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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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schen Verfassung steht und vom Herrn Referenten angedeutet wurde und jede Beziehung zum andern Haus verbietet. Präsident Braun: Es wird sich das Präsidium nach allen Kräften angelegen sein lassen, diesem Wunsche zu entspre chen, da das Präsidium Gelegenheit suchen wird, vielleicht Mittel und Wege der Kammer vorzuschlagen, welche dahin führen dürsten. Ich behalte mir vor, darüber später der Kam mer Mittheilung zu machen. -Abg. v. Thielau: Ich würde über diese Angelegenheit nicht das Wort ergriffen haben, wenn ich nicht glaubte, als Vor stand der Finanzdeputation einige Worte sagen zu müssen. Es ist über die Frage der frühem Einberufung der Stände an ver schiedenen Landtagen discutirt worden, und die Kammer hat sich dafür entschieden, daß der Landtag solle früher einberufen wer den, um kein Provisorium zu bewilligen. Ich muß bemerken, daß ich jederzeit gegen diesen Antrag gestimmt habe und noch heute derselben Meinung bin, daß es unvortheilhaft sei, eine frühere Einberufung der Ständeversammlung eintreten zu las sen. Denn wenn sie auch früher einberufen wird, so ist damit noch nicht die Gewißheit einer Erledigung des Budjets vor Ab lauf der Finanzperiode geboten. Denn eine Garantie für die sofortige Uebereinstimmung der beiden Kammern, für die mög liche Erledigung der Arbeiten ist dadurch noch nicht gewährt. Ein sehr wichtiges Moment ist der Rechenschaftsbericht, welcher in unmittelbarer Beziehung zum Budjet steht, und die Einrich tung desselben ist der Art, daß derselbe nicht in der Mitte des Jahres abgeschlossen werden kann. Nun bekommen sie aber jedesmal zum Budjet den vollständigen Rechenschaftsbericht von beiden bereits abgelaufenen Fahren und eine vollständige Uebersicht des noch laufenden Jahres. Nur dadurch sind sie im Stande, eine Uebersicht zu gewinnen. Wie wichtig eine solche Uebersicht sei, davon kann sich Jeder überzeugen, der die Vor lagen hes diesmaligen Landtags kennt, wobei es darauf an kommt, die Mittel zu kennen, welche die hohe Staatsregierung besitzt, um die Ausgaben, die bevorstehen, zu leisten. Die hohe Staatsregierung könnte sich sehr leicht helfen, wenn sie einen andern Rechenschaftsbericht, einen andern Abschluß und ein leichteres Rechnungswerk einführte, als das jetzige; aber wer die Genauigkeit, den ganzen Umfang und die Specialitat des Re chenschaftsberichts kennt, wird sich überzeugen, daß das keine leichte Arbeit sei und Zeit dazu gehört, daß im Monat Mai nicht schon vollständig überschlagen werden kann, was am Schluffe der Finanzperiode übrig bleiben wird. Was das Recht der Stände betrifft, so wird es nicht im entferntesten benachthei- ligt, wie auch die Deputation gesagt hat, theoretisch möge die Sache richtig fein, aber nicht practisch; denn es wird derBcwilli- gung in keiner Art durch das Provisorium vorgegriffen. Denn wenn auch das Provisorium für ein Jahr Eintritt, so wird doch die Bewilligung auf alle drei Jahre repartirt. Wenn Sie also heute Steuern genehmigen, die später in geringerer Ausdehnung erhoben werden sollen, so tritt eine Abminderung derselben für die nächsten zwei Jahre dergestalt ein, daß in diesen um so viel II. 45. weniger erhoben wird, also ist ihr Steuerbewilligungsrecht voll ständig in sslvo. Wenn Abgeordnete geäußert haben, daß sie gegen das Provisorium stimmen wollen, so habe ich dagegen zu bemerken, daß ich mich der Ueberzeugung hingebe, daß die Her ren wohl selbst der Meinung sind, daß die Kammer dennoch das Provisorium bewilligen werden, sonst würden sie nicht so stim men; denn ich frage Sie, meine Herren, wenn die ganze Stände versammlung gegen das Provisorium stimmte, was die Folge davon sein würde? Es würde der Paragraph der Verfassungs urkunde eintreten, wonach die'Staatsregierung die Steuern ohne Bewilligung ausschreiben kann. Vicepräsident Eisenstuck: Eben das Letztere, was der Abgeordnete v.Thielau anführte, das war die Ursache, die mich veranlaßte, mir das Wort zu erbitten. Ich sehe in der That nicht ein, welcher Nachtheil dadurch erwachsen kann, daß man den 103. §. der Verfassungsurkunde nicht zur Anwendung bringt. Wenn das Provisorium abgeworfen wird, so würde §. 103 der Verfassungsurkunde zur Anwendung kommen und es würden also die bisherigen Steuern noch auf ein Jahr fort gegeben werden. Meine Herren, wenn aber nach der Absicht der hohen Skaatsregierung und der Stande eine Erleichterung eintreten soll, so würde der Erlaß eines Provisoriums in der Maaße, wie die Verfassungsurkunde vorschreibt, nachtheiliger sein, als die Erlassung eines Provisoriums, wie es gegenwärtig der Kammer vorliegt. Ich bin übrigens ganz einverstanden, daß ein Provisorium allemal unangenehm ist, und das ist auch in allen deutschen Standeversammlungen gefühlt worden; es sind aber auch die meisten Ständeverfammlungen nicht darüber hinweggekommen und immer wieder ist ein Provisorium auf ein Jahr gegeben worden. Es sind mancherlei Vorschläge in diesem Saale geschehen an jedem Landtage, wie ein Provisorium vermieden werden könnte, und dazu gehört allerdings auch die frühere Einberufung der Stände. Meine Herren, ich habe es allerdings auch mit Freuden begrüßt, wie die Einberufung früher erfolgte, aber ich habe daran gezweifelt, ob es möglich sein werde, das Budjet bis zum Schluffe des Jahres durchzu bringen. Ich muß auch hier dem Abgeordneten v. Khielau beistimmen, daß der sächsische Rechenschaftsbericht ganz anders angesehen werden muß, als die Rechenschaftsberichte, die in den übrigen deutschen konstitutionellen Staaten abgelegt werden, und es ist natürlich, daß ein so sorgfältig abgefaßter Rechen schaftsbericht eine sorgfältige Prüfung, erheischt. Wenn wir in andern Staaten den Rechenschaftsbericht ansehen, so sieht man den Unterschied; es ist auch unmöglich, daß der Rechen schaftsbericht vollständig in den ersten Monaten des Jahres hergestellt wird. Ich glaube, es ist dies nicht zu bewirken. Wie. man es in England anfängt, daß man in Jahre den reinen Nettoabschluß von Einnahmen und Ausgaben hat, das ist mir immer unbegreiflich gewesen; aber wie ich vernommen habe, soll er auch nicht so ganz accurat sein. Das kann man de! uns dagegen nicht vom Rechenschaftsbericht sagen und bei unserm Budjet auch nicht. Der Deputation einen Vorwurf zu machen, finde ich mich um so weniger veranlaßt, als ich die
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