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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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das hohe Kriegsministerium zu ermächtigen, von den im Laufe der nächsten Finanzperiode von der gegenwärtigen Bewilligung für das Militairbudjet zu erlangenden Er sparnissen die Summe von 83,000 Thlr. — — zurAus- rüstung und Bewaffnung der Kriegsreserve verwenden zu können, und demselben außerdem noch zu gestalten, die im Nothfalle erforderlichen Mehrausgaben bei der Na turalverpflegung der Armee, Position 48b., besonders noch zu verrechnen; wobei man jedoch ständischerseits voraussetzt, es werde die Verwendung der für Bewaff nung und Ausrüstung der Kriegsreserve benutzten Sum men beim Rechenschaftsberichte Position 60 genau nach gewiesen werden. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Die Deputation rathet der Kammer an, die auf Seite 32 des Berichts bemerkte Ermächtigung auszusprechen, näm lich: „Das hohe Kriegsministerium zu ermächtigen, von den im Laufe der nächsten Finanzperiode von der gegenwärtigen Bewilligung für das Militairbudjet zu erlangenden Erspar missen die Summe von 83,000 Thlr. zur Ausrüstung und Be waffnung der Kriegsreserve verwenden zu können, und dem selben außerdem noch zu gestatten, die im Nothfalle erforder lichen Mehrausgaben bei der Naturalverpflegung der Armee, Position 48 b., besonders noch zu berechnen; wobei man jedoch ffändischerseits voraussetzt, es werde die Verwendung der für Bewaffnung und Ausrüstung der Kriegsreserve benutzten Summen bei dem Rechenschaftsberichte Position 60 genau nach gewiesen werden." IchhabedieKammer zu fragen: ob sie diese Ermächtigung dem hohen Kriegsministerium ertheilen wolle? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 01. LemporelleAusgaben und Verpflegungskosten. Diese Position umfaßt alle Gehalte derjenigen Individuen, welche durch Reduction des Normaletats überzählig wurden, aber noch Dienst leisten, so wie die transitorischen Gehaltszulagen derer, für welche ein geringerer Gehalt ausgeworfen wurde, welche jedoch den früher bezogenen bis zu Ausrückung in höherm Grade vorläufig beibehalten, und endlich diejenigen, welche durch frühere Allerhöchste Bewilligungen dergleichen Zuschüsse empfin gen, so wie ferner die Wartegelder des Militairetats. Für diese Bedürfnisse werden gegenwärtig 15,578 Thlr. 29 Ngr. 7 Pf. postulirt, deren Erforderniß in einer besondern Unterlage nachgewiesen ist. Die Bewilligung am letzten Landtage betrug 25,000 Thlr. . Es ergiebt sich mithin bei dieser Position eine Ecsparniß von 9,421 Thlr. — Ngr. 3 Pf. Erwägt man, daß im Jahre 1834 für diese Position 60,953 Thlr. bewilligt wurden, so zeigt sich wohl, daß das Kriegsministerium sich bemüht, seine früher gegebeneZusage, diesePosition möglichst zu vermindern und ganz in Wegfall zu bringen, zu erfüllen. Die Deputation trägt daher auf die Bewilligung der postulirten 15,578 Thlr. 29 Ngr. 7 Pf. an. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Die Deputation trägt auf Bewilligung der unter Posi tion 61 geforderten 15,578 Thlr. 29 Ngr. 7 Pf. an. Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihrer Deputation beitreten wolle? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es ist die Zeit bereits zu weit vorge rückt , als daß wir noch auf den zweiten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung übergehen könnten. Ich schließe da her die heutige Sitzung, beraüme die nächste für den Montag früh 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung den Bericht der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Mili- tairpflicht vom 26. October 1834 betr. — Es ist das derselbe Gegenstand, der bereits heute auf der Tagesordnung befind lich war. Schluß der Sitzung Z auf 2 Uhr. Mit der Redartron beauftragt: 0. GreLschet Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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