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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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statt vorhin 616Thlr.20Ngr. —Pf. Gehalt des Maschinenbau meisters, 400 - - - — - Gehalt des Maschinenbau- secretairs, 411 - 3 - 3 - Gehalt zweier Maichinen- bauqehülfen zu 308 Thlr. 10 Ngr. — und 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. 1,427 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf., mit einer Erhöhung von nur — 6 Ngr. 7 Pf. anqesetzt. Des Maschinenbaumeisters Gehalt ist von 616Thlr. 20Ngr. — aus 650Thlr.—— erhöht. Der Gehalt des Secretairs an 400Thlr. und der der beiden Malchinenbaugehülfen an308Thlr. 10 Ngr. — und 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. ist weagefallen, statt dessen aber sind zwei Maschinenbaumeister mit 238 Thlr. und 400 Thlr. und ein Maschinenbaugehülfe mit 140 Thlr. angestcllt. Die Zahl der Angestellten ist mit Ein ¬ schluß des Directors fünf geblieben. Der Wegfall des Secretairs, dessen Dienstleistungen nicht abzusehen waren, kann, so wie die Verwendung der dadurch er sparten 400 Tblr. zu einigsr Gehaltserhöhung und An ¬ stellung eines Technikers nur angemessen erscheinen, da die mit jedem Jahre zunehmende Tiefe der Gruben, das dadurch immer mehr verkheuerte Ausbringen und der größerntheils geringere Gehalt der Erze die durch die Maschinen erlangten Ersparnisse, mithin deren Vervollkommnung undhaufigereAnwendung noth- wendig macht. Das Wachsen der Bevölkerung und mannichfache Neuerun gen haben hingegen nicht bei den von letzter« fast ganzunberührt gebliebenen Behörden des Bergbaus, wie übrigens in der Staats- Verwaltung, die Geschäfte vermehrt, um die Fundirung einer neuen Stelle im Oberbrrganrte erwarten zu (assen. Die bevorstehende gänzliche Umgestaltung der Bergwerks verfassung bringt vielmehr eine Geschastsverminderung für die Bergbehörden und somit, nach von den Standen wiederholt ge äußertem Wunsche, Verminderung ihres Personals in so fern in gewisse Aussicht, als sie dm Bergbau zeither für dieBetheiligtm, die Gewerkschaften, mit geringen Ausnahmen, thatsächlich allein betrieben haben; als eine neue Bergordnung des wesentlichsten Nutzens entbehrte, wenn sie nicht, auf anerkannt richtigen staats- und volkswirthschaftlichen Grundsätzen beruhend, den Tbeilneh- mern am Gewerbe des Bergbaues, Gewerken und Eigenlöhnern, die größtmöglichste mitder Regalität des Bergbaues und mitVer- hütung von Mißbrauch vereinbarte Selbstständigkeit gewährt, wenn sie nicht diese Genossenschaften zu Industriellen im wah ren Sinne des Worts, wie sie es den andern Gewerbszweigen sind, erhöbe und so für unfern keineswegs erschöpften, sondern noch weite, unerforschte Räume darbietenden Bergbau lebendiges Interesse rege machte, welches unter angemessener Staatsbei- hülfe dem Vaterlande auf Jahrhunderte eine dauernde Einkom mensquelle, einer fleißigen Bevölkerung sichern, von denZufällig- keiten des Handelsverkehrs fast ganz unabhängigen Unterhalt ge währen würde. Daher gingen der Deputation gegen die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit jener Stellerrichtung Bedenken bei und es kam in Frage, ob es nicht mit Wegfall von 600 Thlr. für einen Assessor bei dem Gehalte von 822 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf., ein schließlich der 22 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. transitorisches Aufgeld, für einen Assessor, welcher zugleich Secretair ist, zu belassen, und so mit die Mehrforderung von 480 Tblr. auf 102 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. um 377 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. zu mindern. Auf deshalbige Vernehmung mit dem Königlichen Herrn Commissar ward uns über diesen Gegenstand folgende Erläute rung gegeben. Die mit Schluß 1843 zur Erledigung gekommene Stelle eines Secretairs beim Oberbergamte ward vom Anfänge 1844 an neu besetzt und zwar, dem Wunsche des Oberbergamts gemäß, wieder mit der bisherigen Bestimmung, daß der Secretair auy Vortrag und berathende Stimme im Oberbergamte haben solle; in Bezug hierauf ward ihm der Titel als Oberbergamtsassessor beigelegt, übrigens aber ein Gehalt von 700 Thlr. ange ¬ wiesen. Nachdem aber im Jahre 1845 von dem Oberbergamte vorgestellt worden, wie in Folge der neuerlich eingelciteten und noch weiter bevorstehenden vielfachen Organisationsarbeiten und bei der steigenden Lebhaftigkeit des Freiberger Berg- und Hütten betriebs der Geschäftsandrang so zunehme, daß ohne eine Ver mehrung des Personals nicht mehr gehörig durchzukommen sek, und nachdem gleichzeitig der vorerwähnte, im Jahre vorher an gestellte Oberbergamtsasftssor aus Rücksicht auf seine bedrohte Gesundheit um Erleichterung in den überhäuften schriftlichen Ar beiten, mit dem Anerbieten, sich einige Gehaltskürzung gefallen zu lassen, nachgesucht hatte, sei von dem Finanzministerium, in Anerkennung der angegebenen Gründe, jedoch mit der ausdrück lichen Bemerkung, daß dies nur als eine vorübergehende Maaß- regelangesehen werde, neben dem mehrerwähntcn Assessor und unter Enthebung desselben von den Secretariatsgeschäften, vom October 1845 an ein Secretair mit 600 Thlr. Gehalt an gestellt, jenem aber 100 Thlr. am Gehalte gekürzt wor ¬ den, während eine noch mehrere Kürzung in Berücksichtigung der nützlichmDienstleistung des Assessors nicht für billig erachtet werden können. Hierdurch erwachse unter Mitberücksichtigung der sonstigen Veränderungen in den oderbergsmtlichen Gehalten ein Mehrerfordcmiß von 480 Thlr. 16 Ngr?7 Pf. für das Ober bergamt, welches aber in der eingetretenen Vermehrung der Ge schäfte genügende Rechtfertigung finden dürfte. Warrn nun hirrnach, wiewohl die Deputation, zwei Mit glieder ausgenommen, ihre Bedenken nicht für beseitigt hält, die 800 Thlr. Gehalt für den als Assessor in der Unterlage auf geführten, jedoch nur mit 700 Thlr. angestellten Ober- bergamtssecretair als etatmäßig zu betrachten, wovon aber 2V0 Thlr. zu der neuen interimistischen Secretairstelle gehören, so daß es noch 400 Thlr. —> — zu Erfüllung des Gehalts der selben bedarf, so zerfällt bas Postulat für die beiden Stellen des Assessors und Secretairs in 800 Thlr. — — etatmäßig und 400 - — — transitorisch, w. o. und es sind daher nach Ansicht der Deputation diese letztem 400 Thlr. — — als transitorisch M betrachten und den bereits unter transitorisch aufqeführten 147 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. hinzu- zuschlsgen, so daß 547 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. nur transitorisch zu bewilligen sein dürften. Da nun die übrigen Ansätze theils etatisirt, theils sonst be gründet sind, so empfiehlt die Deputation der hohen Kammer, die Position 33 s. an 14,620 Thlr. mit 14,072 Thlr. 18 Ngr. 4 Pf. etatmäßig und 547 - 11 - 6 - transitorisch zu verwilligen.
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