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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 343. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ß. 9.: Entferntere Interessenten im Sinne des AblösungsgefetzeS vom 17. März 1832, §. 167. haben kein Recht, der Abtretung und Abschätzung zu widersprechen, oder diese Handlungen anzu fechten. Es steht ihnen aber frei, sich wegen ihrer Rechte an die Entschädigungsgelder zu halten, zu welchem Ende von den Be zirksämtern die Auszahlung solcher Gelder mit Festsetzung einer peremtorischen Frist zu Geltendmachung jener Rechte durch die Leipziger Zeitung bekannt zu machen ist. Die Deputation bemerkt: Bei Z. 9. ist nicht angegeben worden, welche prremtorische Frist hier stattfinden solle, zu wünschen ist aber, daß sie nicht zu kurz sei, um so mehr, da der Fortgang der Eisenbahn dadurch nicht gehemmt wird. Die Deputation schlagt daher vor, daß ein Antrag in die Schrift ausgenommen werde: „daß diese Frist nicht zu kurz gestellt werde und wenigstens den Zeitraum einer sächsischen Frist umfassen möge. " Dir Fragen des Präsidenten: Soll der von der De putation vorgeschlagene Antrag in die Schrift kommen? Und r Wird Z. 9. von der Kammer angenommen? Erhalten, da «'ne Diskussion nicht stattfindet, sofort einstimmige Be jahung. §.10.: Die Kosten, welche durch die in Folge dieses Gesetzes im Ver waltungswege vorzunehmenden Verhandlungen (Z. 5.) auflau fen, haben die Unternehmer der Eisenbahn zu tragen. Die Ab- und Erstattung der im Falle eines Widerspruchs oder im Rechts wege (tz.6.> auflaufenden Kosten unterliegt den allgemeinen pro- ceßlichen Vorschriften und Grundsätzen. Das Deputatwnsgutachten lautet: Die Absicht des Gesetzes ist, daß die Unternehmer der Eisen bahn alle erwachsenden Kosten, ausgenommen die im Fall eines Widerspruchs oder im Rechtsweg auflaufenden, tragen, und dieses erkennt die Deputation für entsprechend dem Recht und der Willigkeit. Da nun nicht bloß nach §. 5. bei der Verwaltungs behörde, sondern nach Z. 3. §. 8. und Z. 9. auch bei der Gerichts behörde Kosten erwachsen können, zu welchen die Grundeigen- thümer auch nicht anzustrengen sind, so schlagt die Deputation für den ersten Satz folgende Fassung vor: „ Sammtliche gericht liche und außergerichtliche Kosten, welche durch die in Folge die ses Gesetzes vorgenpmmenen Verhandlungen und Erörterungen auflaufen, haben die Unternehmer der Eisenbahn zu trügen." Auch hier wird nichts erinnert und also sofort zu den Fra gen geschritten r Stimmt die Kammer dem Deputationsgutach- ten bei? Wird tz. 10. unter der beliebten Modifikation ange nommen? Sie werden einstimmig bejaht. §.11.: Die Bestimmungen dieses Gesetzes §Z. 1. 2. 3. 4.5.6.7. 10. leiden auch vollständige Anwendung, wenn das zur Abtre tung oder Benutzung (§§. 3.4.) in Anspruch genommene Grund- eigenthum zum Staatsguts gehört. Urkundlich rc. Die Deputation bemerkt hierbei: Da nun bei §. 11. die Deputation zu keiner Bemerkung sich veranlaßt sieht, so empfiehlt sie der verehrten Kammer: „zudem vorgelegten Gesetzentwurf unter den bemerkten Abänderungen und Modifikationen, mit den vorgeschlagenen Anträgen die Zu stimmung zu ertheilen." Referent, Abg. Eisen stuck fügt Hinzu: Ich muß hierbei wiederholen, daß, in wiefern noch andere Beziehungen bei die ¬ sem Gegenstände stattfinden, dieß nicht Gegenstand des vorlie genden Gesetzentwurfs war und deshalb die Deputation nicht darauf eingegangen ist. Der Präsident stellt, da Niemand das Wort verlangt, die Frage: Wird §. 11. von der Kammer angenommen? Sie wirb einstimmig bejaht. Man kommt nun noch auf die bei der allgemeinen Bera- thung gestellten Anträge zu sprechen und nachdem die Abgg. v. Thiel au undSachße ihre Anträge zurückge» nommen hatten, Letzterer mit der Bemerkung, daß er seinen Antrag nur deshalb zurücknehme, weil er «ahrgenommen habe, daß man in der Kammer seine Ansicht nicht theile, obwohl er sich nicht vom Gcgentheil überzeugt fühle: so kommt nur der Antrag des Abg. Schütz zur Sprache. Referent, Abg. Eisenstuck bemerkt: Ich muß unbedingt dem Anträge widersprechen. Ich weiß nicht, wohin eS führen soll und ich gestehe, daß ich mich als Actionair einer solchen lästi gen Bedingung nicht unterwerfen möchte und ich würde es daher bedenklich halten. Dann ist aber schon gesagt worden, daß Gasthöfe an der Eisenbahn sich eines sehr geringen Besuchs zu erfreuen haben würden und endlich wird die Anlegung von Gasthöfen nicht den Actionairs unbedingt nachgelassen sein, son dern es wird von der Regierung übhängen. Wozu soll es also helfen, wenn man den Actionairs etwas zur Obliegenheit ma chen wollte, was sie nicht erreichen können? Hierauf nimmt Abg. Schütz feinen Antrag zurück, und eS erfolgt die Abstimmung durch Namensaufruf über die Annahme des Gesetzes, nachdem die Minister und königl. Commrffarien den Saal verlassen hatten. Bei der Abstimmung erklären sich 58 Stimmen für und 12 gegen das Gesetz. Unter letzteren befanden sich die Abgg. Secr. Bergmann, Secr. Richter, Häntzschel (aus Königstein), v. Frie sen, Zimmermann, Richter (aus Zwickau), Riedel, Mosig, Sachße, Hähne! (auf Elbersdorf), Steiger und Rentzfch. Nach Anleitung der Tagesordnung ging darauf die Kam mer zu der Z. 71. der Verfaffungöurkunde vorgeschriebenen Loos- zkehung über. — Es wurde die Ziehung der Loose in der Art beliebt, daß zunächst die Besitzer der Rittergüter, sodann hie Abgeordneten aus den Städten, dann die Abgeordneten des Bauernstandes und zuletzt die Vertreter des Handels und der Industrie, die für jede Classe bestimmten Loose ziehen sollten. Zuerst zogen die r k t t e r fch a f t l k ch e n Deputaten rücksicht lich in Person oder durch ihre Stellvertreter, und für die abwe senden derPräsident folgende Nummern: Nr. 1. v. Trützsch- ler, Nr. 2. Hänel auf Rauenstein, Nr. 3. Schütze auf Schweta, Nr. 4. Schäffer auf Krakau, Nr. 5. Hänel auf Elbersdorf, Nr. 6. v. Carlowitz auf Falkenhain. Dieständifche Function dieser 6 Deputaten würde dem nach mit dem Anfänge künftigen Landtags aufhören. Nr.7.v.Kotzau, Nr.8.v.Kiesenwetter, Nr.S.v.
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