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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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unpraktisch, bedenklich und empfiehlt sich nicht; denn wah rend jetzt das Interesse des Berechtigten und Verpflichteten in vielen Fällen dasselbe ist, während jeder wünscht, daß die Ab lösung erfolge, würde nun das Interesse ein getheiltes werden, eS würden die Verpflichteten em anderes Interesse haben, als die Berechtigten. Es ist erwähnt worden, man möge doch dieses thun, daß man der Regierung die Beschleunigung «»empfehle, nun da muß ich sagen, daß diese Beschleunigung doch nicht vermißt worden ist; es ist gewiß, daß in keinem Lande die Ab lösung so schnell gegangen ist, als bei uns; darüber stimmen alle Staaten überein, und Preußen hat sich nicht genug dar über wundern können. Also kann die Instruction doch nicht so mangelhaft sein, wie man sie schildert. Ich will auf das Ein zelne nicht ringehen, nur das bemerke ich, daß, so viel ich die Sache zu beurtheilen vermag, in Bezug auf die Ablösungsgrund sätze die Verpflichteten gegen die Berechtigten günstiger gestellt sind, als nach irgend einem in Deutschland bestehenden Ablö sungs-Gesetze. Das muß man doch anerkennen, und wohl ist das von der Staatsregierung Bezeichnete sehr richtig. Wenn man an die Regierung das Gesuch gelangen läßt, sie soll eine Veränderung vornehmen, bald in der Instruction, bald bei dem Verfahren, so wird das natürlich die Folge haben, daß mehrere, die das Ablösungs-Geschäft begonnen haben, nun ab warten, ob nicht eine günstigere Instruction erfolgt, und das würde dem Gesammtinteresse tiefe Wunden schlagen, Wunden, die größer sind, als die Vortheile, welche in den einzelnen Fäl len erwartet werden können. Daher kann ich nur den Antrag stellen, daß man dieses Gesuch des Abg. Schuster auf sich be ruhen lassen möge. Abg. Sachße: Dem würde ich mich auch anschließen; ich halte dafür, daß der Antrag: Es soll die Huthung nach einem gewissen Zeitpunkte aufhvren, dem §. 31. der Verfaffungsur kunde entgegen wäre. Wenn zu einer bestimmten Zeit im gan zen Lande die Huthungen aufhören sollen, wie ist es möglich, ohne Abschätzung-Commissarien aus der Erde hervor zu zau bern, daß die Abschätzung so eintrete und die Entschädigung so statt finde, wie die Verfassungsurkunde vorfchreibt. Auf der andern Seite ist auch der Antrag gegen das Interesse der Ver pflichteten selbst; denn er nimmt ihnen dadurch den Vortheil, daß, wenn der Berechtigte auf Aufhebung der Huthungs-Ge- rechtigkeit provocirt, die Abschätzung nach dem Schaden gesche hen muß, den der Verpflichtete leidet, während, wenn der Verpflichtete provocirt, die Abschätzung nach dem Schaden be- urtheilt werden muß, welchen der Berechtigte erleidet. Das macht allerdings einen großen Unterschied. ' Eine so dringende Nothwendigkeit, die Sache so ausnehmend zu beschleunigen, kann man doch nicht ausfindig machen, um so weniger, da schon bisher jeder Verpflichtete in seiner Gewalt hatte, mit dem Be rechtigten zu unterhandeln und die Huthung abzulösen. Man könnte auch sagen, daß der Zinsfuß herabgesetzt werde; es würde das auch ein großer Nutzen für den Landbau sein; allein es ist nicht thunlich, weil es die Rechte Einzelner verletzt, und etwas ArhnlicheS würde erfolgen, wenn Störungen im Ablö- sungsgesche hervorgebracht würden. Abg. v. Kiesenwetter: Es ist vorhin geäußert worden, der Antrag an die Staarsregierung, worin dieselbe um Maßre geln zur Beschleunigung des Ablösungs-Geschäftes ersucht wer de, sei nicht wünschenswerth, da die Geschäfte der Ablösung so schnellen Fortgang in Sachsen hatten, wie nirgend anders wo. Ich bin nicht im Stands, dieß zu beurtheilen; ich kann mich nur an das halten, was der Hr. Staatsminister mitgethellt hat, daß nämlich ungefähr 500 Güter in Ablösung begriffen seien. Nun glaube ich aber, muß man zwischen Anfang und Ende un terscheiden, und es wäre daher wünschensrverth gewesen, zu wissen, ob bereits ein solches Geschäft beendigt sei. Es ist al lerdings erst 2 Jahre, seitdem die Sache ins Leben getreten; aber darauf ist viel Gewicht zu legen, wie viel Ablösungen been digt seien; denn der Vergleich, wie viele angefangen sind, kann keinen Anhalt geben. In dieser Rücksicht.hätte ich allerdings geglaubt, daß der Antrag unschädlich wäre, und auS dem An träge des Abg. Schuster hervorgegangen sei. Abg. Schuster erklärt, daß er sich mit diesem Anträge des Abg. v. Kicsenwetter conformire, und namentlich die Bestim mung in Betreff des Terminus 1835 zurücknehme. Der Antrag, welchen Abg. v. Kiese nwetter schriftlich eingiebt, lautet: „Die Regierung zu ersuchen, daß sie geeignete Maßregeln treffen möge, um das Geschäft der Ablösung zu beschleu nigen." Der Präsident und Referent schließen sich dem Abg. v. Kiesenwetter an, und Abg. Secr. Bergmann bemerkt, Laß, nachdem der Abg. Schuster sich als Antragsteller «»geschlossen habe, die ganze Sache sich ändere, und die Deputation kein Bedenken finden werde, von ihrem Gutachten zurückzutreten, und sich mit dem Anträge des Abgeordneten v. Kiesenwetter zu konfor msten. Abg. Axt: Ich kann mir kaum denken, daß, nachdem der v. Kiesenwettersche Antrag so allgemein ausgefallen ist, und die Hutungsverhaltniffe gar nicht berührt, der Antragsteller sich damit einverstehen werde. Ich gestehe offenherzig, daß ich von einem so allgemein gestellten Antrag nichts erwarten kann. Abg. Schuster: Allerdings hat der Abg. v. Kiesenwetter die Hutungsservituten insbesondere genannt, und deshalb fand ich mich veranlaßt, von dem speciellen Anträge in meiner Petst tion abzugehen. Abg. v. Kiefen Wetter: Ich bin damit einverstanden, daß das Wort „Servituten" in meinem Anträge ausgenommen werde; ich habe nur geglaubt, daß, wenn ein Antrag einmal gestellt werde, er auch auf die übrigen Ablösungen sich beziehen könne. Wenn aber der Abg. ein Bedenke» dabei findet, so bin ich dafür, daß dieses Wort eingesetzt werde. Abg. Roux: Ich wäre mehr dafür, wenn der Antrag so
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