Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
fundenen Verhandlungen über den Gegenstand an und für sich schon vollständig eintreten muß. Abg. Oberländer: Es scheint, als ob es mit der Einrich tung der Senate bei dcmAppellationsgerichte eine eigenthümliche Bewandniß haben müsse, von der unser einer nichts weiß. Ich stelle mir darunter Abtheilungen vor, von denen die eine die Civil- sachen, die andere die Criminalsachen bearbeitet. So viel ich weiß, besteht diese Einrichtung in derThat bei dem Appellations gerichte zu Zwickau. Es bestehen zwei Abtheilungen, von denen die eine die Civil -, die andere die Criminalsachen erledigt. In der Regel wohnen die Mitglieder der einen Abtheilung den Sitzun gen der andern Abtheilung nicht bei. Ich sage, in der Regel, denn bei ganz wichtigen Sachen müssen natürlich auch Plenar sitzungen vorkommen. Es muß also diese Abtheilung in Senate zu erreichen sein, ohne daß, wieder Abgeordnete». Lhielau meint, dadurch eine Vermehrung der jetzt angestellten Räthe nöthig würde. Daß die Zahl der Räthe bei dem Bezirksappellations- gcrichte zu Zwickau größer sein sollte, als bei andern, glaube ich nicht, ich weiß es nicht so genau. Wenn aber, wie ich glaube, die Zahl der Räthe bei den übrigen Appellationsgerichten nicht geringer ist, so muß sich dieselbe Einrichtung ohne Vermehrung der Räthe auch bei ihnen treffen lassen; und dann wäre ja die Sache gemacht. An eine Vermehrung der Stellen wird wohl jetzt Niemand im Ernste denken. Abg. Joseph: Ich muß mich gegen das Amendement des Abgeordneten Brockhaus aussprechen, weil es nur einen from- menWunsch enthält und diesen an die Stelle eines bestimmten Antrags setzen will. Dasjenige, was durch das Amendement des Abgeordneten Brockhaus erreicht werden kann, ist schon erreicht. Der Herr Staatsminister hat bereits erklärt, daß er die Angelegenheit näher erwägen wolle. Der Herr Staatsmi- nister hat von jeher die Absicht und den Willen gehabt, — dieses Zutrauen können wir bestimmt zu ihm hegen — einer weitern Verschleifung der Rechtssachen entgegenzuarbeiten. Daher kann weder dieses Amendement, noch was von mehrernAbgeord- neten gegen den vom v. Schaffrath gestellten Antrag geäußert worden ist, mich bestimmen, von der Ansicht abzugehen, daß der selbe jetzt ganz am Platze sein würde. Ein Abgeordneter er wähnte, daß eine Sache, die aus 30, 40, 50 Aktenstücken be stände, nicht in dieser gegebenen Frist versprochen werden könnte. Dann würde allerdings etwas gefordert werden, was physisch auszuführen, nicht möglich sei. Ich könnte zwar Beispiele an führen, daß Rechtssachen, die aus viel mehr Actenfascikeln be standen, aus mehr als 100 Actenfascikeln, vomOberappellations- gcrichte in einer solchen Frist, die nicht viel größer war, als die, welche ich verlange, und nicht viel kleiner, als sie der Abgeordnete V.Schaffrath verlangt,versprochenundandieUntergerichtezurück- gelangt sind. Sollten auch noch einzelne Fälle vorkommen, wie zeither, wo eine übermäßigeZahlvonActenstückenandieSpruch- behörde haben gefahren werden müssen, so darf man, abgesehen davon, daß diese Fälle größtenteils Erbstücke früherer Zeit sind, durch und wegen solcher einzelner Fälle sich nicht abhalten lassen, einen allgemeinen, derRechtspflege förderlichen Grundsatz aufzustellen. Man ist ja sonst in andern Fällen nicht so bedenk lich, das Recht der Dispensation zu beanspruchen. Durch Dispensation in jenen einzelnen Fällen könnte auch hier dem Bedenken abgeholfen werden. Wenn die gerügte Rechtsverzö gerung dadurch zu entschuldigen versucht worden ist, daß von Jahr zu Jahr die Rechtssachen angewachsen sind, wobei frei lich nur ein Jahr, das. Jahr 1836 zum Vergleiche mit dem vorletzten Jahre angenommen worden ist, so erlaube ich mir einen 'statistischen Gegengrund anzuführen. Früher waren der Schöppenstuhl und die Fakultät in Leipzig fast die einzigen Spruchbehörden imganzen.Lande, und es ist ihnen gelungen, das Bedürfniß vollständig zu befriedigen. Wie vergrößert an Zahl der Mitglieder, sind jetzt nicht die Behörden, welche in Rechts angelegenheiten Sentenzen zu geben haben, in Vergleich mit je nen Dicasterien! Der Staatsminister der Justiz fürchtete, es könnte der innere Werth der Entscheidungen leiden, wenn man den Richtern eine bestimmte Frist vorschriebs, in welcher sie die Rechtssachen zu versprechen hätten. Es wurde eingewendet, daß, wenn alle Sachen in der gegebenen Frist versprochen werden müßten, dies vielleicht nur mit Entscheidungsgrüuden geschehen könne, die nichts sagen. Ich frage aber, wenn alle Sachen in einer solchen Frist erst zur Erledigung kommen, die Anlaß giebt zu Beschwerden, wenn dabei oft Entscheidungsgründe vorkom men, die einen Anspruch auf Gründlichkeit auch nicht machen können, ob es dann nicht besser ist, eine schnelle Entscheidung und damit das kleinste von beiden Uebeln zu wählen. Ohnedies sind die Entscheidungen in Criminalsachen seit demGesetze vomJahre 1838 unendlich erleichtert, indem nach diesem der Richter sich nachgelassen hat, nach seiner bloßen „richterlichen Ueberzeugung" zu sprechen. Das Beispiel von Preußen kann, meiner Ansicht nach, uns nicht abhalten, einem vorhandenen Gebrechen unserer Justizpflege zu begegnen. Das ganze preußische Proceßsystem beruht auf einem andern Fundamente, als das sächsische. Das preußische beruht auf der Jnstructions- undJnquisitionsmaxime, welche dem Richter eine größere Lhätigkeit auferlegt, als in Sach sen; dasunsere beruhtund wird, wie ich hoffe, auch bei einerReform beruhen bleiben, aufder Maxime der Dispositionsfreiheit derPar- teien; dies ist bei einem Vergleiche der Vorzüge und Mängel festzuhalten. Es handelt sich hier nicht um eine Reform der ganzen Civilrechtspflege. Ich stimme damit überein, daß die selbe auch nöthig ist. Sollen wir aber so lange warten, bis diese dereinst gewährt wird, sollen wir alle und auch eine so dringende Beschwerde über unsere Rechtspflege bis dahin ver schieben, so hätten wir nicht neue Justizbehörden einrichten lassen und andere Einrichtungen zur einstweiligen Verbesserung der Justizpflege treffen dürfen. Die Klagen sind so bedeutend und allgemein, daß denselben nicht länger unthatig zugehört werden darf, ohne daß die Kammer etwas thue. Daß durch Annahme des Antrags des Abgeordneten N. Schaffrath eine Vermehrung der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder