Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zug habe. Diese Frage, welche in der jenseitigen Kammer be rührt wurde, hat dazu geführt, daß man es für angemessener hielt, sofort diese Worte in den Paragraphen aufzunehmen, und dieser Ansicht haben die Worte, die hier enthalten sind, ihre Ent stehung zu verdanken. Was nun das Schlußwort selbst betrifft, welches ich jetzt zu nehmen hatte, so müßte ich fürchten, die Kam mer mit Wiederholungen zu behelligen. Gegen das Amende ment ist so viel gesprochen worden, daß es unnöthig erscheint, nochmals auf diese Aeußerungen zurückzukommen. Nur so viel erlaube ich mir als meine individuelle Ansicht noch auszusprechen, daß ich durch alles das, was gegen den Paragraphen ausgespro chen worden ist, mich nicht bewogensindenkann, für das Amende ment zu stimmen. Ich hatte namentlich die Absicht, auf eine Aeußerung des Herrn Vicepräsidenten noch Einiges zu erwidern. Jndeß ist von Seiten des Herrn Regierungscommissars in dessen letzter Rede schon darauf Bezug genommen worden, und ich möchte auch hier nicht in Wiederholungen verfallen. Nur auf Eins erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß, wenn der Herr Vicepräsident auf die große Freiheit recurrirte, die in dem Gesetz entwürfe als Princip untergestellt wäre, und es daher angemessen erscheine, doch auch den Parteien die Freiheit zu gewähren, durch Bevollmächtigte zu erscheinen, so scheint es mir eine weit größere Freiheit zu sein, daß es lediglich in ihre Willkür gestellt wird, ob sie selbst überhaupt erscheinen wollen oder nicht. Das scheint mir der größte Spielraum zu sein, der ihrer freien Entschließung überlassen werden kann. Auch kann ich mich nicht damit einver stehen , daß die Absendung eines Bevollmächtigten ein Beweis für den guten Willen abgebe. Der wird sich besser Herausstellen, wenn das betheiligte Individuum sich persönlich stellt, und wenn bis jetzt immer nur eine Seite berücksichtigt worden ist, nämlich die, wenn Jemand durch einen Bevollmächtigten erscheinen will, so muß ich auch von der andern Seitedaraufaufmerksammachen, -aß, wenn z. B. mir gegenüber in dem Bergleichstermine ein Bevollmächtigter erschiene, ich weit weniger geneigt sein würde, mich zu vergleichen, als wenn der selbst erschiene, mit dem ich die Streitigkeit gehabt habe. Ich würde cs für eine größere Ge neigtheit ansehsn, sich mit mir zu vergleichen, wenn die gegen- theilige Partei sich persönlich sistirte. Präsident v. Carlo Witz: Mir scheint, meine Herren, daß die Fragstellung diesmal etwas schwierig sei. Ich bitte Sie daher um Ihre besondere Aufmerksamkeit und nach Befinden Unter stützung. So lange zwar ist die Sache einfach, als es sich nur noch um den ersten Satz des Paragraphen des Entwurfs handelt: „Die Parteien haben vor dem Schiedsmanne in Person, Gemein den durch ihre Gcmeindevorstände zur Gütepflegung zu erschei nen." Statt dieses Satzes giebt unsere Deputation eine andere Fassung, enthalten in den Worten: „Die Parteien haben vor dem Schiedsmanne in Person, Gemeinden und andere vom Staate anerkannte Körperschaften durch ihre verfassungsmäßigen Vorstände, zurGütepslegung zu erscheinen"; und inden-Wsrten: „und andere vom Staate anerkannte Körperschaften" liegt der Unterschied von dem Gesetzentwürfe. Ich werde die erste Frage auf die Fassung des ersten Satzes des Paragraphen nach dem Deputationsgutachten stellen, und behalte mir vor, wenn dieser Ehest abgelehnt wird, wie es in der Absicht des Herm Viceprä sidenten zu liegen schien, die zweite Frage auf die Annahme des Gesetzentwurfs zu richten, in welchem jene Worte fehlen. Ich frage also die Kammer: ob sie den ersten Satz des Z. 28 in der jenigen Fassung annehmen will, die die Deputation Seite 21 ihres Berichts (s. vorstehend) giebt?!— Dieser Satz wird gegen zehn Stimmen angenommen. Präsident v. Carlowitz: Nun folgt der zweite Satz des Paragraphen des Entwurfs. Ich war bis zu der Rede des Herrn Viccpräsidenten der Meinung, daß gegen diesen Satz von keiner Seite eine Einwendung gemacht worden sei. Ich würde daher auch den zweiten Satz des §. 28 mit einer einzigen Frage zur Er ledigung gebracht haben und noch bringen, dafern nicht der Herr Vicepräsident auf Spaltung der Frage anträgt, also wiederholt und bestimmt zu erkennen giebt, daß er auch die Zuziehung von Sachwaltern wollc. Vicepräsident ».Friesen: Das würde mir allerdings er wünschtsein. Präsident v. Carlowitz: Sonach würde ich den zweiten Satz gespalten zur Abstimmung bringen. .Ich kann hier nicht die Worte geben, sondern es wird sich um die Spaltung nach dem Sinne handeln. Ich frage also die Kammer: ob sie die Vertretung durch Bevollmächtigte als Regel ausschließen wolle? — Gegen acht Stimmen Ja. Präsident v. Carlo witz: Nun würde ich auf den zweiten Ehest dieses Satzes eine Frage stellen und fragen: ob man auch die Zuziehung von Rechtsbeiständen für unstatthaft halten will? -- Gegen eine Stimme Ja. Präsident v. Carlowitz: Somit wäre auch der zweite Satz des §. 28 in der Weife angenommen, wie ihn der Entwurf gegeben hat. Nun handelt es sich von den Ausnahmen, wie sie das Amendement, das von Sr. Durchlaucht eingegeben worden ist, beantragt. Es scheint mir hier dringend nothwendig, das Amendement bei der Fragstellung in viele einzelne Eheste zu spalten. Ich werde daher mehrere Fragen zu stellen haben. Zuerst heißt es: „Ausgenommen davon ist der Fall, wenn dem Schiedsmanne bekannt ist, daß die Partei, welche sich vertreten lassen will, behindert ist." Das wäre der erste Ehest des Amendements, die erste Ausnahme, und es würde von mir hier auf die erste Frage gestellt werden. Eine zweite Frage würde ich auf den zweiten Ehest des Amendements stellen, nämlich auf die Worte: „daß die ihr gegenüberstehende Partei ihre Zustim mung zu der Verhandlung mit dem betreffenden Bevollmächtig- Leu ertheilt, auch ihn hierzu für legitimirt anerkennt"; denn dies ist die zweite Ausnahme. Würden beide Ausnahmen angenom men, so würde ich eine dritte Frage darauf stellen, ob rmch der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder