollen, allein ich besorge, ihm dies ohne Erlaubniß der Kammer nicht gestatten zu können, da er bereits sechsmal ge sprochen hat. v. Großmann: Ich wollte nur so viel sagen, daß, wenn die Deputation diesen Antrag fallen läßt, ich auch mein Amende ment fallen lassen will. v. P osern: Es wurde gesagt, wenn die Ständeversamm lung schwiege, so würde die Staatsregierung annehmen, als sei auch sie für die Presbyterial- und Synodalverfaffung. Dies ver anlaßt mich zu der bestimmten Gegenerklärung, daß ich von dem hohen Ministerium für die nächste Ständeversammlung nur eine Gesetzvorlage über die Bildung einer obern kirchlichen Consistorialbehörde erwarte, als vor Allem nöthig, und als die erste erforderliche Maaßregel. Von oben also den Bau beginnend, von wo dann die Vorschläge zum wei tern Fort- und Ausbau, zum weitern besonnenen Fortschritte ausgehen sollen und werden, zum Segen der Kirche. Ich also erkläre mich zur Zeit weder für, noch gegen die Presbyterial-und Synodalverfassung, sondern will, daß diese Angelegenheit vorerst der allseitigen Prüfung und Erwägung einer am besten und, wie ich glaube, allein dazu geeigneten kirchlichen collegialischen Be hörde, und nach Befinden der gesammten Geistlichkeit des Lan des, durch Befragen, übergeben werden möge. Kommen wir so zwar um ein oder zwei Jahre langsamer an's Ziel, so gehen wir doch sicher, wie dies bei so hochwichtigen Angelegenheiten, wie es die der Kirche sind, stets Regel sei« sollte, weil Fehlgriffehier oft Jahrhunderte lange Nachweh en zur Folge haben. Domherr v. Günther: Ich erlaube mir noch einen Ver mittelungsvorschlag, welcher dahin gehen würde, daß der Satz unter e in folgender Maaße gefaßt würde: „daßsie (die Kammer) zwar eine Vertretung der Kirch eng em sind en für nö thig erachte, jedoch darüber, ob insbesondere eine Presbyterial- und Synodalverfassung einzuführen sei, sich eines Gutachtens gänzlich enthalte, um damit der Ständeversammlung, welcher ein diesfallsiger Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, in keiner Weise vorzugreifen." Präsident v. Carlo witz: Das ist ein neues Amendement. Da es aber später eingebracht ist, so würde die Hälfte der An wesenden zur Unterstützung nöthig sein. Domherr v. Günther: Ich weiß nicht, ob mir die Depu tation beitritt? (Fürst Schönburg und Referent Vicepräsident v. Friese» treten nicht bei, während 0. v. Ammon und v. Heynitz dies thun.) Präsident v. Carlo witz: Es hat sich also die Mehrheit der Deputation für das Amendement ausgesprochen; da dies aber nicht die gesammte Deputation gethan,. so steht das frühere De putationsgutachten immer noch, und es bleibt immer nichts übrig, als eine neue Unterstützungsfrage auf das Amendement zu stellen. Wenn also diese Ansicht die richtige ist, so frage ich: ob die Kam mer dieses neueAmendement, daß nach den Worten: „daß sie"und vor dem Worte: „darüber" eingeschaltet werden soll: „zwar eine Vertretung der Kirchengemeinden für nöthig erachte, jedoch" unterstützt?— Geschiehtausreichend. Präsident v. Carlowitz: Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand noch darüber sprechen will? v. Criegern: Ich habe das Amendement meines Herrn Nachbars unterstützt, allein ich bekenne, daß ich nicht dafür stim men werde, sondern für das Deputationsgutachten, welches mir aus einem andern Grunde doch vorzüglicher scheint. Ich ver kenne nicht, daß ein Hauptzweck der ganzen Vorlage darin auS- gedrückt ist, eine Vertretung der Kirchengemeinden zu schaffe», und zwar in anderer Maaße, als sie jetzt existirt. Das geht auS den Worten der Beilage zum Decrete hervor, wo aus den ver schiedenen Petitionen namentlich dieser Punkt ausgehoben wird, und wo es Seite 80 heißt: „Reform der bestehenden evangelisch lutherischen Kirchenverfassung im Sinne mehrerer Theklnahme der Kirchengemeinden und Geistlichen an der Anordnung der kirchlichen Angelegenheiten." Die Ansicht, die der Deputations bericht in dieser Beziehung verfolgt, scheint Mir bereits Herr v. Posern ganz richtig angedeutet zu haben, und solche dahin zu gehen, daß man im Allgemeinen anerkennt, eine Reform derKir- chenverfafsung sei wünschenswerth, und namentlich die Vertre tung der Kirche anders zu reguliren. Man faßt nun diese Bcr- tretungsfrage aus einem doppelten Gesichtspunkte in's Auge, und handelt zuerst über Vertretung derKirchengewalt im Staate durch Behörden, zweitens aber über die eigentliche Repräsentation der Kirchengemeinden durch Vertreter aus ihrer Mitte. Der Deputationsbericht geht ferner von der Ansicht aus, daß die Ver tretung durch eine neu zu organisirende Behörde als nächstes Be- dürfniß erscheine, weil dieselbe bei weiterer Erörterung der Frage über die Art der Vertretung der Kirchengemeinden erwünschte Wirksamkeit äußern würde. Dieser Ansicht trete ich bei und wiederhole den Wunsch, daß es dabei bleibe, die hohe Staats-
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