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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Der sehr hoch erscheinende Ansatz unter 6 dient allerdings im Unterhaltung von nicht weniger als 834- Gebäuden. Auch ist hierbei nicht zu übersehen, daß für die Neubaue bei dieser Ab teilung allerdings eine verhältnißmäßig nur geringe Summe unter 8 c. postulirt ist. 8) Für Reubaue werden 50,000 Thlr. — postulirt, und zwar: u) 15,000 Thlr. für die reservirten Hofgebäudc, b) 30,000 für die Justrzgebaude, c) 5,000 für Domanial-, Rentamts- und Forstgebäude. Das Postukar unter s. erscheint zum ersten Male in dieser Höbe. Die Beweggründe zu dieser Erhöhung find in den Bei lagen zu dem Budjet im ersten Bande der ersten Abtheilung der diesjährigen Landtagsacten enthalten. Sie wurden bereits am letzten Landtage in der 65. Sitzung der geehrten Kammer bei der Berathung des Budjets vorgelegt und dieser vorliegende Gegenstand schon damals als künftiges Postulat bezeichnet, ohne daß dagegen weder von der Deputation, noch von der Kammer ein Bedenken ausgesprochen wurde. Man erkannte mehrseitig schon bei Gelegenheit der Bewilligung der zu Herstellung des Prinzenpalais erforderlichen Gelder, es sei angemessener, die für die Neubaue der reservirten Königl. Gebäude nothwendigm Summen durch eine Erhöhung des auf denk Budjet regelmäßig stehenden Ansatzes, als durch außerordentliche Bewilligung zu beschaffen. Wenn daher die Deputation durch die in den Mo tiven angegebenen und bei frühern Landtagen in der Kammer ausgesprochenen Gründe sich bewogen findet, die Bewilligung des erhöhten Postulats zu bevorworten, so geschieht es jedoch nur in der Voraussetzung, daß mit jenen 15,000 Thlrn. eben so verfahren werde, wie solches mit den bewilligten 2,000 Thlrn. der Fall war, nämlich daß die Königl. Hofhaltung sich jedesmal bei eintretendem Bedarf mit dem hohen Finanz ministerium zu vernehmen har, und dieses erst dann, wenn der Bau von ihm als Neubau erkannt wird, die erforderliche Summe verabfolgen läßt; daß aber die bewilligten Gelder im Falle des nicht nachzuweisenden Bedarfs in der Staatscaffe ver bleiben. Die Position unter b. erscheint wieder in der gleichen Höhe. Eine besondere Beilage giebt über die nöthigen, theils schon be schlossenen, theils nur in Aussicht gestellten Neubaue für Justiz zwecke nähern Nachweis. Die Deputation hat hieraus er sehen, daß auch mit der vollständigen Bewilligung der geforder ten 90,000 Thlr. die projectirten Baue nicht herzustellen sein dürften. Sie hält es aber auch bedenklich, in einer Periode, wo dem Justizwesen, wenigstens in Beziehung auf das Verfah ren bei der Strafgesetzgebung eine so totale Umwandelung bevor steht, bedeutenden Aufwand für Herstellung von neuen Gerichts localen zu genehmigen, bevor die Staatsrrgierung selbst über den Plan entschlossen ist, lin welcher Weise die Organisation der Ge richtsverfassung erfolgen wird. Wenn daher neue Gerichtshäu ser zu Chemnitz, Neusalza, Altenberg, der Ankaufund der Um bau der Procuraturamtsgebäude zu Meißen beabsichtigt wird, so ist die Deputation der Ansicht, daß die Ausführung dieser Plane gegenwärtig nur dann erfolgen möge, wenn dringende Noth- wendigkeit es unabänderlich erheischt, außerdem aber derselben so lange Anstand gegeben werde, bis über die veränderte Drga- l nisation der Strafgerichte feste Entschließungen gefaßt worden sind. Sollte aber ein Verzug nicht ohne Nachtheilstattfinden kön nen, so hält die Deputation es wenigstens für unerläßlich, daß die künftigen Bedürfnisse und die mit denselben verbundenen An forderungen bei Ausführung der Neubaue mit-berücksichtigt wer den. Sie glaubt daher der geehrten Kammer empfehlen zrr müssen, die für Justizgebäude postulirte Summe zu bewilligen, jedoch dabei im Verein mit der ersten zu beantragen: Es wolle die hohe Staatsregierung im Laufe der bevorstehenden Finanzperiode jeden Neubau und wesent liche Veränderung von Gerichtsgebäuden, den Fall drin gender Nothwendigkeit ausgenommen, unterlassen, bei unabwendbaren Bauen jedoch dieselben auf eine Weise zur Ausführung bringen zu lassen, daß diese Neubaue zugleich auch den Bedürfnissen der Zukunft entsprechen werden. Zu dem Ansatz unter c. hat die Deputation eine Bemerkung nicht zu machen. 9) Für die Jmmobiliarbrandversicherungsbeiträge sind 6,000 Thlr. postulirt. Die gesammten Staatsgebäude sind nur nach der Hälfte des Werths, excl. des Mauerwerks mit einer Summe von 1,823,453^ Thlr. versichert. Die Beiträge betrugen für die Termine Ostern und Michael 1844 5,835 Thlr. 23 Ngr.1 Pf. Die Staatsregierung glaubt daher, mit dem frühern Po stulat , welches nur 4,000 Thlr. betrug, nicht mehr aus ¬ reichen zu können, da ohnedem im Laufe der Finanzperiode durch Erwerbung oder Aufführung neuer Gebäude ein Ansteigen des Bedarfs zu erwarten fern dürfte. Die Deputation erkennt diese Gründean und empfiehlt daher die Gewährung dieses Postulats, so wie die Bewilligung dieser um 17,000 Thlr. — — erhöhter! Position in der beantragten Weise mit 150,700 Thlr. . Die Motive dazu sagen: Zu 86 ergiebt sich gegen früher ein Mehrbedürfniß von 17,000 Thlr. . Es hat nämlich die Summe zu Unterhal tung der Forstgebäude von 10,000 Thlr. bis auf 12,000 Thlr. erhöht werden müssen, da die Zahl der Dienstwoh ¬ nungen für die Revierverwalter aus Gründen, die anderwärts entwickelt worden sind, sich vermehrt hat und auf deren Vermeh rung fortwährend Bedacht zu nehmen ist; eben so hat der Ansatz zu Bestreitung der Brandversicherungsbeiträge um jährlich 2,000Thlr. erhöht werden müssen, wie dies durch die dem Specialetat beigesetzten Erläuterungen motivirt worden ist. Das hiernach poch nachzuweisende Mehrbedürfniß von 13,000 Thlr. bildet sich durch einen von 2,000 Thlr. bis auf 15,000Thlr. erhöhten Ansatz für Neubaue der Hofhaltung hinsichtlich der derselben zur Benutzung überlassenen, aber im Besitz des Staats verbliebenen Gebäude. Zu Motivirung der Erhöhung dieses Ansatzes wird es genü gen, wenn auf die am letzten Landtage deshalb stattgehabten Ver handlungen Bezug genommen und namentlich auch diejenige Er klärung hier wörtlich mitgetheilt wird, welche bei Gelegenheit der Berathung über den Bauetat in der 65, Sitzung der, zweiten
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