Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- Nachrichten über den Schluß des Landtags
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
durch die Verfassungsurkunbe begründet; allem zum erfolg reichen Uebergang dieser Grundsätze ins Leben reichte de ren Aussprechen nicht hin und da am Landtag des Jah res 1831 bei dem schnellen Gelingen des neuen Vertrags zwischen Fürst und Volk, die gleichzeitige Schöpfung aller Unterlagen zur Unmöglichkeit wurde, so war es die Sache dieses Landtags, das Wort zur.That, das Verheißene zur Wirklichkeit zu machen. Dazu mußte Schule und Kirche, Verwaltung und Gesetzgebung belebt, »kräftiget, umge staltet und vervollständiget werden; der treu fleißig — arbeitend — ergründende Sinn dieses Landtags hat nichts unberührt gelassen, und ihm wird für alle Zeiten das große Verdienst gebühren, die Verfassung ins Leben ge führt, Vieles vollendet, noch mehr begonnen, und zu allem Guten und Bessern den Grund gelegt zu haben. Denn auS den Verhandlungen dieses Landtags sind die Mittel hervorgegangen, das geistige und körperliche Wohlbefinden aller Staatsbürger befördern zu können; die Schulbildung wird vervollkommnet, die Kirchenverwaltung verbessert werden, aus der Rechtspflege find Ungleichheiten weggeschafft, Weitläuftigkeiten des Rechtsganges vermindert, die Bearbeitung neuer Gesetzbücher vorbereitet, die schwie rige Behandlung der Verwaltungs-Justiz zum erstenmal gesetzlich'geregelt und durch die Gesetze über Staats - und Militairdienst, gleiche Verpflichtung für Letzter» und gleiche Behandlung m Ersterem begründet worden. Die wichtigste Umgestaltung hat das gesammte Finanz wesen erhalten, und was in andern Landen nur nach und nach geschah, ist hier im Laufe dieses Landtags gelungen; das ganze System der indirecten Abgaben ist neu gestal tet'/ die Grundsteuern bedeutend vermindert, der Verbrauch aller Staatsbürger gleicher Beirragspflicht unterworfen und zugleich damit Freiheit des Verkehrs nach Innen und Au ßen, diese nie versiegende Quelle gewerb - und handeltrei bender Wohlfahrt, im weiten Umfang erreicht worden,' und eben so wurden auch die Grundsätze der langst gewünsch ten , oft versuchten, stets mißlungenen Grundsteuer - Negu- lirung jetzt so klar und einfach festgestellt, daß ein rasches Vorschriften im Erfolg der' Ausführung mit Zuversicht zu erwarten 'ist/ und somit vielleicht nach wenig Jähren Sach äsen'das erste Land sein wird, wo die Beitragspflicht eines 'Jeden zuck. StaatsttforderNiß, diese Lebensfrage der . Ver waltung, km richtigen Verhältniß des Verbrauchs und des Besitzes geordnet sein kann. ' Zum bessern Gedeihen der Gewerbe und des Acker baues wurde durch Neye Verwilligungen und. durch die zu Vervollständigung des wohlthätig wirkenden Frohnablösungs» Gesetzes unentbehrlichen Bestimmungen über Zusammenle gung der Grundstücke beigetragett und eben so auch für jene mitleidswerthe Claffe der Strafbaren, Verirrten und Kranken, durch die beschlossene verbesserte Einrichtung der Zucht« und Versorgungsanstalten menschenfreundlich gesorgt. Auch ist durch die gelungenen Verhandlungen mit den Oberlausitzrr Ständen zur Vereinfachung der innern staats rechtlichen Verhältnisse des Königreichs ein wichtiger Vor schritt geschehen, und dadurch die Interessen aller Landes- theile noch fester verbunden worden. Blieb somit den Be- rathungen dieses Landtags kein Zweig der Staatsverwal tung und nichts fremd, waS zur Erhöhung des Gesammt- wohlcs beizutragen vermochte, wurden die ekngegangenen Wünsche deS Landes sorgsam erörtert und werden die An träge der getreuen Stande zu weiterer Erörterung über Ausbildung des Staatsorganismus Veranlassung geben, so wird der Umfang und die Mannigfaltigkeit dieser Arbeiten die ungewöhnliche Dauer dieses Landtags eben so sehr recht fertigen, als dessen reiche Wirksamkeit rin ehrenvolles An« erkenniniß verdienen, und gewiß das ganze,Land den Aus druck des Dankes theilen, den König und Mitregcnt für den treuen Sinn und die unermüdet? Thatigkeit der Ver treter ihres Volks hier ausgesprochen wissen wollen, Gewiß wird das Beschlossen? heilbringend wirken, al lein freilich auch zu dessen Ausführung und zur Vorberei tung künftiger ständischer Verhandlungen, die angestrengte Thatigkeit aller Beamten um so mehr in Anspruch genom men werden müssen, als der Zeitpunkt des nächsten Land tages kein sehr entfernter ist, und die Organisation der Mittelbehörden , die Trennung der Verwaltung von der Justiz, die veränderte, oder neue Gestaltung der Volks und GewerbsschuleN) die Durchführung des neuen Brand» yerficherungsgefetzes, das Beginnen der Grundsteuer- Negu- lirung und die, Bearbeitung so mancher/ dem nächsten Landtage - vorzulegender Gesetze, den> inneliegenden Zeitraum vollständig ausfüllen wird. Die- Hoffnung, durch diese neue Gestaltung der Staatsverfassung, die innere Landes wohlfahrt zu vermehren und unser theureS hochbegabtes Va terland durch die Blüthe .seines. Credfts, seiner" Gewerbe und. Handels/ durch den Einfluß von Kunst und Wis senschaft, durch die Kraft der Eintracht - zwischen Fürst und Volk, Negierung und Ständen, feiner Vervollkomm nung rasch und sicher entgegen > zu führen, dessen morali sche Kraft zu. vervielfachen und die Wohlthat einer vernunft gemäßen Verfassung durch die That zu beurkunden — die Hoffnung eines solchen Ziels wird-emeS Jeden Kraft und Muth verdoppeln. -Treu und fest an der Verfassung hal tend, erblicken wir unsere Fürsten in den versammelten Vertretern des Volkes, in dessen Liebe und Vertrauen die sicherste Stütze der Krone und werden darauf vertrauend, das Wohlsein des Königreichs durch stetes Vorwärtsschrei- ten zu befördern, nie unterlassen: daß der Himmel dieses gemeinsame Streben mit Erfolge segnen , künftige Land tage das jetzt Begonnene vollenden, jeder Abgeordnete in seinem Wirkungskreis zur Verbreitung des Guten beitra gen, Und der jetzige Sinn für Recht und Wahrheit stets vorherrschend fein möge — das ist der landesväterliche
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder