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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dies die Stadt Markneukirchen, wo, wie auch mir bekannt ist, die außerordentlichen Parochiallasten, die für den Bau derKirche und der übrigen geistlichen Gebäude gefordert werden, eine sehr bedenkliche Höhe erreicht haben. Allein trotz dieser Abgaben höhe, die vielleichtdermalen in Sachsen gar nicht, oder nur sehr selten vorkommen wird, hege ich zu der Bevölkerung derKirchen- gemeinde zu Neukirchen das Zutrauen, daß sie weder zu den Römisch-Katholiken, noch zu den Deutsch-Katholiken übertreten werde, wenn nicht Gründe anderer Art das eine oder andere Mitglied einmal dazu bestimmen sollten. Es waltet dort so viel protestantischer Sinn, daß, wie schwer auch Mitgliedern der Parochie Neukirchen der Wiederaufbau der Kirche und der geist lichen Gebäude schon geworden ist und noch werden mag, sie doch gewiß nicht auf den Gedanken kommen, deshalb einen Aus tritt aus ihrer Kirche vorzunehmen. Wie aber dort, so ist es gewiß im Allgemeinen. Mindestens kann ich nicht zugeben, daß um so geringer zeitlicher Vortheile willen ein großer Theil un serer Sachsen auf den Gedanken kommen sollte, sich einer Ge meinde und Confessio«, der sie zeither angehört habe«, zu ent ziehen und zu einer andern überzutreten. Ich habe in dieser Beziehung ein viel besseres Zutrauen zu unserer Bevölkerung, als der Herr Staatsminister und der Abgeordnete Jani ausge sprochen haben. Es hat übrigens schon ein anderer Abgeordne ter darauf aufmerksam gemacht, daß die Vortheile, die ein solcher Austritt gewähren könnte, auch nicht von besonderm Belange, oder vielmehr nur scheinbar vorhanden sind. Denn es ist kein Teheimniß, daß die Deutsch-Katholiken viel größere Parochial- lasten haben, mindestens dermalen, als die meisten protestanti schen und römisch-katholischen Gemeinden. Ich wüßte also fürwahr nicht, wie dieser Grund zum Uebertritte bestimmen könnte. Der Herr Minister bemerkte nächstdcm, daß Niemand von den Parochiallasten befreit werden könne, so lange er nicht schon einer andernKirchengemeinschast angehöre, und führte zum Beweise dieser Behauptung an, daß es in Sachsen Leute gäbe, die man eigentlich gar nicht mehr zu den Christen rechnen könne, die aber doch Beiträge zu der Kirche des Orts, wo sie sich befän den, fortgeben müßten. Ich glaube indeß, dieses Beispiel kann gar nichts beweisen. Denn sollte es wirklich solche Leute geben, wie ich bis jetzt nicht gewußt habe, so würde bei ihnen ein wirklicher Austritt aus ihrer Kirche immer nicht anzu nehmen sein, wie das Gesetz ihn verlangt und wie er bei den Deutsch-Katholiken vorliegt. Wenn ferner gesagt worden ist, die Deutsch-Katholiken bildeten zur Zeit erst eine tolerirte Kirchengesellschaft, so muß ich das wohl zugeben; aber ich frage Sie, meine Herren, ob nicht schon derartige andere Kirchen gesellschaften im Staate existiren? und frage Sie: verlangen Sie denn von den Griechen, von den Juden, daß sie zu den Parochiallasten der fremden Kirche beitragen? Nein! Wenn Sie aber nicht-christlichen Kirchengesellschaften diese Be freiungzugestehen, so sehe ich fürwahr nicht ein, warum Sie nicht ein Gleiches unfern Mitchristen einräumen wollen. Daß früher die Reformirten und ähnliche Kirchengesellschaften Bei träge für eine fremde Confessio« haben geben müssen, ist aller ¬ dings wahr. Allein auf diese Härte jetzt zmückzugehen, scheint mir der jetzigen aufgeklärtern Zeit unwürdig zu sein. Man hat gefragt, wer denn die Beiträge geben, wer den Aus fall decken solle, der durch den Austritt der Deutsch-Katholiken entstehen würde? Die Staatskasse könne doch unmöglich dazu für verbindlich erachtet werden. Hierin stimme ich ganz bei, ich halte aber trotz dem die Antwort aus jene Frage nicht für sehr schwer. Es müssen diesen Ausfall diejenigen decken, die in der alten Kirche Zurückbleiben; sie genießen ja auch die Rechte derselben allein, von welcher die Ausgetretenen sich loS- gesagt haben, oder aus der sie verstoßen worden sind. Sollte aber die Last der Zurückbleibenden hierdurch etwas vergrößert werden, so liegt darin nichts so Bedenkliches. Ich habe schon gesagt, um so geringer Vortheile willen wird Niemand seine Kirche verlassen. Ich will also auch nicht sagen und sage nicht, daß die, denen die Last zu schwer wird, den Austretenden folgen sollen. Es werden aber auch die, welche um des Glau bens willen verbleiben, um ihres Glaubens willen den ihnen verursachten Mehraufwand gern übertragen. Er wird ja nach den Versicherungen, welche von dem ersten römisch-katho lischen Geistlichen in der jenseitigen Kammer gegeben worden sind, ohnehin nicht bedeutend sein. Warum also um eines Gegenstandes willen, welcher hierbei jedenfalls eine Kleinigkeit zu nennen ist, zumal den Lasten der Deursch-Katholiken gegen über, die obschwebende Frage nun so bedenklich finden! Hat man von bedenklichen Consequenzen gesprochen, die entstehen würden, wenn man die Befreiung der Deutsch-Katholiken aus spräche- — die aber, wie ich gezeigt habe, nicht einmal verhanden sind — so glaube ich, liegen dagegen Bedenken vor für den Fall, wenn die Befreiung nicht zugestanden werden sollte. Bedenken dieser Art suche ich z. B. in den Entschei dungen, die vermuthlich in dem vorliegenden Falle gegeben werden würden. Zur Zeit steht es noch nicht einmal fest, ob die eigentlichen Justiz- oder die Verwaltungsbehörden auf dem Adminrsirativjustizwege über die Beitragspsiicht der Deutsch-Katholiken zu entscheiden haben würden, wenn solche Entscheidungen nöthig werden sollten. Es ist das Eine, eS ist das Andere behauptet worden, fest steht also noch Keines von Beiden. Angenommen jedoch auch, man hätte sich über diesen Zweifel geeinigt, so bin ich überzeugt, daß über die Hauptfrage, ob die Deutsch-Katholiken beitragspflichtig wären oder nicht? von den verschiedenen Behörden des Landes ganz verschieden entschieden werden würde. Wenn hierdurch aberof- fenbar eine Rechtsungleichheit unter den einzelnen Genossen des Staates, unter den einzelnenBetheiligten berKirchengesellschaf- ten entstehen würde, so halte ich das für ein eben so großes Be denken, als von denjenigen angeführt worden sind, welche die entgegengesetzte Ansicht vertheidigen, um so mehr, als ich mir, wie gesagt, nicht denken kann, daß die Bedenken dieser letzte ren in der Praxis wirklich sich geltend machen werden, als ich mir nicht denken kann, daß Jemand um so geringen oder nur scheinbaren zeitlichen Vortheils willen sich zum Austritt auS seiner Kirche entschließen werde. Hiernach allenthalben muß
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