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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Geschäft daraus machen, Proceffe einzuleiten und den Leuten zu dienen, ihnen einen guten Rath zu geben, und unter dem Vor wande einer Vermittelung eine Rechtsstreitigkeit so zu sagen ein- zufädeln, und die Leute erst auf den Gedanken zu bringen und ihnen den Weg zu zeigen, wie sie es anfangen sollen, um einen Proceß, an den sie ohnedem vielleicht nicht gedacht hatten, einzu leiten. Ich finde diese Besorgnisse nirgends beffer ausgedrückt, als in den Motiven, und bestätigt durch das, was derHerr Justiz minister so eben zu sagen die Güte hatte. Die Motive sagen ausdrücklich: „Die Besorgniß liegt nicht fern, daß Individuen, welche ein Gewerbe daraus machen, Andern als Rathgeber und Schriftenfertiger in Rechtsangelegenheiten zu dienen, ohne doch dazu gesetzlich befähigt zu sein (sogenannte Winkeladvocaten) in der Stellung eines Schiedsmanns eine erwünschte Gelegenheit finden könnten, ihrem unerlaubten Gewerbe Ausdehnung zu ver schaffen." Nun sagen zwar die Motive, cs scheine deswegen rathsam, diejenigen auszuschließen, die axrsxi removirt sind. Ja, aber das bessert nur die Sache nicht; es ist das kein Mittel gegen diePersonen, deren schädliche Wirksamkeit ich fürchte; denn nicht jeder unberufene Advocat braucht a xrsxi removirt, oder nach Art. 267 des Criminalgesetzbuchs bestraft zu sein; es kann außer diesen noch viele Andere geben. Hier finde ich also kein Mittel gegen das Uebel und gegen meine Besorgnisse. Ich finde in den ZZ. 13, 14 und 15 überhaupt nichts, was gegen ein solches Uebel Schutz gewähren könnte; denn „ein unbescholtener Mann" das ist leicht zusagen, aberschwer zusagen ist es, es sei einer kein unbescholtener Mann, weil er ein solches Geschäft treibt. Im §. 18 ist zwar Vorkehrung getroffen, daß derjenige, welcher als Schiedsmann in einer Rechtssache wirksam gewesen, nicht wieder kn derselben Sache als Sachwalter dienen kann. Das ist ganz richtig; allein dadurch wird dem Uebel ebenfalls nicht vorgebeugt. Die Be stimmung ist schon zu umgehen; eine Hand wäscht die andere. Ein Schiedsmann leitet z. B. einen Vergleich ein; dieser kommt nicht zu Stande und es wird ein Proceß daraus, den ein benach barter College von ihm zu führen erhält. Dieser Nämliche ist vielleicht ebenfalls Schiedsmann an einem andern Orte, und die Vergleiche, welche dieser nicht zu Stande bringt, und aus wel chen Proceffe entstehen, kommen vielleicht wieder dem Ersten zu Gute. Wie gesagt, ich finde keinen Schutz gegen dieses Uebel in dem Gesetze und das macht mich bedenklich. Es ist in einer der letztem Sitzungen der zweiten Kammer von dem Herrn Ju stizminister, und dem Herrn Finanzminister erklärt worden bei Gelegenheit des Budjets, daß dieProcesse, die gegen denStaats- siscus anhängig gemacht worden, nie eine so große Zahl erreicht haben, als gerade in jetziger Zeit, daß sie zu einer enormen Höhe angewachsen seien und daß dadurch die Ausgaben für den Schutz der fiskalischen Gerechtsame außerordentlich angewachsen find. Woher kommt das? Weil wir nun einmal in einer Zeit leben, wo Alles in Frage gestellt wird, wo Alles bezweifelt wird, wo an allen Rechten gerüttelt wird; es wollen Alle den Grund der Rechte wissen, sie fragen danach, ob sie sich nicht davon befreien können; die Leute sind nun einmal nicht mehr so zutraulich wie sonst, und das Bestreben, sich von gewissen Pflichten und Obla sten zu befreien, hat zugenommen. Giebr es nun noch unred liche Advocaten, welche diesen Trieb nähren und befördern, und solche giebt es leider, oder solche, die gar nicht einmal wirkliche Advocaten sind, und doch ein Gewerbe daraus machen, Rechts händel anzuzetteln, so ist es ja gar kein Wunder, wenn die Pro- cesse zunehmen. Nun kommt dazu, daß für die Stellung eines Schiedsmanns eine gewisse Rechtskenntniß nothwendig ist; nicht blos ein gewisser praktischer Rechtsstnn, sondern auch wirk lich eine gewisse praktische Rechtskenntniß, wie sie sich durch Lebenserfahrungen erwerben läßt, ohne gerade studirt zu haben. Das ist aber eben das Gefährliche; nun werden gerade solche Leute, denen man eine solche Rechtskenntniß zutraut oder die sie sich selbst zutrauen, nach dem Amte eines Schiedsmanns ihre Netze auswerfen und gewählt werden. Ich gebe zu, auf dem Lande wird das vielleicht weniger eintreten, wo überhaupt die Proceffe nicht so mannichfaltrgsind; es wird ein Rittergutsbesitzer oder ein Erbrichter oder ein anderes angesehenes Mitglied der Gemeinde Schiedsmann werden und da wird die Sache gut gehen. Mit einem Worte, es wird gehen, wie es bisher ohne Gesetz auch gegangen ist, so daß eigentlich ein Gesetz gar nicht nothwendig gewesen wäre. Aber in kleinen Städten, ohne diesen im mindesten unrecht thun zu wollen, da ist der eigentliche Sitz und Heerd von einer Menge verwickelter zweifelhafter Rechtsverhältnisse und Bestrebungen; da werden gerade solche Schiedsmänner im Amte sein, von denen sich das befürchten läßt, was ich sagte; Ablösungscommissarien, die nichts mehr zu thun haben, und Boniteurs u. s. w. und solche Leute, die eine halbe juristische Bildung haben, und das ist gerade das Allerge fährlichste. Das wird auch durch das Amendement Sr. Durch!, des Fürsten Schönburg nicht gebessert. Es sollen ihnen Rechts kenntnisse beiwohnen, in so weit sie zu Ausübung ihrerObliegen- heiten erforderlich sind; es ist wahr, etwas juristische Kenntniß gehört dazu, aber das macht es eben wieder bedenklich und ge fährlich. Es werden nun gerade solche Leute eher gewählt wer den, die eine halbe Rechtskenntniß haben und dadurch einen Schaden thun, der von einem rechtschaffenen und rechtskundigen Advocaten nie zu befürchten ist. Ich spreche über diese Sache mein Bedauern, meine Besorgnisse aus, aber ich gestehe, ich weiß kein Mittel dagegen zu finden, wenn man einmal auf dem gan zen Gesetze besteht; dagegen aber kann ich auch mit demAmende- ment nicht einverstanden sein. Ich sehe nicht ein, wie dem Uebel vorgebeugt werden soll, und ich finde mich außer Stand, ein Mit tel deshalb vorzuschlagen. Deshalb bleibe ich immer noch be denklich gegen das ganze Gesetz und wenigstens muß ich daran erinnern, daß es, wenn es zur Ausführung kommt, mit der allergrößten Vorsicht und Behutsamkeit wird in Anwendung gebracht werden müssen. Referent v. Welck: Der geehrte Sprecher, der so eben sprach, hat, wieersclbstzugesteht, keinen Antraggestellt, sondern geäußert, daß es ihm nur um Beruhigung zu thun wäre. Ich wollte doch ver suchen, ihmwenigstens in einiger Beziehung eine kleine Beruhi- gungzu gewähren, wenn er nämlich sagt, erfürchte, daß durch die Schicdsmänner mehr Rechtsstreitigkeiten eingefädelt werden wür-
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