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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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und daher auch nie einen solchen zur Verantwortung gezogen; sicher aber hätten sie nicht geschwiegen, wenn wirklich heftigeAn- griffe auf sie in den Blättern zu lesen gewesen wären. Müssen wir nach dem Allen den Gründen des Ministeriums das wichtigste Erforderniß, die Wahrheit, absprechen, so gilt dies nicht weniger von dem Anführen, es habe alle andern Mittel erschöpft und könne nun nicht anders, als von dem Rechte des Widerrufs Gebrauch zu machen. Selbst widerlegt das Mini sterium diese angebliche Erschöpfung aller Mittel, dadurch, daß sie als solche die Weisungen für den Censor und die vor zwei Zähren erfolgte Warnung des frühem Redacteurs allein be zeichnet. Warum in 17 Monaten keine Verwarnung des letzten Redacteurs, da uns doch Blätter bekannt sind, deren Inhaber und Herausgeber drei- und viermal in einem Zahre verwarnt wurden, warum keine Untersuchungen und Strafen wegen des Überschreitens der Grenzendes Erlaubten? Das 17monatliche gänzliche Stillschweigen der Regierung spricht doch wohl laut genug aus, daß in dieser Zeit gar kein Mittel angewandt, noch versucht wurde. Um die hohe Kammer in den Stand zu setzen, über unser Blatt und die hier behaupteten Thatsachen sich ein genaues Ur- theil zu bilden, legen wir einen vollständigen Jahrgang desselben zur Prüfung in der Ueberzeugung bei, daß die hohe Kammer daraus ersehen kann, daß die in der betreffenden Verordnung ausgesprochenen Verdächtigungen und Anklagen aller Wahrheit entbehren. Der wahre Grund der Concessionseinziehung scheint uns einzig darin zu liegen, daß das Bestehen eines in alle Kreise des Volks eingedrungenen Dppositionsblattes nicht in das System des Ministers des Innern paßt, welches nun einmal eine öffent liche Meinung, einen gesinnungskräftigen Ausdruck der Volks ansichten nicht kennt, und in den Bestrebungen des Volks, seine Wünsche und Beschwerden seinen gesetzlichen Vertretern darzu legen, die unzulässige Absicht, an der Regierung Lheilzumhmen, erblicken laßt. Hierin finden wir aber dm Hauptgrund, auf dem unsere Hoffnung beruht, die hohe Kammer werde sich der in unserm vernichteten Blatte verletzten und zu Boden geschlagenen Presse kräftig annehmen und nachdrücklich einem System entgegen arbeiten, das mit den konstitutionellen Principien nicht in Ein klang zu bringen ist. Denn nicht um uns allein, nicht um die Vaterlandsblätter handelt es sich hier, unsere Beschwerde gilt der ganzen sächsischen Presse, gilt der Frage: ob überhaupt in Sachsen ein öffentliches Blatt werde bestehen können, das dem konstitutionellen Leben und Wesen gewidmet ist, das die Interes sen des Volks nicht blos versteht, sondern auch zu dessen Beleh rung bespricht, das in gleicher Weise für die Staatsbürger aller Claffen verständlich ist. Daß ein solches Blatt — abgesehen von der Frage, ob und wie wir dies Alles erreicht haben — zur Erhaltung und Belebung des konstitutionellen Geistes imWolke, geradezu zur Ausfüllung einer Lücke im Bolksunterricht ein noth- wendiges Bedürfniß im konstitutionellen Staate ist, daß das Volk in einem solchen ein Recht hat, zu verlangen, daß man ihm dies Bedürfniß nicht entziehe, das wird kein Volksvertreter leug nen- Deshalb schweigen wir von uns und unfern Privatver- Hältmssen, denen durch die verhangtsMaaßregel und die zu ihrer Ausführung gewählte Zeit einunersetzbarer Schaden wohl nicht Mabsichtlich zugefügt worden ist. Nur für die Presse im Allge meinen, nur für die Rechts des Volks sprechen wir, dem die Ver fassung und die durch sie verheißenen Rechte zu unnützen Satzun gen werden, wenn es sich nicht über sie aussprechen und belehren, sie nicht vertheidkgen und verfechten, seine Wünsche, Ansichten und Beschwerden nicht öffentlich aussprechen darf. Die Stimmen, die sich noch vor Kurzem in der Kammer über das Verbot der „Sonne" und bei dieser Gelegenheit ge gen das bestehende Concessionswesen so warm und kräftig aus sprachen, lassen uns hoffen, daß die hohe Kammer auch uns eine gleiche Berücksichtigung und Theilnahme schenken, sich für uns kräftig verwenden und ähnlichen Fällen für die Zukunft vorbeu gen werde. Wir bitten daher ehrfurchtsvoll: die hohe zweite Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer bei dem Ministerium des Innern die Zurücknahme der über unser Blatt verhängten Unter drückung beantragen, vor Allem aber eine gänzliche Abänderung der Bestimmungen über Zei- tungs- und Concessionswesen auf dem Wege eines zu erlassenden Preßgesetzes von der Regierung verlangen, und zeichnen in größter Ehrfurcht Leipzig, am 31. December 1845. Robert Friese, Karl Eduard Cramer, vormals Redacteur der Sächsischen Vaterlandsblätter. Präsident Braun: Wünscht Jemand über den Antrag des Abgeordneten v. d. Planitz zu sprechen? Secretair Tzschucke: Es ist richtig, was der Abgeord nete v. d. Planitz gesagt hat, daß das Resultat der gegenwär tigen Verhandlung kein anderes sein kann, als die Be schwerde an eine Deputation abzugeben; ich gebe aber zu bedenken, ob es möglich sein wird, in dieser Kammer, nach dem erst von der Deputation der Bericht über diese Beschwerde verfaßt sein wird, diesen Bericht auch zum Vortrage zu bringen? Wir haben Seiten der Staatsregierung eine so große Masse Vorlagen, daß es wirklich kaum möglich scheint, daß alle Pe titionen und Beschwerden in dieser Kammer zur Verhandlung kommen würden, da nach der Landtagsordnung die Regie rungsvorlagen den ständischen Petitionen vorgehen. Uebri- gens wird es wenigstens sehr lange Zeit dauern, ehe es möglich ist, die Berathung vorzunehmen, wenn es überhaupt möglich ist. Dies ist die Rücksicht, aus welcher ich wünsche, daß wir noch einige Zeit auf diese Frage verwenden. Es handelt sich hier nicht um die Unterdrückung der Vaterlandsblätter allein, sondern auch darum, ob überhaupt eine liberale Presse künftig bei uns bestehen soll, oder ob die Regierung die Macht und das Recht behalten soll, die liberale Presse zu unterdrücken. Abg. Metzler: In der Regel soll zwar bei den auf der Registrande stehenden Gegenständen eine Debatte nicht statt finden, allein die Kammer hat von vorn herein den vorliegen den Gegenstand für so hochwichtig gehalten, daß sie von dieser Regel eine Ausnahme gemacht und eine Diskussion ausdrück-
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