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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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erinnern gefunden hat, so finde ich meinerseits kein Bedenken, mein Einverstanden zu erklären. Da demnächst derHerrJustiz- minister einen Fall in meiner Heimathstadt berührt hat, so halte ich es für meine Pflicht, nicht nur zu erklären, daß sich die Ver hältnisse dort so verhalten, sondern auch hinzuzufügen, daß das Justizministerium dabei den Beweis gegeben hat, daß dasselbe in Bezug auf Neubaue nicht gerade besonders freigebig ist. Denn ich kann bemerken, daß, obgleich der Thorthurm, in wel chem sich jetzt das Amtsarchiv befindet, durchaus nicht stehen bleiben kann, wenn die Passage zu der Eisenbahn nur einiger- maaßen verbessert und Gefahr für die Passanten vermieden werden soll, das Justizministerium dennoch bis jetzt seine Zu stimmung zu einem Neubaue des Archivs nicht gegeben, ob gleich die Stadt Zwickau,dazu die namhafte Summe von 1500 Thlr. zum Ankauf eines passenden Bauplatzes bewilligt hat, und sogar das Finanzministerium im Interesse des allgemeinen Besten und des Verkehrs damit einverstanden ist. Es war so gar von letzterm schon eine Anweisung an das betreffende Rent amt erfolgt, die von der StadtZwickau «»gebotenen 1500 Khaler kn Empfang zu nehmen, und also den Vertrag, welcher die Entfernung des alten Archivthurms bezweckt, zur Ausführung zu bringen; es hat aber Alles müssen stehen und liegen bleiben und ausgesetzt werden, weil das Justizministerium bis jetzt An stand genommen hat, feine Einwilligung dazu zu geben. Ich befürchte also nicht, daß erstlich zu viel auf Justizgebäude ver wendet werden wird, und zweitens, daß die jetzigen Baue den zu den neuen Justizeinrichtungen künftig erforderlich werden den im Wege sein werden, da in letztererBeziehung der Antrag der Deputation, vorzüglich wenn er in meinem Sinne etwas erweiternd interpretirt wird, dem Staatsministerium die erfor derlichen Schranken und Rücksichtsnahmen deutlich genug vor zeichnet. Referent Abg. v. d.Planitz: Als die Deputation über den vorliegenden Gegenstand berathen hat, so ist sie allerdings zu demselben Beschlüsse gekommen, welchen der Abgeordnete Metz ler der geehrten Kammer anzunehmen empfiehlt. Die Deputa tion glaubte, es sei ihre Pflicht, das Postulat der hohen Staats regierung der Kammer zur Annahme nicht zu empfehlen, mithin die Bewilligung für Neubaue zu Justizzwecken nicht zu bevor- worten. Allein nachdem die Deputation mit dem HerrnKönigl. Commissar hierüber verhandelte und derselbe ihr das Nämliche eröffnete, was er hier in der Kammer vorgetragen hat, so hat sie ihre Ansicht geändert. Man konnte unmöglich zu der Ueberzeu- gung gelangen, daß es rathsam sei, Neubaue, die durchaus noth- wendig wären, nicht zu unternehmen, weil die Reform des Ge richtsverfahrens im Werke sei. Wenn namentlich Amtsgebäude, Frohnvesten, baufällig seien, wenn namentlich letztere nicht mehr ihrem Zwecke entsprechen, die Verbrecher darin festzuhalten, wenn die Lage der Angeschuldigten in den Gefängnissen eine solche ist, daß sie den Pflichten der Humanität nicht entspricht, so ist es nothwendig, daß ein Neubau erfolgt. Es ist ferner ein Neubau notwendig, wenn die Räume zu eng oder die Gebäude baufällig sind. Diese Gründe bewogen die Deputation, ihre Entschließung zu ändern, man beschloß daher, der Kammer anzurathen, die Be willigung auszusprechen, die durch Unterlagen begründet ist. Die Deputation glaubte aber aus den früher entwickelten Gründe» nicht unbedingt, sondern nur in Verbindung mit dem vorliegen den Anträge die Bewilligung anrathen zu dürfen. Man hat sich für den Antrag wenigstens in seinem ersten Theile in der Kammer ausgesprochen, jedoch man hat sich gegen den zweiten Theil erklärt. Beide Meinungen, welche dagegen ausgesprochen worden sind, widersprechen sich, und es würde schon deshalb wohl etwas für die Ansicht der Deputation sprechen, da der Antrag von zwei Seiten, und zwar auf verschiedene Weise, angegriffen worden ist, und, wie das sehr häufig der Fall zu sein pflegt, hier auch wiederum die Wahrheit in der Mitte zu liegen scheint. Der Abgeordnete V.Geißler fand denAntrag deshalb für unzweckmäßig, weil man nicht wisse, welches Bedürfniß für die Zukunft vorhan den sein könnte. Ganz genau wird man dasselbe allerdings nicht kennen, indeß giebt es doch sicher einige Punkte, die hierbei be rücksichtigt werden können. Erstlich, wenn es sich darum han delt, ein neues Gerichtslocal aufzuführen, ob dasselbe auch wirk lich für die Zukunft zu belassen sein würde. Es könnte wohl ziemlich deutlich vorauszusehen sein, daß durch die Gestaltung anderer Gerichtsbezirke ein solcher Ort für die Zukunft verlassen werden und das Gericht verlegt werden müßte. Man würde Unrecht thun, wollte man diese Rücksicht nicht im Auge behalten. Man würde zweitens Unrecht thun, wollte man bei den Neubau ten nicht auf die Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlich keit bei dem Gerichtsverfahren, so wie auf die Größe der zu bil denden Bezirke Rücksicht nehmen; wenigstens hatte dies die De putation bei dem Anträge im Sinne, und ich glaube, daß dieser Antrag wohl von der Kammer angenommen werden könnte, daß wenigstens die Annahme desselben nie einen Nachtheil mit sich bringen werde. Wenn der Abgeordnete Oberländer den Antrag in einer andern Hinsicht ungenügend fand, so bin ich im Wesent lichen mit dem, was er beabsichtigt, einverstanden. Ich glaube aber, daß die Fassung, wie die Deputation sie gegeben hat, wohl genügen werde, und wenn auch am Ende die vom geehrten Ab geordneten vorgeschlagene etwas weiter geht. Ich glaube daher, die Kammer werde wohl den Antrag annehmen und sich für die Bewilligung der Summe für die Neubaue des Justizministeriums aussprechen können. Abg. o. Geißler: Ich erlaube mir noch ein paar Worte zur Unterstützung meiner Ansicht. Erstens muß ich dabei ste hen bleiben, daß ich glaube, es sei durch diesen Antrag der Zu kunft vorgegriffen, denn man kann nicht wissen, welche Justiz gebäude erforderlich werden und wohin sie kommen sollten. Es scheint mir aber auch ferner im Anträge der Deputation ein Widerspruch zu liegen; sie will nämlich nach dem Anträge so viel bewilligen, daß die Justizgebaude für die folgende Finanz periode nothdürftig in Stand gesetzt werden, sie sagt aber auch, es solle dabei auf den zukünftigen Gebrauch mit Rücksicht ge nommen werden. Allein dann würde eben das Nothwendigr überschritten werden. Der Herr Justizminister hat erklärt, daß mit der größten Sparsamkeit werde verfahren und nur die
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