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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auf die früh een Landtage beziehen, keineswegs auf den jetzigen Landtag. Es dürften aber diese Unzuträglichkeiten, welche damals stattgefunden haben, nicht in der Einrichtung, sondern wahrscheinlich in den Individuen, die damals angestellt waren, zu suchen sein. Finden nur tüchtige und brauchbare Leute Anstellung, so wird auch den Canzleibedürfniffen entsprochen werden. Sei auch die Einrichtung, wie sie wolle, so werden immer Bedenklichkeiten und Tadel auftauchen, sobald das Personal nicht tüchtige Manner enthält. Da die Bestim mung des Gesetzentwurfs nun zuläßt, daß dem Direktorium freie Hand in der Einrichtung der Canzlei gelassen wird, so wird es wohl besser sein, wir stimmen der Regierungsvorlage bei, als daß wir das Deputationsgutachten annehmen. Ich werde daher in diesem Falle gegen die Deputation stimmen, und wünsche, daß der Regierungsvorschlag angenommen werde, hauptsächlich aus dem Grunde, weil es dem Directorium den noch freisteht, das Canzleipersvnal zu mehren oder zu mindern, je nachdem es das Bedürfniß verlangt. Die Ersparnisse sind dabei auch zu berücksichtigen. Wenn wir sechs Kammer boten anstelle« sollen, so wird der Aufwand dadurch viel grö ßer, als er jetzt ist. Jetzt haben wir blos vier Kammerboten, und es ist mir bis jetzt noch keine Nachricht zugekommen, daß diese Ihren Erfordernissen nicht genügt hätten, sondern man ist mit diesen vier Canzleiboten zufrieden gewesen, und es ist deshalb kein Grund vorhanden, daß künftig mit diesen vier Canzleiboten nicht auszukommen sei. Ich halte es also für besser, in dieser Hinsicht der Regierungsvorlage beizupflichten. Was den Vorschlag der Deputation anlangt, daß das Dienst personal durch die Staatsregierung vorgeschlagen werden solle, so kann ich mich nicht damit einverstanden erklären. Denn die Beamten, welche von der hohen Staatsregierung angestellt werden sollen, würden natürlich nicht aus den besten Beam ten der Regierung bestehen, weil die Staatsregierung diese Beamten selbst braucht, sondern sie würden aus Leuten be stehen, welche interimistisch oder auf Widerruf im Staats dienste sind. Bis jetzt ist die Einrichtung so gewesen, daß die Staatsregierung einige Individuen, die zu dieser Stellung passend waren, vorgeschlagen hat. Man hat aber auch An dere berücksichtigen können, welche nicht von der Regierung, sondern von Privatleuten empfohlen werben konnten. So Hat man von der Staatsregierung empfohlene Leute und Andere bei der Canzlei anstellen können, und die Erfahrung hat ge lehrt, daß dem Bedürfnisse vollständig genügt worden ist. Ich erkläre mich also für die Regierungsvorlage. Königl. Commiffar o. Günther; DieRegierung würde allerdings zunächst bei dem Entwürfe stehen bleiben. Sollte aber von Seiten der Kammer der besondere Wunsch gehegt werden, daß eine Einrichtung getroffen werde, wie sie im De putationsberichte vorgeschlagen ist, so ist nicht zu verkennen, daß dadurch manche Jnconvenienzen und Collisionen entstehen könnten. Indessen würde die Regierung im Falle eines sol chen Wunsches keineswegs abgeneigt sein, darauf einzugehen. II. 59. Es müßte aber freilich alsdann die Einrichtung in der Art ge schehen, daß sie eine der Stellung der Staatsregierung zu der Ständeversammlung angemessene wäre. Es würde das aber nicht der Fall sein, wenn die Entlassung der von der Staats regierung Angestellten der Beschlußnahme der ständischen Directorien überlassen würde. Denn es könnte die Staats regierung dadurch leicht auf eine nicht zulässige Art gegen die von ihr Angestellten blosgestellt werden. Sollten die ständi schen Directorien Ursache haben, die Entlassung oder Ver setzung eines von der Regierung Angestellten zu wünschen, so würde der richtige Weg der sein, daß dies auf Antrag der Di rektorien von der Staatsregierung geschehe, und daß deshalb eine Vernehmung mit demMinisterium eintrete, welches einem desfallsigen begründeten Wunsche nicht entgegentreten würde. Eben so würde zu verfahren sein, wenn es sich um eine Ver mehrung oder Verminderung des Personals Und der Gehalte handelt. Es würde sich dann eine Abänderung des Para graphen in so fern nöthig machen, daß die Worte: „so jedoch, daß es denDirectorien derKammern unbenommen bleibt, wenn solches nöthig wird, eine Vermehrung dieses Personals oder Entlassung und Versetzung einzelner der Angestellten zu be schließen," so wie später die Worte; „es bleibt aber den Di rektorien Vorbehalten, wegen Vermehrung oder Verminderung dieser Gehalte geeignete Anträge zu stellen" weggelassen wür den, und etwa statt des letztem Satzes gesagt würde: „Sollte eine Vermehrung dieses Personals erforderlich werden, oder das Directorium begründete Ursache haben, eine Entlassung oder Versetzung einzelner der Angestellten zu wünschen, so hat es deshalb mit dem Gesammtministerium in Vernehmung zu treten, so wie auch wegen etwa angemessen scheinender Ver mehrung oder Verminderung der Gehalte." Es würde da durch derselbe Zweck, den der Deputationsbericht beabsichtigt, erreicht, aber auch der gegenseitigen Stellung Genüge geleistet werden. Abg. V. Haase: Die Deputation ist bei dem Vorschläge, einen Canzleiunterinspector anzustellen, von der bei früher« Landtagen gemachten Erfahrung ausgegangen, daß, wenn mehrere Registratoren in der Canzlei angestellt sind, ohne daß einer die Aufsicht über die andern führt, daraus vielUnzuträg- lichkeiten entstehen, und es ist dann so, als wenn, ich bitte, mir den Ausdruck zu gestatten, drei Köche in einer Küche sind. Befindet sich unter diesen Registratoren einer, welcher studirt hat, so wird dieser der geeignetste sein, die Aufsicht über die andern zu führen. Große Kosten kann dies nicht verursachen. Es tritt hinzu, daß, wenn der Registrator, der die Haupt- registrande führt, nicht studirt hat, unpassende Einträge in die Hauptregistrande kommen können. Dazu kann schon allein die lateinische Sprache, die bei uns noch angewendet wird, Veranlassung geben. Daher schien es der Deputation ange messen, einen Mann, welcher studirt hat, in der eben ange gebenen Art und Weise anzustellm. Was die beantragte An stellung des Canzleipersvnals unter Mitwirkung der hohen 4*
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