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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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scher normirt werden soll. Nach den Mittheilungen der hohen Staatsregierung hat jenes Mißverhältniß der jetzigen Gewerb steuer gegen die frühere sich hauptsächlich bei den Fleischern der großen und der Mittelstädte, weit weniger bei denen der kleinen Städte und des platten Landes herausgestellt; weshalb der Ent- wurfvon einer Erhöhung bei den letztem absieht und lediglich bei denFleischernindengroßenund Mittelstädten durch die Erhöhung von dem zwanzigsten auf den fünfzehnten Lheil das frühereVer- hältniß wieder Herstellen will. Es handelt sich hiernach, ver glichen zu dem Stande der Sache vor der Verordnung vom 9. November 1840, keineswegs um eine Erhöhung, sondern lediglich um eine Zurückführung auf die frühere Höhe des Ge werbsteuerbetrags für die Fleischer. Rücksichtlich der Fleischer in den großen Städten hat die geehrte Kammer die Nochwendig- keitdieserAbänderung anerkanntund lediglich rücksichtlich derer in den Mittelstädten sie in Abrede gestellt. Da aber nach den Mit theilungen der Herren Regierungscommiffarien das Mißverhält nis,, dessen Beseitigung der Zweck der Abänderung im Gesetz ist, rücksichtlich der Mittelstädte eben so eingetreten ist, als rücksicht lich der großen Städte, so kann dieDeputation, welche dieFrage, ob die Fleischer in den großen Städten im Allgemeinen entschie den in bessern Verhältnissen sich befinden, als die in den Mittel städten, durchaus nicht unbedingt bejahend zu beantworten ver mag, mchtanrathen, einen Unterschied deshalb eintreten zu lassen, und beantragt- die geehrte Kammer wolle auf ihr früher ange nommenes Amendement, nach welchem in dem Satze 1 die Worte: „undMittelstädten" wegfallen und in dcnSatz^.. 2 aus genommen werden sollen, verzichten und sich dem Gesetzentwurf und dem Beschluß der ersten Kammer anschließen. Secretair Lzschucke: Die geehrte Deputation hat bei Begutachtung eines Gegenstandes, der in dieser Kammer viel zu sprechen gemacht hat, Hoffnung geäußert, die Kammer werde nicht, während sie sonst nach allen Seiten hin Erleich terungen gewährt hat, in dieser einzigen Richtung auf einer Heranziehung bestehen. Hier hat sie diese Hoffnung wieder aufgegeben. Ich gebe gern zu, daß die Staatsregierung und die Deputation Recht haben, das Verhältniß des Gewerbsteuer satzes zu der Schlachtsteuer auf den frühem Stand zu erhöhen, aber nicht zu kann ich geben, daß auch dann, wenn das Gesetz von 1840 wieder aufgehoben und die Schlachtsteuer erhöht würde, dasselbe Verhältniß bestehen kann, welches jetzt durch das Gesetz eingeführt werden soll. So viel ist gewiß, daß mit Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes die Gewerbsteuer gegen die, welche das Fleischergewerbe von 1840 an gegeben hat, erhöht wird, daß mithin eine Gewerbsteuererhöhung ein tritt. Diese Erhöhung wird aber noch viel größer werden, wenn einmal der Beschluß gefaßt wird, die Ermäßigung der Schlachtsteuer ferner nicht fortdauern zu lassen. Ich könnte mich also aus diesen Gründen nur dafür verwenden, daß der Zusatz, den die erste Kammer beschlossen hat, auch von der zweiten Kammer angenommen wird. Ich könnte mich um so mehr dafür verwenden, da sogar in der ersten Kammer von der Staatöregierung kein Widerspruch gegen den Zusatz erhoben worden ist, und er dem Gerechtigkeits- und BMgkeitsgefühl entspricht. Was nun den zweiten Satz anlangt, so bescheide ich mich, daß von meiner Seite hier etwas nicht mehr aus- gesührt werden kann; denn wenn ich auch wirklich die Majorität II. LI. der Kammer zu gewinnen hoffen könnte, so würde doch in der Vereinigungsdeputation, da die erste Kammer den Beschluß einstimmig abgeworfen hat, die Deputation auch nicht dafür ist und die Staatsregierung nicht beitreten wird, diese Meinung keinen Vorfechter finden; sie würde auch wieder fallen und so nach Alles bei der Vorlage bleiben. Ich werde also, da aller dings dieser Beschluß gegen meine Ueberzeugung ist, nur da gegen stimmen, aber dabei wenigstens hoffen, daß die Staats regierung in dem Falle, wenn ihr gewisse sichere Nachrichten über den schlechten Stand desFleischergewerbes in den Mittel und kleinen Städten zukommen, von ihrem Rechte, eine Er mäßigung eintreten zu lassen, Gebrauch machen wird. Ich werde also gegen beide Anträge der Deputation stimmen. Referent Abg. Georgi: Wenn der geehrte Sprecher zu nächst die Deputation gewissermaßen einer Inkonsequenz hat zeihen wollen, indem sie hier für eine Heranziehung spreche, wahrend sie bei einer andern Veranlassung sich dafür ausgespro chen habe, daß nach allen Seiten hin Erleichterung stattfinden solle, so muß ich dem geehrten Abgeordneten erwidern, daß dieser Grundsatz nur hinsichtlich der Besoldeten ausgesprochen worden ist, keineswegs aber in Beziehung auf das ganze Gesetz, da außer der Erhöhung der hier im Gesetz befindlichen Unterabtheilung auch noch bei Andern Erhöhungen stattsinden sollen. Was die Ablehnung des Zusatzes der ersten Kammer anlangt, so lege ich kein großes Gewicht darauf; allein ich gebe dem geehrten Ab geordneten zu bedenken, daß eine Revision des Gewerbsteuer- beitrags der Fleischer dann nothwendig auch erfolgen müßte, wenn wegen der Schlachtsteuer noch eine Ermäßigung eintreten sollte. Ich bin damit einverstanden, daß eine wesentliche Ver änderung hinsichtlich der Schlachtsteuer nothwendig auch her beiführen würde, daß man auf die Gewerbsteuer der Fleischer zu rückkäme; aber dies hier unbedingt davon abhängig sein zu lassen und schon auszusprechen, schien der Deputation doch nicht zweck mäßig. Es wird jedenfalls die Staatsregierung diesen Gegen stand im Auge behalten, und wenn eine Veränderung bei her Schlachtsteuer erfolgt, die für die Fleischer von Nachtheil ist, so wird gewiß ein Antrag auf Abänderung der Gewerbsteuer ohne hin erfolgen, weshalb ich glaube, der geehrte Herr Secretair kann sich beruhigen. - Staatsminister v. Zeschaur Ich glaube, daß Her Herr Secretair in dieser Hinsicht ganz beruhigt sein kann, da die An sicht, welche über diesen Gegenstand in der Kammer ausgespro chen worden ist, dadurch der Regierung bekannt wird, und es nicht die Absicht derselben sein kann, die veränderte Vrrrech- nungsmodalität beizubehalten, wenn einmal die Schlachtsteuer erhöht werden sollte; denn in einem solchen Falle würde der Wunsch des Herrn Secretairs jedenfalls in Erinnerung kom men und demselben entsprochen werden. - Abg. v. Schaffrath: Ich habe beider frühem erstmali gen Berathung des Gesetzentwurfs für das von dem Herrn Se- cretair Tzschucke damals beantragte, jetzt aber von der Depu- 3
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