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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sendet worden, welches von einemrömisch-katholischen Geistlichen verbreitet worden sein soll. Dieses Blatt oder Schriftchen führt LieUeberschrist: „Heilige sieben HimmelSriegel, welche ein from mer Einsiedler von seinem Schutzengel bekommen hat." Die hei ligen sieben Himmelsriegel selbst sind ein Gebet; allein dieses ist unter Anderm so eingeleitet: „WelcherMensch die heiligen sieben Himmelsriegel bei sich trägt, von diesem Menschen müssen alle bösen Geister und Teufelsgespenster abweichen, bei Tag und Nacht; und in welchem Hause die heiligen sieben Himmelsriegel mit Andacht gebetet werden, wird kein Donnerwetter einschla gen, und dieses Haus wird von allen Feuersbrünsten befreit sein" u. s. w. In ähnlicher Weise geht dies fort, und ich habe nur die Frage zu stellen, ob man Unrecht hat, wenn man, abge sehen von jeder Confession, gegen solchen Mißbrauch des Gebets, gegen solchen Aberglauben auftritt. Präsident Braun: Ich habe hinsichtlich dieses Punktes zu erwähnen, daß ich bei der gegenwärtigen Debatte um so we niger mich bewogen sah, gegen gewisse Aeußerungen, mochten sie auch polemischer Natur sein, einzuschreiten, theils weil deratige Aeußerungen in censirten Schriften zu finden sind, und es dem Präsidenten nicht beikommen kann, in das wichtigste konstitutio nelle Recht, in das Recht der freien Meinungsäußemng in der Kammer einzugreifen, wahrend in Büchern, die unter Aufsicht der Censur erscheinen, dieselbenAnsichten anzutreffen sind, theils aber auch, weil hier ein Gebiet vorliegt, vorn dem die römische Kirche gegenwärtig, trotz aller EinspracheAer evangelischen, noch nicht die Bulle ,,I» eoena ävwim" zu entfernen sich ent schlossen hat. Dieses als Bemerkung gegen den möglichen Vor wurf, als habe das Präsidium hierunter seinePflichtnicht gethan. Staatsmim'ster v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß eine solche Aeußerung von mir nicht geschehen ist. Ich bin weit entfernt gewesen, mir eine Rüge zu erlauben, welche nicht zur Competenz derStsatsregierung gehört, aber das Recht hat die Staatsregiemng ohne Zweifel, zu wünschen, daß ohne bittere Polemik über die Angelegenheiten verschiedener Kir chen gesprochen werde. Was übrigens den ehrenwerthen Herrn Secretair anlangt, so hat das Ministerium an dessen Aeußerun gen nicht Anstoß genommen. Präsident Braun: Ich hielt mich zu (dieser Aeußerung deswegen verpflichtet, weil die Bemerkung des Herrn Ministers leicht als Vorwurf gegen das Präsidium gedeutet werden konnte, und freue mich, durch meineAeußerung Anlaß gegeben zu haben, über diesen Punkt von dem Herrn Staatsminister eine Berichti gung zu vernehmen. Abg.T odt: Es war nicht meine Absicht, mich bei der ge genwärtigen allgemeinen Debatte zu betheiligen, da ich jetzt eben keinen besonder» Beruf in mir fühle, zum öffentlichen Sprechen mich zu drangen, und ohnehin als Mitglied der Deputation im Berichte derselben meine Ansichten über die vorliegende Frage vollständig ausgesprochen habe. Zwei Punkte aber sind es, die mich veranlassen, das Wort auf kurze Zeit zu ergreifen, zwei Punkte, die im Laufe der Debatte zur Sprache gekommen sind. Der eine ist einer von denen, die der Herr Staatsminister er wähnt hat. Er bezieht sich nämlich auf die Frage, in wie fern die Regierung bei dem, was sie den Deutsch-Katholiken vor dem Landtage zugestanden oder verweigert hat, auf dem Boden des Gesetzes sich bewegt habe? Die Deputation hat in ihrem Be richte ausgesprochen, daß sie der Meinung sei, „die Regierung habe mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten", und ich habe diese Er klärung recht gern mit unterschrieben. Ob ich, wenn eine gegen- theilige Erklärung zu geben gewesen wäre, dasselbe gethan hätte, ist allerdings eine andere Frage, und dies ist es namentlich, was sich zugleich mit auf die Aeußerung des Herrn Ministers bezieht. Ich meinerseits hätte wohl gewünscht, daß man etwas weiter ge gangen wäre. Die Regierung entschuldigt sich, daß sie das nicht gethan habe, damit, daß ihr die Verfassungsurkunde im Wege gestanden habe. Es ist das allerdings ein Grund, der Seiten der Stände alle Berücksichtigung verdient. Denn es geschieht ohnehin in Deutschland noch viel zu viel, was nicht auf dem Boden der Constitutionen wurzelt. Wenn sich also hier, um eine Regierungsmaaßregel zu rechtfertigen, auf die Constitu tion berufen wird, so können wir das nur eigentlich dankbar er kennen. Allein bei der gegenwärtigen Frage scheint es doch, als ob noch einiges Andere mit in Berücksichtigung zu ziehen sei. Dies ist die Geschichte und der Geist der hier einschlagenden Be stimmungen der Verfaffungsurkunde, so wie die Unbestimmtheit dieser Stellen der Verfassungsurkunde. Die Geschichte der Verfaffungsurkunde hat bereits der Herr Referent, nächst dem, daß dies auch im Berichte geschehen ist, vorgeführt, und ich füge nur hinzu, daß diese Geschichte nachweist, welchen Zweck die Stände bei Gründung der Verfassungsurkunde gehabt haben, wenn sie dem frühem Entwürfe der letztem in diesem Punkte entgegentraten. Es hat dazu, wie bekannt, lediglich ein ganz singulairer Fall, ein besonderes VerhättnUPeranlaffung gege ben, nämlich die sogenannten Stephanianer. Diese trieben, als die Verfaffungsurkunde berathen wurde, ihr Wesen oder Un wesen vorzüglich hier in der Residenz. Es blieb ihr Treiben da her den damaligen Ständen nicht unbekannt, und um demselben einen Damm entgegenzusetzen, beantragten sie eine Beschrän kung des Entwurfs, die wohl damals am Platze gewesen sein mag, jetzt aber freilich auch in dem vorliegendenFalle einer freiem Bewegung in den Weg tritt. Hätte die Regierung diesen Her gang berücksichtigt, so hätte sie gewiß sich zu entschuldigen ver mocht, wenn sie anders verfahren wäre, als sie verfahren ist. Nächstdem ist aber auch zu berücksichtigen, daß die hier cinschla- genden Punkte der Verfassungsurkunde nicht die Klarheit und Bestimmtheit haben, daß sie nicht auch einer andern Auslegung fähig wären, als die von der Regierung vorgenommene ist. Zwar hat vorhin der Herr Staatsminister behauptet, das sei nicht wahr; aber die Deputation hat doch eine andere Meinung ausgesprochen, und es ist daher wenigstens so viel gewiß, daß zwei verschiedene Meinungen dastehen, mithin eine so apodiktische Gewißheit, wie angenommen werden will, nicht vorhanden sein kann. Bin ich nun der Meinung, die auch die Meinung der Deputation gewesen ist,daßin derBerfaffungsurkunde hier keine
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