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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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IssSV völlige Klarheit und Bestimmtheit vorwalte, so hätte ich wohl geglaubt, daß die Regierung mit den Zugeständnissen für die Deutsch-Katholiken etwas weiter hätte gehen können, um so mehr, wenn noch folgende Gründe berücksichtigt worden waren. Erstens giebt ja die Regierung gewissermaaßen selbst zu, daß sie den Deutsch-Katholiken Zugeständnisse gemacht habe, zu denen sie eigentlich nicht berechtigt gewesen wäre. Sie hat also ihrem eignen Zugeständnisse zufolge bereits den Boden der stritten Befolgung des Gesetzes verlassen, hat also deshalb sich zu recht fertigen, und es ist also nur die Frage, welches Maaß der Ueberschreitung zu rechtfertigen ist. —Nächstdem muß ich darauf aufmerksam machen, daß man ja in andern Fällen auch nicht so bedenklich gewesen ist, wenn es gegolten hat, Toleranz zu üben. Ich verweise hierbei auf die von mir schon erwähnte Secte der Stephanianer, deren religiöses System sich keines wegs, wie das der Deutsch-Katholiken, auf die christliche, sondern auf eine ganz andere Liebe gründete, und die den noch viel länger geduldet worden sind, als die Deutsch-Ka tholiken der Zeit nach bis zum Landtage, wenn ihnen etwas zugestanden worden wäre, würden erlangt haben. Ferner muß ich, um darzuthun, daß man in andern Fällen nicht so sehr be denklich gewesen ist, etwas zu thun, was nicht ganz verfaf- sungsgemäß erschien, auf einen Gesetzgebungsfall Beziehung nehmen; man könnte mir nämlich allerdings einhalten, es sei die Connivenz, die bei den Stephanianern stattgefunden habe, nicht unter dem dermaligen Ministerium vorgekommen. Al lein ein anderes Beispiel wird lehren, daß man sich nicht alle mal so stricte an die Verfassung gehalten hat auch unter dem dermaligen Vorstand des Ministeriums. Am vorigen Land tage hatten wir Gelegenheit, über eine gewisse Verordnung we gen Vertretung der Schulgemeinden hier zu sprechen. Wir waren damals nicht im geringsten in Zweifel, daß dieselbe eigentlich hätte als Gesetz erlassen werden sollen, und dennoch war sie als Verordnung erschienen. Wenn ich mir nun vor halte, daß Alles, was als Gesetz zu publicirerr ist, nicht auf dem Verordnungswege publicirt werden darf, oder geschieht es, und muß es geschehen, wenigstens nicht ohne die Contra- signatur der sämmtlichen Staatsminister, so war dieser Fall ebenfalls mit den Aussprüchen der Verfassungsurkunde nicht vereinbar. Hat man also damals eine Ausnahme gemacht, warum hat man es gerade hierbei nicht riskiren wollen, sich eine Ausnahme zu gestatten? Das, was man noch hätte thun können,bestand darin, daß man den Deutsch-Katholiken Kirchen hätte einräumen und ihnen gestatten können, ihren Gottesdienst öffentlich anzukündigen. Diese beiden Zugeständnisse hatte die Regierung gewiß zu rechtfertigen vermocht, um so mehr, als sie bei diesen Punkten ohnehin etwas verlangt hat, was nicht einmal ausführbar, oder doch leicht zu umgehen war und umgangen worden ist. Denn daß die öffentliche Ankündigung des Gottesdienstes der Deutsch-Katholiken nicht ganz zu ver bieten war, hat die Erfahrung gelehrt. Denn das Verbot ist, wie gesagt, wirklich umgangen worden, weil es seinen Unter gang in sich selbst getragm hat. Was aber die Einräumung N. 62. von Kirchen anlangr, so ist an mehrern Orten die öffentliche Meinung so mächtig gewesen, daß das Regierungsverbot gar nicht in Berücksichtigung gezogen worden ist. Ferner muß ich auch erwähnen, daß man es ja nicht mit einer so ganz fremden Secte zu thun gehabt hat. Denn irgend einer der bereits bestehenden Religionsparteien gehören die Deutsch- Katholiken mehr oder weniger doch an. Wenn man sich mehr an ihr inneres Leben hält, an ihr dogmatisches System, so rangiren sie jedenfalls mit den Protestanten; und hätte die Regierung ihr organisches Statut sich vorlegen lassen, so würde sie dies gefunden haben, würde gefunden haben, daß wir nicht so sehr weit von einander entfernt sind. Und ist dies, dann lag auch von dieser Seite kein so wesentliches Bedenken vor, ein Zugeständniß der angegebenen Art zu machen. Wollte die Regierung aber die Deutsch-Katholiken den Protestanten nicht zuzählen, was sie Willens zu fein scheint, da sie im De crete, da, wo von den Parochialbeiträgen die Rede ist, sagt, daß die Deutsch-Katholiken noch zu den Katholiken gehörten, so konnte sie ihnen als Katholiken einräumen, was sie ihnen als Protestanten verweigern zu müssen geglaubt hat. End lich führe ich an, daß, wenn auch die Regiemng etwas gethan hatte, was zweifelhaft gelassen hätte, ob es nicht nachträg lich der Zustimmung der Ständeversammlung zu unterwerfen gewesen wäre, sie sich dieser hätte gewiß versichert halten kön nen. Der Herr Staatsminister hat vorhin erklärt, daß Indem- nitätsbills nicht angenehm wären. Ich will zugeben, daß sie namentlich nicht für; die Stände angenehm sind. Es wird aber immer auf dasjenige ankommen, was nachträglich zu be willigenist, und auf die Verhältnisse, welche die Regierung ge trieben haben, etwas zu thun, was einer verschiedenartigen Aus legung fähig war. Es wäre wenigstens nicht der erste Fall ge wesen, daß man uns etwas nachträglich zur Bewilligung vor gelegt hätte, und so gut man früher kein Bangen gehabt hat, so gut hätte man sich dieses Bangens wohl auch jetzt entschla- gen können. Kein Landtag, von der sogenannten Preßpolizei verordnung und dem Theaterbau an bis in die neueste Zeit, ist ohne nachträgliche Bewilligung geblieben. Wenn ich mir dies Alles zusammenhalte, so muß ich der Meinung, welche die De putation ausgesprochen hat, noch immer sein, daß die Regie mng, wenn sic nicht andern Einflüssen hat nachgrben müssen, wohl m der Lage gewesen wäre, einige Zugeständnisse mehr zu machen, als sie gemacht hat. Ich bemerkte das Angeführte, um diesen Punkt des Deputationsberichts etwas mehr auszuführen, als in demselben geschehen ist, und zugleich als Erwiderung auf das, was der Herr Minister vorhin in dieser Beziehung geäußert hat. Auf die Sache selbst kommt es übrigens, wie schon der Deputationsbericht erwähnt hat, hierbeijetztnichtmehr an. — Ueber den zweiten Punkt kann ich kurz sein; er betrifft die Frage, ob eine vollständige Anerkennung der Deutsch- Katholiken auszusprechen ist, oder ob sie mit einem Interimisti kum sich begnügen sollen. Von Haus aus bin ich der Meinung gewesen, es sei eine vollständige Anerkennung auszusprechen., Ja ich habe auch in der Deputation, obschon die Verhältnisse 4*
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