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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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man unterschiede und die Kammer die Siaatsregmung ersuchte, Maßregeln zu treffen, daß die Ablösung der Servitute so schnell als möglich vor sich gehe, und in sofern ein Gesuch dahin gerich tet würde, dürften wohl wenige Mitglieder da sein, welche dem selben nicht beitreten wollten. Sollte aber der Antrag enthalten, daß die Kammer wünsche, es möchten die Grundsätze, nach wel chen die Ablösung der Servituten erfolgt, abgeandert werden, so möchte das mehr schädlich als nützlich sein. Mein Antrag geht also dahin, den Antrag der Deputation so zu verändern, daß die Staatsregierung um geeignete Maßregeln ersucht werde, da mit die Ablösung der Servituten möglichst beschleunigt werde. Präsident: Ich kann mich nur mit dem vereinigen, was der Redner geäußert hat, und wünschte nichts mehr, als daß die Huthungsservitut bald aufgehoben werde; denn es gereicht diese gewiß zum größten Nachtheile der Cultur. Der Staatsregic- rung zu empfehlen, alle Maßregeln Zu ergreifen, welche ange messen sind, um darauf hinzuwirken, daß in möglichst kurzer Zeit dieses Verhältniß zwischen den berechtigten und den Ver pflichteten aufhört, würbe gewiß annehmbar sein. Die Depu tation hat sich auch über den -Termin von 1835 erklärt und ge sagt, daß dieses rein unmöglich fei; denn wie soll so plötzlich die ganze Wirthschaft verändert werden? Es muß eine andere Frucht folge, ein anderer Autterbau eingeführt werben, und eben so we nig kann ich mir dem Satze von einem Pfennig auf das Schaaf einverstanden fein. Die Schwierigkeit, welche ich voraussehe, besteht darin, daß, wenn erst später der Vergleich eintreten soll, der Verpflichtete diese Rente und die Zinsen Nachwahlen soll, nach dem die Sache 10 bis 1Z Zähre gedauert; nehmen Sie aber an, ein solcher ist in Bankerott verfallen, wo soll dann die Sicher heit Herkommen? Ich finde also hierin große Schwierigkeiten, wohl aber wünsche ich, ich wiederhole es nach meiner innigsten Ueberzeugung, daß man Seiten der Staatsregierung Maßregeln treffe, daß dieses Verhältniß, unter welchem das Ganze leidet, möglichst bald beseitigt werbe, und namentlich aus die Wahl der Individuen, welche dabei zu thun haben, ihr Augenmerk gerich tet werde, und wenn das geschieht, so wird die Sache in ein Paar Zähren zur Zufriedenheit aller ihr Ende erreichen. Abg.v. Thiel au: Wenn ich den Antrag des Abgeordne ten Schuster aus dem Gesichtspunkte betrachte, von welchem der Abg. ausgeht, so kann ich ihm allerdings meine Bestimmung in so fern nicht versagen, als ich finde, daß es wünschenswerth sei, es ließe sich einem solchen Anträge beistimmen.. Eß liegt etwas Faktisches dem Zu Grunde, was der Abg. sagt; allein das möchte auch dann auf alle Ablösung in der Art auszudehnen sein, daß man Commissarien hemmscndete, diese würden ablösen, und es könnten dann die Leute ihr Recht unter sich auseinander setzen, in wie fern sie sich betheiligt fühlten. Ob aber das mit dem Recht sich vereinigen lasse, ist eine andere Frage. Bezweifeln will ich nicht, daß, wenn man dich von der andern Seite betrach tet , dem Lande viele Proccffe erspart werden; aber ich glaube kaum, daß man zu einer solchen Maßregel die Zustimmung geben könne. Aber der Antrag enthalt auch etwas Unmögliches; wenn alle Huthungen ohne Weiteres abgelöst werden sollen, so würde schon eine große Zeit über die Ausmutelung selbst vergehen, oder soll diese Ablösung sofort eintreten, so müßte der Berechtigte so schnell als möglich provociren. Nun frage ich, ob Sie glauben, daß derjenige, welcher die Huthung los geworden ist, besser daran ist, wenn ein Termin stattsindet? Ich glaube nicht; denn das Capital würde natürlich Zins auf Zins häufen, und es würde ihn weit härter treffen, als wie es jetzt ist. Diejenigen, welche mein Verhältniß in der Oberlausitz kennen, werden wissen, daß ich dabei nicht betheiligt bin; ich habe nicht auf die Rechnungs art einzugehen, welche ein Abg. angriff, noch auch auf dis Grund sätze, so zweifelhaft mir auch auf der einen wie auf verändern Seite die Berechnung Vorkommen will; hingegen erlaube ich mir etwas darüber zu sagen, was die Leitung des Geschäftes be trifft. Da muß ich sagen, daß man die Manner besser bezahlen, und lieber weniger anstellen muß, und dann, daß die Cvmmissa- rien nicht zu viele Geschäfte auf einmal anfangen. Ueber'Lchteres habe ich viele Klagen gehört, und mir scheint es eine ausgemachte Sache zu sein, daß man darauf sehen müsse, daß der Commiffar nur eine bestimmte Anzahl von Geschäften übernehmen dürfe, und diese erst beendige, ehe er ein anderes Geschäft der Art an nimmt. Ich stelle das nicht als einen Satz hin, der durchaus richtig sein soll; ich spreche es nur aus, weil sich eben dazu die Gelegenheit findet, und ob diese Personen bräuchbar seien oder nicht, deshalb kann ich keinen Antrag stellen; aber es ist nicht zu leugnen, daß ein Commiffar, welcher 30, 40 und mehr Ablösun gen auf einmal unternimmt, damit nicht Zu Stande kömmt, und oft ein halbes Jahr sich mit einem solchen einzelnen Fall nicht be schäftigen kann. Daß dieß geschehen, kann ich bezeugen, und also diese Falle sind es, welche zu berücksichtigen sind, damit das Geschäft ununterbrochen fortgehe. Liegt dieß nicht im Interesse der Commissarien; ja da ist es allerdings nöchig, bestimmte Re geln vorzuschreiben, damit nicht ein Mißbrauch stattsmoc. Da hin gehört such, daß man die Gehalte der Commissarien durch feste Gehalte normire, und daß man dazu recht tüchtige Manner wähle, da gerade solche Leute dem Lande noch großem Nutzen schaffen als Staatsdiener, welche vielleicht höher gestellt sind. Ich halte das für den wichtigsten Punct, daß man auf tüchtige und redliche Männer sehe, Abg. Eisenstuckr Ich kann weder dem Anträge des Abg. Schuster noch der Deputation beitrsten. Es ist allerdings der Antrag ein solcher, welcher meines Erachtens Rechtsgmndsätze verletzt, der mit der Exemtion bm Anfang macht und einen Lheil höher begünstigt als den andern. Ueberdieß fürchte ich noch große Nachthcile, daß, wenn die Kammer diesen Antrag ganz oder theilweise der Regierung zur geeigneten Berücksichti gung ammpsichtt, dieß dahin führen könnte, daß die Mei nung im Lande verbreitet würde, als ob die Kammer die Mei nung des Abg. ganz oder theilweise zu ihrer Ansicht mache. Da muß ich wünschen, daß dieses nicht geschehe; es ist wirklich die Idee, daß mit dem 1. Januar 1835 oder 1836 die Huthungs- verbindlichkeit ganz aufhöre, und von der Zukunft abhängig ge macht werde, wie viel dafür gegeben werden soll, diese Zdee ist
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