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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Aach dem Worte: „entschieden aber in Zeile 2 «och: „die Präsidenten haben ihren Urlaub bei dem Könige zu suchen." Im Nach berichte ist noch folgende Bemerkung zu tz. 39: Zu tz. 39. Die hier fraglichen beiden Einschaltungen sind zur Annahme der zweiten Kammer empfohlen worden, weil es — wenigstens für den jenseits bezeichneten Fall (S. 11 des Berichts), obschon er in der diesseitigen Kammer selten vorkommen wird — nicht allein ganz unbedenklich, sondern sogar nothwendig, auch in an dern Kammern eingeführt ist, daß der Präsident einen mehr als dreitägigen Urlaub ertheilen kann (zu 1), eine nähere Bestim mung aber über die Art un- Weise, wie der Präsident seinen Urlaub zu suchen hat, jedenfalls nur eine zweckmäßige Ergänzung des diesseits vorgefchlagenen Zusatzes ist (zu 2). Referent Abg. Lodt: Ich bitte um das Wort, Herr Prä sident ! Um das zweite Gutachten zu § 39 nur noch einigcrmaaßen zu erläutern, bemerke ich, daß die erste Kammer zwei Einschaltun gen gemacht hat. Es soll nämlich nach dem Beschlüsse der ersten Kammer hinter das Wort „Tage" in Zeile 3 gesetzt werden: „oder wenn die Kammer vor Ablauf von 3 Lagen keine Sitzung hält, bis zur Zeit der nächsten Sitzung". Es ist also damit aus gedrückt worden, daß durch den Präsidenten auch auf mehr als drei Tage Urlaub ertheilt werden kann, wenn die Kammer keine Sitzung gehalten hat. Die zweite Bemerkung, welche von der ersten Kammer beschlossen wörden ist, bezieht sich auf eine kleine Einschaltung in deü von der diesseitigen Deputation beantragten Zusatz. Es heißt nämlich hier: „die Präsidenten haben ihren Urlaub bei dem Könige zu suchen." In diesem Satze soll einge schaltet werden: „durch das Gesammtministerkum". Also „die Präsidenten haben ihren Urlaub bei dem Könige durch das Ge- sammtministerium zu suchen"; dieser Zusatz soll nun mit dieser Einschaltung angenommen werden. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber das Wort? Unsere Deputation schlagt uns vor, daß nach dem Worte: „Gründe" in Zeile 1 (s. o. Z. 2) eingeschaltet werden die Worte: „und der Zeit, auf welche Urlaub gesucht wird". Ich frage die Kammer: ob sie dem beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner, daß Zeile2 noch hinzugefügt werde: „die Präsidenten haben ihren Urlaub bei dem Könige zu suchen." Ich frage die Kammer, ob sie diesen Antrag ihrer De putation annimmt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: In diesem letzternZusatze soll nach ei nem Beschlüsse der ersten Kammer und zwar nach den Worten: „bei dem Könige" eingeschaltet werden: „durch dasGesammt- ministerium". Ich frage die Kammer: ob sie diesem Vorschläge der Deputation, denn diese hat jene Einschaltung befürwortet, beitritt? — Einstimmig I«. Präsident Braun: Ferner hat die Deputation der ersten Kammer beschlossen, und unsere Deputation schlagt uns vor, diesen Beschluß ebenfalls zu genehmigen, daß nach dem Worte: „Lage" hinzugefügt werden möge: „oder wenn die Kammer aufdiese Zeit keine Sitzung halt, bis zur Zeit der'nächsten Sitzung". .Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihrer Deputation beistimmt?—Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer mit diesen Abänderungen und Zusätzen den §. 39? — Einstimmig Ja. Secretair Lzschucke: §.40. Einberufung der Stellvertreter. Die Kammer kann zu jeder Zeit, wenn sie es für nöthig er achtet, an die Stelle abwesender, oder aus irgend einem sonstigen Grunde bei ihren Sitzungen nicht erscheinender Mitglieder die Stellvertreter, cinberufen, oder hinsichtlich derer, welche durch Bevollmächtigte erscheinen, die Sendung anderer Bevollmäch tigter veranlassen. Der erste Bericht sagt hierzu: Da der Paragraph nicht angiebt, wenn der Stellvertreter einzuberufen, eine solche Bestimmung auch schon früher vermißt worden ist, die Rücksicht auf die Staatskasse aber anrathet, daß die Einberufung des Stellvertreters der Regel nach nicht schon bei einer ganz kurzen Urlaubsertheilung Platz ergreife, so schlägt die Deputation vor, die desfalls bestehende Praxis beizubehal ten, der größer» Bestimmtheit wegen aber dieselbe durch folgen den Zusatz zu diesem Paragraphen anzuerkennen: „Dauert jedoch der gesuchte Urlaub nicht über vier Wochen, so wird der Stellvertreter in der Regel nicht einberufen." Die Beifügung der Worte: „in der Regel" hat man für nothwendig erachtet, um in ganz besonders dringenden Fällen von der gegenwärtigen Bestimmung nach Befinden doch immer noch eine Ausnähme machen zu können. Die Herren Regierungscommiffarien hatten weder gegen diesen Zusatz, noch gegen die Einschaltungen im vorigen Para graphen etwas einzuwendett. Präsident Braun: Der Herr Referent hat das Wort. Referent Abg. Lobt: Ich habe hierbei nur auf ein kleines suxervisum aufmerksam zu machen. Es will, wie der-Deputa- tionsbericht selbst sagt, der Vorschlag sich an die seitherige Praxis anschließen, diese ist aber nicht gewesen, daß der Stellvertreter cinberufen wurde, wenn der gesuchte Urlaub des Abgeordneten über vier Wochen, sondern wenn er mindestens vierWochen dauert. Ich weiß nicht, wie es gekommen ist, daß diese Fassung in den Bericht übergegangen ist. Wenn aber die übrigen Depu tationsmitglieder keinBedenkendagegen haben, so würde ich Vor schlägen, daß gesetzt würde: „mindestens". Es ist das wenig stens der Sin:: gewesen, den bei Abfassung dieses Zusatzes die Deputation dem letztem hat gegeben wissen wollen.
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