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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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kann, x«rs bei dem Deputationsgutachten stehen zu bleiben, und nach keiner Seite hin ein Amendement eintreten zu lassen. Dem Amendement aufSchwurgerichte, welches von dem geehr ten Abgeordneten Hensel eingebracht worden ist, will ich im Materiellen nicht geradezu widersprechen, in so fern ich eben auch mit ihm einverstanden bin, daß die Schwurgerichte etwas Zweckmäßigeres, etwas Sachgemäßeres, namentlich aber etwas Besseres sein möchten in Verbindung mit dem Repräsentativ system, welches in Sachsen stattsindet. Demzufolge will ich mich auch nicht darauf einlassen, das zu widerlegen, was zu Unterstützung des betreffenden Antrages von dem geehrten Ab geordneten v. Schaffrath für die Zweckmäßigkeit der Schwur gerichte gesagt worden ist, sondern lediglich Einiges auf die Gründe erwidern, welche sowohl von Seiten des Antragstellers, als des geehrten Abgeordneten Todt dafür angeführt worden sind. Das Deputationsgutachten enthält die Gründe aus führlich, warum in dem jetzigen Augenblick es nicht angemessen erschien, weiter zu gehen, und sowohl der Antragsteller, als der Abgeordnete Todt haben diese Gründe nicht-genügend wider legt, ja der Abgeordnete Todt äußerte sogar selbst, daß er die Wichtigkeit dieser Gründe nicht in Abrede stellen könne, derselbe " sprach sich aber trotz dem zu Gunsten des Amendements aus, und nannte es zweckmäßiger und sachgemäßer, selbst etwas mehr zu verlangen, als man erwarten könne, da man dann doch die Hoffnung habe, wenigstens das Wenigere zu erhalten. Ich meinerseits kann mit diesem Grundsätze mich nicht ganz einverstanden erklären. Ich glaube, daß es wohl möglich ist, daß hin und wieder im praktischen Cursus des konstitutionellen Lebens diese Erfahrung gemacht werden kann; ich glaube aber doch, daß es sachgemäßer ist, daß die Stande, wenn sie Anträge an die Staatsregierung stellen, nach jeder Seite hin erwägen müssen, ob auch tinestheils die Regierung die ausge sprochenen Wünsche befriedigen kann, und ob Hoffnung vor handen ist, daß sie diese Wünsche befriedigen werde, mit einem Worte, daß man keine Anträge stellen muß, von denen man keinen Erfolg zu erwarten hat. — Was nun hinsichtlich der Schwurgerichte die Möglichkeit Seiten der Regierung anbe langt, dieselben zu geben, so glaube ich, daß diese jetzt wirklich nicht vorhanden ist und daß die Regierung andere Verbindlich keiten hat, die sie hindern, die Schwurgerichte, selbst wenn sie die beste Überzeugung von ihrer Nützlichkeit hätte, zu geben. Ich möchte also schon aus diesem Grunde einen Antrag darauf nicht stellen. Anderntheils sind aber auch die allgemeinen Bedenken, die von der Regierung bei Mündlichkeit und Oef- fentlichkeit mit gelehrten Richtern bereits ausgesprochen wur den, der Art, daß dieselben zu dem Glauben berechtigen, daß eine Hoffnung aufSchwurgerichte nicht vorhanden, ja ich mich eher der Befürchtung hingebe, daß, wenn von Seiten der Stande hartnäckig die Einführung der Schwurgerichte ge wünscht wird, wir am Ende noch für eine längere Zeit gar nichts erhalten. Nun betrachte ich es aber als höchst wichtig, daß man eine Veränderung des Gerichtsverfahrens vornehme, ich will den Zeitpunkt nicht länger hinausschieben und glaube, daß es genügend ist, und daß es einen zweckmäßigen Uebergang zu den später« Schwurgerichten bilden wird, wenn wir jetzt Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit gelehrten Richtern ein führen. Es ist der Antrag des Abgeordneten Hensel vor zugsweise dadurch motivirt worden, daß durch denselben der nächsten Ständeversammlung möglichst freie Hand gelassen werde, indem der geehrte Abgeordnete befürchtete, daß, wenn dieser Antrag nicht gestellt würde, und die jetzige Standever- sammlung nur auf Ocffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft antrüge, die nächste Ständeversammlung, wenn sie es anders sür sachgemäß hielte, die Einführung der Geschwornengerichte nicht befürworten könne. Ich glaube aber, daß dieses nicht der Fall ist, denn es ist ganz gleichgültig, ob wir den Antrag annehmen oder nicht; die nächste Stände versammlung hat in jedem Falle freie Hand und kann durch keinen Antrag präjudicirt werden. Sodann leugne ich nicht, daß ich eine gewisseUnbestimmtheit in dem Anträge selbst sehe, und daß ich dies nicht für zweckmäßig halte; derselbe lautetr entweder Geschwornengerichte oder Oeffentlichkeit und Münd lichkeit mit gelehrten Richtern, es müssen ständische Anträge aber bestimmt das ausdrücken, was an die hohe Staatsregie rung gebracht werden soll. Da mir nun die Gründe des ge ehrten Antragstellers, die er für seinen Antrag aufgestellt hat, nicht wichtig genug scheinen, um diejenigen aufzuwiegen, die im Deputationsgutachten und namentlich dafür ausgesprochen sind, den Antrag auf Schwurgerichte jetzt ausgesetzt zu lassen, so kann ich der verehrten Kammer nur anrathen, im Interesse der Sache dem Deputatationsberichte pure beizütreten. Was die Frage derOeffentlichkeit anbetrifft, so bemerke ich in Folge einer Aeußerung des hohen Staatsministeriums, daß dasselbe und die Deputation doch nicht so weit auseinander sind und ich stimme deshalb auch der Aeußerung des Abg. Oberländer nicht bei, indem er sagte: das Justizministerium steht noch auf demselben Standpunkte, wie am vorigen Landtage. Es ist das wirklich nicht der Fall. Das Ministerium hat selbst be kannt, daß cs in Betreff der Mündlichkeit mit Staatsanwalt schaft seine Ansichten vollständig geändert habe, es hat das Recht des Beklagten anerkannt, vor seinen Richter gestellt zu werden, und es hat selbst eine gewisse subjektive Oeffentlich keit auch als zweckmäßig beigefügt. Seinen Standpunkt hak es also gegen den vorigen Landtag wesentlich geändert, und ich erkenne darin ein schönes Zeugniß von Seiten des Mini steriums, ein edles Bestreben, etwas Nutzbringendes dem Va terlande zu geben. Denn cs ist gewiß, meine Herren, schwie rig, wenn man mit so viel Sachkenntniß und triftigen Grün den, wie es von dem hohen Ministerium geschehen ist, das an dere System vertheidigt hat, wenn man mit einem gewissen Widerwillen, dieser Ausdruck ist vielleicht zu stark, aber doch mit vieler Befangenheit ein anderes System betrachtet, offen seine Sinnesänderung eingesteht in Folge der angestellten For schungen aus dem practischen Leben. Demgemäß glaube ich, ist eine Aenderung bei dem Ministerium vorgegangen, eine Aendemng aus Ueberzeugung, und ich spreche meinerseits
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