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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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worden, man erwarte mit Zuversicht, daß Jeder sich eines Bes sern überzeugt habe, und keine andere Meinung werde gehört werden, ich muß jedoch das jedem Kammermitgliede zustehende Recht der freien Rede in Anspruch nehmen und werde daher meine Ansicht frei aussprechen. Ich habe am vorigen Land tage gegen den Antrag gestimmt, weil darin Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eng verbunden, unzertrennbar von einander hingestellt waren. Ich gestehe, das ist meine Meinung heute noch. Für Mündlichkeit bin ich unbedingt. Ich halte sie für höchst nvthwendig. Für unbedingte Oeffentlichkeit aber kann ich mich heute noch nicht aussprechen. Ich bin keines Andern überzeugt worden. Es wäre zu wünschen gewesen, daß, wie jede Sache zwei Seiten hat, nicht blos die Lichtseite heraus gehoben, sondern, da auch eine Schattenseite da ist, auch diese zum Gegensatz aufgeführt worden wäre, damit man sich ein um so lebhafteres Bild von dem Licht und Schatten machen könnte. Beim vorigen Landtage habe ich meine Ansicht über die Schattenseite der unbedingten Oeffentlichkeit ausgesprochen. Sie hier zu wiederholen, finde ich für überflüssig, weil ich nicht erwarten kann, großen Anklang zu finden. Dabei aber bleibe ich fest stehen, für den größten Kheil des Publicums wird es immer nur ein Schauspiel sein, und ich für meinen Theil ge stehe, daß ich die Rechtspflege, die mir sehr hoch steht, nicht gern zum Schauspiel machen möchte. Auch der Richter wird stets in die unangenehme Lage versetzt werden, daß, so wie Alles getadelt wird, auch sein Urtheil bei einem gemischten Pu blicum nicht von Jedem wird richtig beurtheilt, sondern oft ge tadelt werden. Ich gestehe, daß ich noch aus verschiedenen andern Rücksichten mich für die unbedingte Oeffentlichkeit nicht aussprechen kann, für eine bedingte aber mit Ueberzeu- gung stimmen werde. Daß nämlich alle diejenigen Personen bei solchen Verhandlungen zugelaffen werden, welche dabei be- theiligt sind, finde ich ganz angemessen. Wenn daher die Frage gestellt werden würde auf Mündlichkeit und Staats anwaltschaft, so würde ich mich unbedingt mit Ja erklären. Wenn die Oeffentlichkeit geschieden werden könnte in unbe dingte und bedingte, so würde ich mich gegen die unbedingte und für die bedingte erklären. Wie die Modalität der beding ten Oeffentlichkeit festzustellen sei, dieses würde allerdings der künftigen Vereinbarung zwischen Regierung und den Ständen zu überlassen sein. Was aber endlich den letzten Punkt be trifft, die Jury, so hat sie auch die Deputation nicht bevorwor- tet, und ich kann sie ebenfalls nicht bevorworten. Ich bin ganz der Ansicht, die bereits früher, namentlich von dem Depu taten Georgi, ausgesprochen worden ist. Allein wenn dieses auch nicht wäre, so hätte mich doch, nachdem ich neuerlich den Reisebericht des Herrn Präsidenten Braun gelesen und mit vieler Theilnahme studirt habe, das darin angeführte Beispiel von dem Antheil eines Sohnes an dem Morde seines Vaters, welches sehr weitläuftig auseinandergesetzt ist, noch mehr ge gen die Geschwornen eingenommen. Ich gestehe, nachdem ich diese Gerichtsverhandlungen gelesen habe, so war mir kein Zweifel übrig, daß der Sohn, wenn auch nicht Theilnehmer, H. 49. doch Mitwisser, unbedingt Mitwisser am Morde seines Vaters war. Die Geschwornen sprachen ihn frei. Ich gestehe, es war gegen meine Ueberzeugung.. Also war dies ein neuer Beweis für mich, daß die Geschwornengerichte nicht diesen großen Werth haben. Ich werde in dieser Hinsicht auf jeden Fall mit der Deputation stimmen. Abg. Rewitzer: Nach den gründlichen Erörterungen, welche am vorigen Landtage über die Reform des Strafverfah rens gepflogen worden sind, sollte gegenwärtig eigentlich keine Veranlassung vorhanden sein, die Berathung darüber wieder aufzunehmen. Es ist ein so großer Reichthum des Wissens und der Erfahrung bei jenen Erörterungen entfaltet, mit so großem Scharfsinn das Für und Wider erwogen worden, daß selbst Männer von Fach in Verlegenheit fern möchten, noch etwas Neues und Gewichtiges über die Sache zu sagen. Es ist ferner mit nur wenigen Ausnahmen allgemeines Einverständ- niß darüber, daß unser gegenwärtiges Strafverfahren mangel haft ist und eine Reform desselben Noth thut. Die zweite Kammer und die Mehrheit des sächsischen Volkes ist einig dar über, daß das öffentliche Gerichtsverfahren nützlich und not wendig ist. Volk und Kammer wünschen dasselbe dringend. Es kann also gewiß nicht weine Absicht sein, irgend etwas zu Unterstützung dieses Wunsches weiter sagen zu wollen. Ich habe mir das Wort nur darum erbeten, um noch einmal zu wiederholen, daß ich mit ganzer Seele für dieses neue Princip bin, um zugleich zu erklären, daß ich auch für Schwurgerichte stimmen werde. Endlich um etwas auf einige Bemerkungen zu sagen, die gestern laut geworden sind. Zunächst muß ich mit denen, welche es gestern bereits vor mir gethan haben, von ganzem Herzen bedauern, daß das allgemeine Verlangen des Volkes und der Kammer nach Gerichtsöffentlichkeit bis jetzt ganz erfolglos geblieben ist. Meine Herren, wenn/wir uns erinnern, daß seit einer Reihe von Jahren in unserm gesamm- ten deutschen Vaterlande eine so große Menge von geistiger Kraft verschwendet worden ist, um ein Gut zu erringen, wel ches, wie ich überzeugt bin, das deutsche Volk wohl verdient, um eine Institution zu erlangen, die dem Character und Geiste des deutschen Volkes angemessen ist, wenn wir uns erinnern, was am vorigen Landtage für diesen Wunsch gethan worden ist, wenn man bedenkt, daß sich das sächsische Volk in derneuen Zeit fast einmüthig dafür ausgesprochen hat, dann muß man wohl bedauern, daß bei uns keine andere Frucht erreicht wor den ist, als eine zweifelhafte Aussicht auf ein noch zweifelhaf teres Zugeständniß. Ich muß daher auch fragen: was soll werden, wenn die Staatsregierung fort und fort bei ihrer Wei gerung beharrt? Ich muß, wie ein Redner vor mir, fragen: wer wird nun nachzugeben haben? ein ganzes Volk oder ein zelne Männer, welche dem Wunsche dieses ganzen Volkes nur ihre Ueberzeugung entgegenzuhalten haben? Ich frage: hat das Volk keinen Anspruch auf die endliche Erfüllung seines lange genährten, und laut und allgemein ausgesprochenen Wunsches? Wo soll das hinaus? Die Dringlichkeit einer Ver besserung unsers Gerichtsverfahrens ist selbst von dem Mini- g*
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