Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schulen vyn 240 Lehrern, einschließlich von 471 Kindern, welche benachbarte erbländische und preußische Schulen besuchen, und ausschließlich der fremden, obcrlausitzischeSchulen besuchenden, Zöglinge; b) in den Bürger - und Armenschülen, auch Privatin stituten zu Budissin, Zittau , Cachenz/üstb'Löbau, 3427 Kin der von 65 Lehrern;- o) in katholischen Schulen ünb dem Jnsti- tute im Kloster Marienstern 1812 Kinder in 15 schulen von 23 Lehrern, Unterricht. Hierüber sind ü) 15 ordentliche Lehrer, ausschließlich der Hilfslehrer an den Gymnasien zu Budissin und Zittau, und 6 Lehrer an den dortigen Seminarien angestellt, welche letzteren mit den älteren Seminaristen den Unterricht in den dabei besonders eingerichteten Nornialschulen besorgen. ' Na mentlich wurden stit dem Jahre 1824, wo die König!. DA.-Ne gierung an die Stelle des vormaligen Oberamts trat/ a) 69 neue Schulhäuser, einschließlich des Zittauer Schulhauses und 6 er kauften und dazu eingerichteten Häusern, erbaut; d) 54 Schul häuser durch An - oder Umbau oder sonst wesentlich verbessert; v) 19 Nebenschulen und 34 Lehrerstellen neu begründet; ä) 7 neue Schulhäuser, einschließlich eines zu Budissin mit 16 Zim mern , eines zu Pulsnitz mit 4 Zimmern und resp. Lehrerwoh nungen, sind im Baue begriffen; in «) 6 Orken sind neue Baue oder resp. Ankäufe von Schulhäusern, so wie in k) 4 Orten. An - und resp. Einbaue angeordnet und eingeleitet, und seit 1833, bis wohin diese Notizen sich erstrecken, ist noch Mehreres gesche hen , was ich speciell nicht anzugeben vermag. Das Meiste hiervon, besonders in den kleinen Städten und auf dem Lande, geschah seit dem Jahre 1824 unter einflußreicher Werkthätigkeit des der Königl. OA.-Negierung beigeordneten Kirchen - und Schulraths, dessen Anstellung, was ich ihm nachrühmen muß, dem um das Schulwesen hoch verdienten, in diesen Tagen zur ewigen Ruhe eingegangenen, OA.-Rathe und Ritter Herrmann besonders mit zu verdanken ist. Fast durchgehends leisteten be reitwillig die Mittel die Gemeinden unter Beihilfe der Herrschaf ten, mußten dazu mitunter Schulden contrahiren, die sie noch drücken; und es geschah, was zur Einrichtung der Schulen und Dotirung der Lehrer geschehen konnte. Noch ist freilich Man ches zu thun übrig und öffentliche Unterstützung thut insonderheit Noch, zu einigen Neubauen und Renovationen, zu Gehaltsver- bcsserungen der Lehrer in den ärmeren Gemeinden und zur De ckung des bereits durch Schulverbesserungen entstandenen Auf wandes; denn aus Staatskassen wurde zu diesen vielfältigen und kostspieligen Veranstaltungen für die geistige Cultur bisher kein Pfennig beigetragen! — Ganz einverstanden bin ich daher 2) mit der geehrten Deputation darin, daß man / wie wohl hier und da im Gesetze zu geschehen scheint, nicht zu viel von den Gemeinden verlange, um ihren guten Willen für die Sache nicht in Wider willen umzuwandeln, und will man mehr verlangen, als sie zu leisten vermögen , so müsse dann der Staat hilfreiche Hand lei sten. Denn gehört die geistige Cultur unbestritten zu den wich tigsten Interessen des Staates, so hat er auch keine dringendere Aufgabe als die, die zur zweckmäßigen inneren und äußeren Ein richtung der Lehranstalten und zur ausreichenden Dotation der' treu daran Arbeitenden, erforderlichen Mittels .wo sie fehlen, zu gewähren. Dagegen vermag ich die Ansicht nicht zu theilen, baß die Verbesserung und Unterhaltung der Schalen größtentheils und hauptsächlich in die Hande der Gemeinden zu legen sei. Dazu sind sie, wie die Erfahrung den lehrt, welcher unter dem Volke lebt, doch großenthekls noch nicht reif. Die Sache ist zu wichtig, Mißgriffe rächen sich zu hart und können nicht so leicht redresstret werden. Es wird daher immer einer wohlwollenden und einsichtsvollen Leitung bedürfen, die aber um so eher zum Zwecke kommen wird, je mehr sie die Leute von der Wichtigkeit der Schule zu überzeugen und sie mehr durch Vorstellung als durch Zwang für selbige zu interessiren wissen wird, zumal die Natur der Kirche und Schule es erheischt, den Zwang nur als letztes Mittel anzuwenden. Doch ich gehe nach diesen unvor- greiflichen Vorbemerkungen zu einigen andern allgemeinen Andeu tungen über, welche ich bei den einzelnen Abschnitten des Ge setzes, in soweit Principe in Frage kommen, zu machen hätte, und glaube nicht, dadurch der specrellen Discussion irgend vor zugreifen. Zu Abschnitt!, gehören zwar die Unterrichtsgegenstände und Lehrmittel nicht in das Gesetz, da beides sich mit der Zeit mehr oder weniger ändert. Allein nicht nur angemessen, sondern so gar nöthig finde ich es, daß, da der Religionsunterricht über haupt und besonders in den Volksschulen, die Hauptsache ist und bleibt, dieß gleich im Eingänge des Gesetzes besonders, hervorgehoben werde, theils um das Ansehn der Schule in den Augen des Volkes zu erhöhen, theils um es wissen zu lassen, daß auch der Staat auf religiöse Ausbildung ein vorzügliches Gewicht lege. Und dem ist gewiß auch also. Ein kräftiger Bibelspruch, ein paffender Vers aus einem Liede, wie sie unser Luther, Gel lert, Paul Gerhard, und andere gotterfüllte Männer sangen, wird nicht bloß dem schlichten Landmanne, sondern selbst dem, welcher auf eine höhere Bildung Anspruch macht, bei den man nigfachen widrigen Begegnissen des Lebens gewiß mehr Aufmun terung, Trost und Beruhigung gewähren, als wenn er alle Berge und Flüsse der fünf Welttheile hcrzuzahlcn wüßte, und in der Schule zwar manches Andere gelernt hätte, für die Wahrheiten der Religion aber kalt geblieben wäre. Dann muß ich aber auch wünschen, daß das neue Gesetz sich auf alle Volks- und Elementarschulen des Landes erstrecke, und daß die Localschul ordnungen in den Städten, da hier das Wedürfniß wieder ein Anderes ist, und nur zu oft die Verhältnisse besondere Maßre geln gebieten, im Voraus um so weniger irgend beschrankt wer den , als sie ja ohnehin der Prüfung und Genehmigung der zu nächst vorgesetzten Oberbehörden unterliegen. Zu Abschnitt II. scheint mir zu H.. und L. im Allgemeinen zu viel von den Gemeinden verlangt zu werden. Ich gebe gern zu^ daß in solchen Fallen lieber etwas mehr gefordert werden möge, da am Ende doch weniger geleistet wird. Ein ganz Anderes ist es aber / wenn dieß im Wege administrativer Verordnung, und wenn es in einem Gesetze geschieht. Im ersten Falle läßt sich im concreten Falle noch handeln, und auf gegründet befundene Vor stellungen nachhelfen; steht es aber im Gesetze, dann muß dem streng nachgegangen werden, und daraus entstehen oft große Harten. Die Deputation hat daher auch hier vermittelnde Vor schläge gethan, durch welche der Zweck erreicht werden wird, und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder