Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und zwar 3,465,132 Thlr. 1 Ngr. 6z. Pf. durch Abschreibun gen , in der Finanperiode 18U wurden 396,263 Thlr. 6 Ngr. Planmäßig, 833,542 Thlr. — Ngr. 6 Pf. außerordentlicher Weise, in der Finanzperiode 18ßH 497,091 Thlr. 12 Ngr. 3Pf. planmäßig und 210,331 Thlr. — Ngr. 3 Pf. außerordent licher Weise getilgt. Das Finanzministerium gewann durch die Verwendung der aus dm Verwaltungsüberschüssen erziel ten Summen, welche zu außerordentlichen Ausgaben bestimmt waren, deren Eintritt jedoch erst succeffiv erfolgte, zu Tilgung der Schulden, einen nicht unbedeutenden Zinsbetrag, wie sol ches das Budjet nachweist. Auf diese Weise nun ist es gesche hen, daß sich die Schuld von 22,072,660 Thlr. 28 Ngr. 1 Pf. auf 13,889,901 Thlr. 10 Ngr. 3Pf. abgemindert hat. Wenn nun aber diese Schuldverminderung von 8,182,759 Thlr. 17 Ngr. 8 Pf. hätte aus dem Vermögen bestritten werden sollen, so hätte sich dieses von 15,312,711 Thlr. 28 Ngr. auf7,129,952 Thlr. 10 Ngr. 2 Pf. abmindern müssen; es besteht dasselbe aber alt. December 1842 in 11,871,211 Thlr. 23 Ngr. 8^ Pf., also in 4,741,259 Thlr. 13 Ngr. 6z Pf. mehr; welcher Betrag eben durch die Verwaltungsüberschüsse, die bis dahin zu außerordent lichen Ausgaben nicht verwendet wurden, erzielt ward; hiervon müssen 1,319,354 Thlr. 19 Ngr. 8 Pf. abgefetzt werden, weil diese planmäßig getilgt werden mußten, so daß die im Berichte angegebene Summe von 3,421,904 Thlr. 23 Ngr. 8z Pf. dis ponibel bleibt. Abg. v. Haase: Ich theile ganz die Ansichten, welche von der Deputation in ihrem Berichte niedergelegt worden sind, und erlaube mir nur die Frage an den Herrn Referenten zu rich ten, ob ein besonderes Bedenken entgegenstehe, die Ziffer des mobilen Staatsvermögens auf die runde Summe von 9 Millio nen zu bringen, da man, besonders in größer« Rechnungen, zur Erleichterung des Rechnungswesens dis Summen, da wo es möglich, gern sbrundet. Referent Abg. v. Thielau: Es würde dieses Bedenken nicht entgegenstehen, in so fern Stände und Regierung sich eini gen. Es würde daraus nur so viel hervorgehen, daß wir um so viel weniger Geld übrig hätten, um die auf die Caffenüberschüsse gewiesenen Ausgaben zu decken. Die jetzige Forderung ist auf diese Summe von 210,331 Thlr. mit basirt. Daher mußte die Deputation, um nicht neue Schulden zu machen, unter die Summe hemntergehen, welche das hohe Ministerium als Nor malvermögen bezeichnete. Wollte man dem Anträge des Abge ordneten beitreten, so würde man eine um so geringere Summe haben, die man verwenden könnte. Abg. v- Haas e: Ich werde darauf keinen Antrag stellen. Präsident Braun: Abgeordneter Oberländer hat um das Wort gebeten. Abg. Oberländer: Ich will nunmehr darauf Verzicht leisten. Abg. v. Zezschwi tz: Ich wollte nur bemerken, daß, wenn auch jetzt das fragliche mobile Staatövermögen auf 8,884,898 Thlr. 28 Ngr. 4 Psi festgesetzt wird, dadurch nicht abgeschnitten wird, daß künftig einmal, in Uebereinstimmung derRegierung mit den Ständen, die Summe des mobilen Staatsvermögens auf9 Millionen Thlr. gebracht werde. Man glaubt jedoch, unter den jetzigen Umständen die zur Complettirung der runden Summe von 9 Millionen noch erforderlichen circa 115,000Thlr. andern dringendem Zwecken nicht entziehen zu dürfen. Referent Abg. v. Thielau: Bei Men Vereinigungen, welche zwischen Regierung und Ständen stattsinden, ist allemal vorausgesetzt, daß sie wieder abgeändert werden können, wenn die beiden Factoren damit einverstanden sind. Das ist immer der Fall, wo zwei Leute sich über etwas verständigen. Abg. Georgi: Der Herr Referent hat bereits auf die An frage des geehrten Abgeordneten v. Haase erwidert, und ich füge hinzu, daß, wenn man das mobile Staatsvermögen auf9 Millio nen stellen wollte, man damit aussprechen würde, daß noch circa 115,000 Thlr. an Staatsschulden über denPlan aus denlaufen- den Einnahmen getilgt werden sollen. Das schien nicht zweck mäßig zu sein, zumal da eine große Summe fürdie Eisenbahnenm der Finanzperiode, von welcher die Rede ist, verwendet worden ist, und diese Verwendung doch immer dem Staatsvermögen zu Gute geht. Präsident Braun: Die Deputation schlägt uns Seite 832 des Berichts (s.o. Seite 2052) vor, lediglich die 210,331 Thlr. — Ngr. 3 Pf. dem Vermögen zu entnehmen, und das Normal vermögen. auf 8,884,898 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. festzustellen. Ich frage die Kammer: ob sie hierin dem Vorschläge ihrer Deputation beistimme? — Es wird einstimmig beige treten. Präsident Braun: Es wird nun von der Deputation dabei bemerkt, daß die disponible Summe 556,583 Thlr. 7 Ngr. A Pf. beträgt. Der zweite Antrag der Deputation befindet sich Seite 833 des Berichts (s. oben Seite 2052). Wenn Niemand darüber das Wort begehrt...... Abg. Oberländer: Es geht einem freilich bei Bemer kungen über organische Finanzeinrichtungen fast so, wie mit dem deutschen Bunde. Man kann dabei nur schüchtern zu Werke gehen. Da kommt man, wenn man's anders haben will, in Gefahr, des Hochverraths beschuldigt und eingesteckt zu werden, und dort, von den Herren Finanzmännern i» «pecis scharf mitgenommen zu werden. Indessen will ich mir selbst auf diese Gefahr hin doch eine Bemerkung in Bezug auf de» Antrag der Deputation «ub i». erlauben. Ich halte es näm lich für einen Vorzug unserer jetzigen Einrichtung, daß wir kein außerordentliches Budjet haben. Gewiffermaaßen ist in unserm Bauetat dasjenige enthalten, was man in andern Staaten in das außerordentliche Budjet bringt. Dort hat in der Regel jedes Ministerialdepartement auch noch sein außerordentliches Budjet, und es kommen da hinein die Ausgaben für unvorhergesehene Fälle, nach Aufstellung des Budjets neu entstandene Ausgaben, die nicht wiederkehrenden, sondern nur einmal zu machenden, überhaupt für ungewöhn liche und besondere Unternehmungen und Bauten. Run sollte ich meinen, wenn die Verwaltung so geregelt ist, daß man eben im voraus schon weiß, was alles nöthig sein wird, was
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder