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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 346. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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allgemein gestellt würde, wie er anfangs gefaßt war, so daß, rung einzugehen; aber z. B. die Maßregel, welche der Abg. auch bei den übrigen Ablösungen eine bessere Anordnung getrof- v. Lhielau angegeben hat, ist eine solche, welche beschleunigt fcn werde, und die Ablösungscommissaire nicht zu viele Ablö- und die Rechte nicht verletzt. sungen anfangen und keine beendigen. Das lag alles in diesem Anträge, so daß Jeder darin finden konnte, was er wünschte. Abgg. v. Mayer und a. d. Winkel erklären, dem De putations-Gutachten nicht beigetreten zu sein, und nachdem sich eine Debatte darüber,erhoben hatte, ob der v. Kiefenwetter- sche Antrag, da ihm die Majorität der Deputation beigetreten war, als Deputations-Gutachten zu betrachten sei, wogegen sich insbesondere erstgenannter Abg. erklärt, weil während der Sitzung selbst das Deputations-Gutachten nicht mehr abgeän dert werden könne, so wird der Antrag zur Unterstützung ge bracht, und findet dieselbe zahlreich. Abg. Eisenstuck: Ich werde dagegen sprechen; erscheint auch der Antrag unschädlich, so ist er doch in der That bedenk lich ; denn er spricht von Ablösung aller Servituten und ferner von Beschleunigung. Ich glaube, ich könnte auch in der Maße Anträge stellen, z. B. es soll die Rechtspflege beschleunigt wer den, die ganze Verwaltung schneller gehen re. ES ist der v. Kiesenwettersche Antrag so allgemein auf der einen Seite, und so ungewiß auf der andern, daß ich nicht weiß, was die Ne gierung damit machen soll. Es ist ohnedieß Pflicht der Regie rung, daß diese Geschäfte schnell vor sich gehen; aber dafür kann ich nicht sein, daß alles über Hals und Kopf gemacht werde; eine Sache kann geschwind, aber schlecht ausgeführt werden, das ist aber nicht gut. Ein so allgemeiner Antrag ist nicht angemessen; die Hutung ist ja nicht die einzige Servitut, und dann muß ich gestehen, wenn eS sich um einen solchen An trag handelt, wie er jetzt vorliegt, so ist dieß ein ganz neuer Antrag, und da muß ich bitten, daß er zuerst an die 3. Depu tation abgegeben werde, und ich muß also den Antrag stellen, daß die Kammer beschließe, den Gegenstand an die 3. Deputa tion zu verweisen. Abg. Roux: Die Sache ist ganz einfach. Der Abg. Schuster hat einen Antrag dahin gestellt, es möge etwas wegen Ablösung der Hutungen geschehen, und hat diesen Antrag auf einen Zeitpunkt gestellt. Nun kam bei der Werathung eine Mo difikation dieses Antrags in Vorschlag, und dieser Modifikation ist der Abg. Schuster beigetrcten. Er hat also theilweise seinen Antrag aufgegeben, tritt von dem extendirten Theil des Antrags zurück und bleibt nur bei der Beschleunigung des Geschäfts ste hen. Das muß doch jedem Antragsteller freistehen, und ich glaube, man würde in große Weitläufigkeiten kommen, wenn jeder solche Antrag erst an die 3. Deputation wieder gegeben werden sollte. Abg. v. Kiesenwetterr Ich habe mich blos dagegen zu verwahren, daß ich auf Verletzung der Rechtsprincipien ange tragen hätte. Das wird schwerlich weder von mir noch von einem andern Kammermitgliede geschehen und ich sehe auch nicht ein, wie in meinem Anträge eine Verletzung der Rechtsprinck- pien zu finden sei. Ich bin weit entfernt, auf eine Specialisi- Abg. Eifenstuck: Von einer Verletzung der Rechtsprin cipien ist nicht die Rede gewesen, aber davon, daß ein Antrag an die Regierung gestellt werden soll, sie solle die Sache be schleunigen. Diesem kann ich meine Zustimmung nicht geben. Der Abg. v. Lhielau specialisirte, er hob einzelne Punkte heraus, das ist etwas anderes, aber so im Allgemeinen könnte ich bei jedem Verwaltungszweige diesen Antrag stellen, und spreche ich dieses aus, so stelle ich die Beschleunigung aus das Höchste, die Kammer drückt dann aus, es solle alles nur recht schnell gehen. Will man dieß bei einzelnen Fallen aussprcchen, so muß man auch Gründe dafür aufstellen, ich habe aber keinen einzigen Fall anführen gehört, in welchem durch dir Specialcommiffare oder die Generalcommkssr'on oder durch Maßregeln der Regierung die Sache aufgshalten worden wäre. Das ist mir nicht vorgekom men, es liegt aber in einem solchen Anträge immer der Vorwurf, als ob sie in ihrem bisherigen Benehmen die Beschleunigung der Sache gestört hatte. So im Allgemeinen zu sagen, die Sache soll beschleunigt werden, finde ich nicht angemessen. Abg- Runder Mangel an Beschleunigung ist ein Gebre chen, und da ist es Sache der Kammer, darauf anzutragen, daß dieses Gebrechen beseitigt werde. Wenn der Abgeordnete glaubt, daß das Geschäft schon jetzt beschleunigt sei, so möge er doch die hören, welche aus den Provinzen hereinkommen und es würde sich dann seine individuelle Meinung wohl etwas ändern. Je denfalls müßte ich aber fragen, was denn da wäre, wenn man den Antrag des Abgeordneten annehme, dis Sache auf sich be ruhen zu lassen. Da spräche die Kammer ja aus, daß es so wie bisher fortgehen soll. Diese Ansicht kann ich aber nicht theilen. Wenn der Abgeordnete aber sagt, die Sache müsse an die 3. Deputation abgegeben werden, so finde ich auch dafür keinen Grund; denn das Gutachten der Deputation umfaßt schon im Allgemeinen das, was der Antrag des Abg. v. Kiesen wetter in weniger Worten ausdrückt. Wenn dort die spe- ciellen Verhältnisse angegeben sind, so würde cs der Sache noch besser entsprechen, wenn eins allgemeine Fassung angenommen würde. Abg. a.d. Winkel: Ich habe den Antrag nicht unter stützt, weil ich mir keinen Nutzen von ihm verspreche, obschon ich die Beschleunigung wünsche und wollte, daß die Sache schon abgemacht wäre. Die Regierung hat die Sache befördert, sie wünscht selbst, daß die Sache beschleunigt werden möge, und ärndtet dafür den allgemeinen Dank der Kammer und des gan zen Landes; sie wird also selbst thun, was dieser allgemeine Antrag bewirken könnte. Daß zur Beförderung der Sache mehr gethan werden könne als bisher, namentlich durch die In struction und durch strengeres Anhalten der Specialcommissare, ist gewiß und ich habe die feste Ueberzeugung, die Regierung wird es thun, daher ich den Antrag überflüssig halte. Abg. Axt: Der Antrag ist vielfach zu allgemein gefunden
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