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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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warum sollen die Jzrden den Deutsch-Katholiken nicht ihre Tempel einraumen können? Ich habe aber auch die Hoffnung, daß es auch dahin noch kommen kann, daß selbst die römisch- katholische Kirche den Grundsatz der Toleranz wird anerkennen müssen, und dann sind auch diese Kirchen den Deutsch-Katholi ken nicht verschlossen. Ich werde auch hier der zweiten Kammer beistimmen. v. Heynitz: Ich muß mir die Bemerkung erlauben, daß von christlichen Kirchen die Rede ist, und doch wahrlich nicht behauptet werden kann, daß jüdische Synagogen christliche Kirchen seien. Es ist daher gewiß angemessen, die Synagogen hier nicht zu erwähnen. Referent Domherr v. Günther: Es kann hier wohl von Synagogen nicht die Rede sein, da es sich bei der ganzen Sache nur um Uederlassung christlicher Kirchen handelt. Daß aber von Seiten der römisch - oder griechisch-katholischen Kirche den Neu-Katholiken Gotteshäuser eingeräumt werden sollen, kann man, wie weit man auch immer die Forderungen der Toleranz ausdehnen mag, ganz gewiß nicht verlangen. Dies würde mit den Grundsätzen dieser Kirchen in directem Widerspruche stehen. Es ist das also ein Fall, welcher nicht möglich ist und eben deshalb coÄ nicht erwähnt zu werden braucht. Decan Dittrich: Das Verlangen, daß den Dissidenten auch katholische Kirchen zu ihren Versammlungen ecngeräumt werden möchten, könnte nur d«nn entstehen, wenn etwa an einem Orte, wo lediglich ein katholisches Gotteshaus sich be findet, ein größerer Verein von Abtrünnigen sich bildete. Sol cher Orte aber giebt es im Königreiche Sachsen sehr wenige, auch ist es nicht wahrscheinlich, daß eine Partei, welche we nigstens in unserm Vaterlande vorzüglich durch fremde Sym pathien hervorgerufen und begründet worden ist, auch fortan durch diese Sympathien gehalten und getragen wird, in ganz katholischen Gemeinden Anhänger gewinnen und festen Fuß fassen dürfte. Sollte es jedoch denen, welche bisher b ei der Geburt dieses Kindes mit unermüdeten Eifer liebevolle Hebam mendienste geleistet haben, gelingen, auch an solchen Orten Manche zu bethören, so würden die katholischen Gemeinden, die Patrone und geistlichen Vorstände das Ansinnen, den Dissiden ten ihre Kirchs zu öffnen, mit Entschiedenheit zurückweifen müssen. Ztr dieser -Weigerung würde sie nicht etwa eine Ab neigung gegen die Verirrten, oder Mangel an christlicher Liebe gegen dieselben bestimmen, sondern zunächst die Erwägung, daß es ihre heilige Pflicht sei, die Gotteshäuser, welche von ihren frommen Vorfahren bsos für den katholischen Gottesdienst be gründet worden sind, auch zu diesem stiftungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Nicht minder würden sie befürchten, müssen, das gläubige Bewußtsein einzelner Gemeindeglieder auf das tiefste zu verletzen und den Schein eines leichtsinnigen, straf baren Zndifferentismus auf sich zu laden, wenn sie das katho lische Gotteshaus einer Partei öffnen, wollten, von der es we nigstens ungewiß ist, obste die göttliche Würde und unfehl bare Autorität demHeilandzugestehe oder abspreche, oder, was dasselbe ist, ob sie den göttlichen Stifter unserer Religion an nehme oder verwerfe. Endlich würden die geistlichen Vorstände und katholischen Gemeinden besorgen, sich selbst in'S Angesicht zu schlagen, wenn sie auf ihren Kanzeln Predigten vorzutragen erlaubten, welche ihre vorzüglichste Kraft nicht etwa in einer ruhigen Entwickelung christlicher Lehren, sondern in m -aßlosen Beschimpfungen der katholischen Kirche finden. v. Großmann: Das so eben angeführte Argument kann mich nicht überzeugen von der Unzulässigkeit der Einräumung katholischer Kirchen an die Neu-Katholiken. Wenn sie die Parochiallasten tragen sollen, so haben sie ein jus guaesitum auf den Gebrauch dessen, wozu man ihnen Beisteuern anfinnt. Dagegen aber muß ich mich unbedingt verwahren, gegen die Behauptung, als ob diese Bewegung hervorgerufen wor den sei durch die Sympathien der protestantischen Kirche. Daß die protestantische Kirche Sympathie hat für die Neu-Ka tholiken, liegt in der Natur der Sache. Sie theilt das Pnn- cip der Glaubens- und Gewissensfreiheit, und muß sich freuen, wenn dieses Princip neue Siege gewinnt; daß sie aber etwas gethan habe, sich als Propaganda zn geriren, oder diese Be wegung zu veranlassen, muß ich für eine bodenlose Unwahr heit erkennen und das öffentlich erklären. Decan Dittrich: Ich bitte um das Wort zur Widerle gung. Ich werde nicht dafür stimmen, daß die Dissidenten die Parochiallasten der Katholiken mittragen. Was die letzte Aeußerung meines Herrn Nachbars betrifft, so überlasse ich es der geehrten Kammer, sie zu würdigen. Die öffentlichen Blätter sprechen darüber deutlich genug; ich brauche nichts weiter hi izuzufügen. Referent Donsierr 0. Günther: Ich glaube, die Kam mer kann nur wünschen, daß die Discussion über die Richtig keit oder Unrichtigkeit vonGlaubmsansichten hier gänzlich ver mieden werde, da dies gewiß kein Gegenstand ist, der sich zu einer Berathung in diesem Saale eignet. Es kommt hier nur darauf an, ob wohl von den Reu-Katholiken der römische» Kirche werde angesonnen werden, ihnen römisch-katholische Gotteshäuser zum Gebrauch und zum Gottesdienst einzurau men? Ein solcher Fall kann und wird nicht Vorkommen, und käme es vor, daß eine solche Bitte von den Neu-Katholiken an eine römisch-katholische Gemeinde gerichtet würde, so wird man es der letzter« gewiß nicht verdenken, wenn sie dieselbe ablehnt. Wird sie nun abgelehnt, so können die Neu-Katholiken den Gebrauch des römisch-katholische« Gotteshauses nicht erzwingen. Ich glaube daher, man kann füglich der Ansicht der Deputa tion beitreten, daß bei der Frage: welche Kirchen den Neu- Katholiken eingeräumt werden Men? lediglich evangelische Kirchen in'ö Auge zu fassen sind. Präsident v. Carlo witz: Ich glaube, nunmehr zur Frag stellung übergehen zu können. Beide Kammern sind darin einverstanden, daß denNeu-Katholiken Kirchen zum Gebrauche
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