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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Beilagen zur Hl. Abtheklung angegebenen Etats postulirt, nach S.557 derl.Abth. 2. Bd. aber 147,736 Thlr. 20 Ngr. — für den Normaletat, 8,036 - 25 - —für den transitorischen Etat, indem von ersterm 570 Thlr. — zu letzterm genommen wurden, 155,773 Thlr. 15 Ngr. — verwilligt. Das vorige etatmäßige und transitorische Quantum an 148,306 Thlr. 20 Ngr. — und 7,466 Thlr. 25 Ngr. — ist jetzt postulirt, weil nach der Unterlage wegen der in Aussicht stehen den Auflösung der Steuerhauptcaffe und der dadurch zu erzie lenden Ersparniß, welche nicht nur den dermaligen Mehrbedarf, sondern auch den Aufwand decken würden, welcher in Veranlas sung der gedachten Auflösung bei der Finanzcentralcasse und sonst entstünde, von Mittheilung eines neuen Specialetats an die Stande diesmal ganz abzusehen gewesen sei. Hierüber hat der Königliche Herr Kommissar der Deputa tion Folgendes eröffnet: das Personale der Steuerhauptcaffe werde, in so fern dasselbe nicht pensionirt worden, vorläufig bei dem Finanzministerium beschäftigt und nur eine Person desselben werde wegen der durch Aufhebung der Steuerhaupicasse bei der Finanzcentralcasse entstandenen Geschäftsvermrhrung definitiv bei der Finanzcentralcasse verbleiben, wie es denn auch billig er scheine, dem sehr mäßig — mit 1100 Thlr. jährlich — besoldeten Finanzcentralcassirer eine Zulage zu bewilligen, in gleichen, daß noch einigen Bedürfaissen bei den andern Finanz- hauptcaffen abzuhelfen sein werde. Eben so werde es nothwm- dig und es habe sich dies immittelst unzweifelhaft herausgestellt, zu Bewältigung des gegen sonst vervierfachten Straßenbau rechnungswesens noch einen Calculator anzustellen, wogegen erst darüber Erfahrungen zu sammeln sein würden, welcher Zahl von Arbeitern eö bedürfen werde, um die mit dem neuen Grund- steurrchstem und dessen Instandhaltung verbundenen fortlaufen den Arbeiten zu bestreiten. Diese Umstände hätten das Finanz ministerium behindert, schon jetzt einen etwas veränderten Etat aufzustellen. Indessen werde bei der Unerheblichkeit der hier fraglichen Summe die Versicherung wohl genügen, daß der in einigen Positionen des Etats des Finanzministeriums entstehende Mehraufwand muthmaaßlich durch die Ersparnisse gedeckt wer den dürfte, welche durch Aufhebung der Steuerhauptcaffe er wachsen. Da hierbei Beruhigung zu fassen, so wird der verehr ten Kammer vorgeschlagen: die Position 30 mit 148,306 Thlr. 20 Ngr. — für den Normaletat, 7,466 - 25 - —für den transitorischen Etat zu bewilligen, und bei der hohen Staatsregierung die künftigen Landtag zu bewirkende Vorlegung eines Etats für diese Position zu beantragen. Staatsminister v. Sesch au: Ich bitte um die Erlaubniß, einige Worts hierüber zu äußern. Mit Aufhebung der Steuer hauptcasse ist nunmehr der letzte Rest der Dependenzen des vor maligen Obersteuercollegiums beseitigt. Ich führe nur zur Er läuterung an, daß das Obersteuercollegium früher drei ziemlich hoch besoldete Hauptcassen hatte, und daß diese sämmtlich nun mehr eingezogen worden und die Geschäfte an die Hauptcassen des Finanzministeriums übergegangen sind. Bei dem Finanzmi nisterium bestehen — was ich erläuterungsweise erwähnen will II. 75. — folgende Cassen: Es besteht die Hauptstaatscasse, welche da eigentliche Staatsvermögen verwaltet und nach Befinden Vor» schüsse zu verabreichen hat, die nach erfolgter Verwendung bei den übrigen Cassen zur Verrechnung kommen. Zugleich gehört zu dieser Casse die umfängliche Hauptdepositeneasse, weil den be stehenden Vorschriften gemäß die Königlichen Gerichtsstellen die Gelddepositen und Staatspapiere dorthin zu senden haben, um dadurch eine größere Sicherheit herbeizuführen. Uebrigens ver waltet diese Casse auch dieCautionscasse, da vondensämmtlichen Ministerien die Cautionen, welche von Dienern bestellt werden, dorthin zur Aufbewahrung gelangen. Die zweite ist die Finanz centralcasse, welche sämmtliche Staatseinnahmen zu übernehmen und dieBedürfnisse in großen und runden Summen an die betreff fendenZahlämter abzugeben hat. Zu dieser gehört das Landeszahl amt, welches die hauptsächlichenZahlungen, sowohl für dasFinanz- ministerium, als auch für die Ministerien des Innern, der Justiz und des Auswärtigen speciell zu besorgen hat und die erforder liche Summe an die Cultusministerialcasse abgiebt. Ferner be steht das Pensionszahlamt, eine Casse, die von sehr großem Um fange ist und große Schwierigkeiten in derVerwaltung darbietet, weil, wie schon im Berichte der geehrten Deputation über das Pensionswesen erwähnt worden ist, die Zahl der Pensionaire eine sehr beträchtliche ist. Endlich ist das Bauzahlamt, welches die bedeutenden Summen, die bewilligt worden sind, zu verwal ten und die eingehenden Rechnungen als Unterlagen zu den Hauptrechnungen zu bringen hat. Beiläufig erwähne ich noch die Hauptauswechselungscasse, welche in Bezug auf die Aus wechselung des Papiergeldes nicht sehr beschäftigt ist, und aus dem Grunde dis beträchtliche Casse der Landrentenbank mit zu verwalten hat. Die Gründe sind es, welche das Finanzmini sterium gehindert haben, jetzt einen veränderten Etataufzustellen, wie die geehrte Deputation in ihrem Berichte auch erwähnt hat. Es läßt sich nämlich noch nicht genau übersehen, welchen Einfluß dieAufhebung der Steuerhauptcaffe auf das Personal der übrigen Lassen haben wird; ferner ist noch nicht zu beurtheilen, welche zwar nicht erhebliche, aber doch nothwendigePersonalvermehrung wegen der mit jedem Jahre anwachsenden Baurechnungen noth- wendig wird; besonders aber auch ist noch nicht zu beurtheilen, welches Personal erforderlich sei, um die auf die neue Grund steuer bezüglichen Arbeiten zu bewältigen. Es hangt zum Lheil davon üb, ob die Umarbeitung der Steuercataster, wenn sie un- scheinlich geworden sind, hier bei dem Finanzministerium oder bei einer andern Behörde stattfinden wird. Sehr gern wird aber das Ministerium der nächsten Ständeversammlung einen voll ständigen Etat über das Finanzministerium vorlegen. Präsident Braun: Wenn Niemand darüber zu sprechen wünscht, so frage ich die Kammer: Bewilligt die Kammer die Position 30 in der von der Deputation vorgeschlagenen Maaße und Höhe? — Wird einstimmig bewilligt. Präsident Braun: Will die Kammer bei der Staats regierung die künftigen Landtag zu bewirkende Vorlegung eines Etats für diese Position beantragen? — Wird einstim mig bejaht. 3
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