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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Ich werde nun übergehen auf den Antrag der Deputation: „daß die von dem deutsch-katholi schen Geistlichen zu machende Anzeige von zwei andern bei dem Laufacte zugegen gewesenen zeugnißfähigen Männern zu unterschreiben sei," und später werde ich die Frage auf die dritte Modifikation richten, wie solche von der Deputation be fürwortet worden ist. Ich frage die Kammer: Tritt sie dem Vorschläge der Deputation bei, der auf S. 739 des Berichts (s. vorstehend S. 1731) enthalten ist, daß die von dem deutsch katholischen Geistlichen zu machende Anzeige von zwei andern bei dem Taufacte zugegen gewesenenzeugnißfähigenMännern zu unterschreiben sei. Ich wiederhole, daß ich später auf das Majoritätsgutachten zurückkommen werde, oder, wenn dasselbe abgelehnt werden sollte, auf das Minoritätsgutachten. Ich frage also: Tritt die Kammer dem Vorschläge der Depu tation bei: „daß di« von dem deutsch-katholischen Geistlichen zu machende Anzeige von zwei andern bei dem Taufakte zu gegen gewesenen zeugnißfähigen Männern zu unterschreiben sei?" — Es wird dies durch fünf und vierzig Stimmen abgeworfen. Präsident Braun: Nun stelle ich die zweite Frager Wünscht die Kammer, daß die von dem deutsch-katholischen Geistlichen zu machende Anzeige von den Taufzeugen zu un terschreiben sei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will die Kammer ferner den Antrag der Deputation annehmen, daß die von dem evangelischen Geist lichen oder sonstigen Führern der Kirchenbücher eingetragene Taufe als deutsch-katholisch bezeichnet werde? — Einstim-I migJa. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer ferner den Vorschlag der Deputation in Bezug auf die dritte Modifika tion: daß dem deutsch-katholischen Geistlichen aufgegeben werde, nur nach dem von den Deutsch-Katholiken sofort bei dem hohen Cultusministerium einzureichenden Taufformulare die Laufen zu vollziehen, und daß in der jedesmaligen Anzeige an den evangelischen Geistlichen des Kirchspiels davon Erwäh nung gcthan werde, daß die Taufe nach obigem Formulare vollzogen worden sei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Hält nun die Kammer den Beschluß der ersten Kammer hinsichtlich der letzten Modifikation für ab gelehnt? — Einstimmig Ja- Referent Abg. v. Haaser Weiter heißt es im Be richte: Hierüber ist in den Verhandlungen der ersten Kammer auch noch anderer dm deutsch-katbolischen Geistlichen zu überlassender Ministerialhandlungen Erwähnung geschehen, und zwar zunächst in Bezug auf die Ausspendung des heiligen Abendmahls und die Lheilnahme an Begräbnissen ihrer Glaubensge nossen. Die hohe Staatsregkerung hat durch ihren Herrn Commis- sar bei dieser Gelegenheit erklärt, daß sie nur für He Gestattung solcher Amtshandlungen der deutsch-katholischen Geistlichen die ständische Ermächtigung für nöthig gehalten, bei denen das In teresse des Staats betheiligt sei, und somit diese zuletzt gedachten beiden Ministerialhandlungen übergangen, daher auch nichts da gegen einzuwenden habe, wenn die Kammern diese Handlungen in die von ihnen zu ertheilende Ermächtigung mit einschließen wollten. Es hat darauf die erste Kammer ihre Zustimmung dazu sr- theilt, daß den deutsch-katholischen Geistlichen die Ausspendung des heiligen Abendmahls, ingleichen die Lheilnahme an den Begräbnissen ihrer Glaubensge nossen gestattet sein solle. — Die Deputation, damit vollkommen einverstanden, empfiehlt der diesseitigen Kammer, zu diesen beiden Beschlüssen ebenfalls ihre Zustimmung zu ertheilen. — Präsident Braurn'WünschtJemand hierüber zu sprechen? — Wenn es nicht der Fall ist, so gehe ich zur Fragstellung über. Die Deputation ist damit einverstanden, daß den deutsch-katho lischen Geistlichen die Ausspendung des heiligen Abendmahls und dieTheilnahme an dem Begräbnisse ihrer Glaubensgenossen gestattet sein soll, und sie empfiehlt die hierüber gefaßten Be schlüsse der ersten Kammer zur Annahme. Ich frage zuvörderst dieKammer: Genehmigt sie, daß den deutsch-katholischen Geist lichen die Ausspendung des heiligen Abendmahls gestattet sein soll? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner frage ich: Genehmigt sie, daß den deutsch-katholischen Geistlichen dieTheilnahme an Begräb nissen ihrer Glaubensgenossen nachgelassen sein soll? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. 0. Haase: DerBericht fährt alsofort: Ä In demBerichte der jenseitigen Deputation warzugleichbe- antragt worden, „den deutsch-katholischen Geistlichen auch die Trauung ihrer Glaubensgenossen zu gestalten." Dieselbe hatte in dieserBeziehung Seite 293 und 294 Fol gendes bemerkt und vorgeschlagen: „Bei der Trauung würde das ganze pfarramtliche Ge schäft, mit alleinigem Ausschlüsse der feierlichen Vollzie hung der Trauung durch die Einsegnung, dem protestan- tischenDrtsgeistlichen zu überlassen sein. Er hätte also zu untersuchen, ob alle rechtlichen Erfordernisse zur gülti gen Eingehung der Ehe vorhanden wären — zu erör tern, ob die Trauung an dem Orte, wo sich die neu-katho lische Gemeinde befindet, zu vollziehen sei oder nicht — er hätte nötigenfalls deshalb bei den höhern Behörden anzufragen und deren Entscheidung einzuholen; er hatte die Verlobten von der Kanzel zu proclamiren, kurz Alles zu besorgen, was zu besorgen sein würde, wenn dieselben
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