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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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hat man bemerkt, er gehöre nicht unmittelbar zu dem vorlie genden Anträge der Deputation, er eigne sich nur zu einer be- sondrrn Petition und werde in der angebrachten Maaße den Nachtheil haben, daß die von der Staatsregierung zu erwar tende Gesetzvorlage dadurch verzögert werde. Diese Ein wände haben Einiges für sich. Aber in materieller Be ziehung habe ich nicht gehört, daß man mir eine wesentliche Einwendung gemacht habe. Man hat die Unsicherheit un serer zeitherigen Gesetzgebung darüber nicht in Zweifel gezo gen, und man hat ferner zugegeben, daß die Tumultuanten in Bezug aufBeschädigungen demStaate gegenüber besser daran sind, als Privaten gegenüber. Endlich muß ich zur Berthei- digung meines Antrags noch bemerken, daß derselbe ganz all gemein gehalten ist, und daß ich nur bei Motivirung desselben bemerkt habe, daß es mir wünschenswerth sei, daß einegesetzliche Bestimmung gegeben werde, wonach vorzugsweise die Tumul tuanten und sudsiöium die Communen zur Schadloshaltung verpflichtet werden. Dem Inhalte des Gesetzes selbst habe ich dadurch durchaus nicht vorgreifen wollen. Da übrigens weder von Seiten der Staatsregierung, noch von Seiten der Kammer mir etwas Wesentliches gegen das Materielle meines Antrags entgegengehalten worden, so kann ich mich auch nicht entschließen, denselben zurückzuziehen. Domherrv.Günth er: Es sind vonden geehrten Sprechern, welche bis jetzt ihre Ansicht über die vorliegende Sache darleg ten, mehrfache Wünsche, Anträge und Behauptungen ausge stellt worden, mit denen ich mich nicht allenthalben einverstchen kann. Wäre die Rede davon, daß gegenwärtig durch eine Debatte gleichsam das Material für ein künftiges Gesetz zu sammengebracht werden sollte, oder handelte es sich um An träge, die wir der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung bei dem zu erwartenden Aufruhrgesetze vorlcgen wollten, so würde ich sofort versuchen, die einzelnen Redner zu widerlegen. DaS will ich aber jetzt um deswillen nicht thun, weil ich aus dem Berichte ersehe, daß das gewünschte Aufruhrgesetz schon so gut wie fertig ist, und, wenn auch in beschränkter Art, doch sehr bald, und vielleicht sogar noch vor Abgang der ständischen Schrift von Seitm der Regierung den Kammern vorgelegt werden wird. Dann wird es Zeit sein, über das und jenes, was vielleicht in dieser Beziehung noch zu wünschen ist, zu sprechen. Nur ein einziges Moment hebe ich Hervor, weil es im nächsten Zusammenhänge mit dem Anträge des Herrn v. Watzdorf steht, welcher doch später wahrscheinlich zur Ab stimmung kommt. Es scheint mir ein bedeutender Unterschied zu sein, ob die Commun, in deren Mitte der Aufruhr aus bricht, für verpflichtet erachtet wird, diejenigen Schäden zu ersetzen, welche Privatpersonen bei dem Tumulte erleiden, oder ob ihr zugemuthet werden soll, die Kosten zu tragen, welche erwachsen, weil man von Seiten der Staatsbehörden militmrische Hülfe und andere Mittel angewendet hat, um den Aufruhr zu hemmen und zu unterdrücke«. Was den ersten Punkt betrifft, so mag dieser vor der Hand dahingestellt blei ben. Daß aber die letztem Kosten den Communen angeson nen werden sollen, dafür würde ich mich in keinem Falle erklä ren können. — Ferner hat der Herr Vicepräsident den Wunsch ausgesprochen, <S möge das Tumultmandat von 1791 nicht aufgehoben, sondern beibehalten werden. Ich würde das mit Stillschweigen übergehen, wenn nicht der Herr Minister des Innern die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten bestätigt und bemerkt hätte, es werde allerdings dieses Mandat nicht aufge hoben werden. Nun ist es aber gewiß in hohem Grade wün schenswerth, daß es aufgehoben wird, und daß diejenigen Be stimmungen in demselben, von denen man glaubt, daß sie noch jetzt brauchbar und nützlich sind, in das neue Gesetz mit ausge nommen werden. Denn es ist zu befürchten, daß eine große Verwirrung entsteht, wenn das Mandat von 1791 fort während Gültigkeit behält, während man in dem neuen Gesetze Maaßregrln rinsührt, welche, wie ich voraussetzen zu können glaube, nicht in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen jenes Mandats zu setzen sein werden. Es wird dann derFall eintreten, der leider so oft schon in unserer Gesetzgebung ein getreten ist, daß einzelne Bestimmungen eines Gesetzes aufge hoben und andere an ihre Stelle gesetzt werden, noch andere aber fortbestehen, so daß zuletzt Niemand mehr weiß, was von dem Alten noch gilt und was nicht, wodurch eine bedeutende Rechtsunsicherheit entsteht. — Was ich sonst noch zu sagen hätte, verschiebe ich bis zu dem Augenblicke, wo das Gesetz vorliegt. Bürgermeister Starke: Mit dem Anträge der geehrten Deputatton bin ich vollkommen einverstanden. Ich erlaube mir nur, in Bezug auf den von dem Herrn v. Watzdorf gestellten An trag die Besorgniß auszusprechen, daß er doch zu nachtheiligen Consequenzen führen dürfte. Es liegt, wenn das unglückliche Ereigniß eines Aufruhrs irgend wo eintritt, ein offenbares Ver brechen vor, und wer die Folge davon zu tragen habe, darüber kann kein Zweifel entstehen. Allein sie beziehendlich der Kosten und Schäden der Commun aufzubürden, möchte um deswillen bedenklich erscheinen, weil man mit gleichem Rechte diese Folge bei jedem andern Verbrechen anwenden könnte. Ganz xar rstto würde es z. B. sein, wenn ein Bösewicht durch Brandstiftung Jemandem Schaden zufügt und die Commun angehalten werden soll, den Schaden zu ersetzen; deshalb muß ich mich gegen den Antrag erklären. Nur noch einige Worte über die Petitionen. Dem muß ich allerdings beistimmen, daß, wenn Stadtverord nete, als solche, Petitionen einreichen, sie aus dem Wirkungs kreise, der ihnen durch die allgemeine Städteordnung angewiesen ist, heraustrcten; ich darf dies auch nur einigermaaßen mit dem Eifer entschuldigen, der sich durch Einreichung solcher Petitionen für Erreichung gemeinnütziger Zwecke ausspricht. Wenn aber von Sr. Königl. Hoheit der Wunsch ausgesprochen worden ist, es möchten überhaupt derartige Petitionen, wenn sie von städti schen Corporationen an die Stände gelangten, nicht berücksich tigt werden, so würde dqs wohl zu weit gegangen sein; denn wer den von dem Stadtrathe und den Stadtverordneten gemein schaftlich Petitionen eingereicbt, so werden sie jedenfalls zu be rücksichtigen sein, weil obigen Corporationen, weyn sie in Ver-
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