Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
S343 gel die Kenntnisse ^welche erfordert würden, um daS Schulwe sen zu leiten, keineswegs unterdcn Gemeindeglirdern so vorhan den seien, um den Vorsitz annehmen zu können, und gewöhn lich gebe es in dertLnubgemelnde keinen tüchtigem Marin', als der Pfarrer sei.' Der Antragsteller spiele auf eine Stelle im Evangelium an, dort sei aber von Selbsterhöhung die Rede, nicht von der'Erhöhung , welche das Gesetz ausspreche; daß aber das Gesetz diese Erhöhung ausspräche, sek durch die Ästa- lisication dcö Geistlichen zum Schulvorstande vollkommen ge rechtfertiget-. Emen zweiten Grund, , den der Abg. anführe, beträfe dis Behaüptung, cs sei unpolitisch', und er führe des halb einBeispicl von ZwickaUHn; allein hier handle es sich.'mcht allein von materiellen Gegenständen,' sondern von der Leitung' des Schulwesens; in Zwickau habe es sich aber von der Einrich tung des Schulwesens in Materieller Hinsicht, von der Aufbrin gung der Mittel gehandelt, und da myge.es allerdings,pgffend sein, daß man zürn Borsitzenden einen solchen Mann gewählt habe. Wo aber ein wohlgeordnetes Schulwesen vorhanden sei, seien die Gründe nicht anwendbar, welche der Abg. für sein Amen dement angeführt. Hier erleide die Bemerkung des Abg. Axt Anwendung, daß wohl noch 50 Jahre erforderlich sein dürften, bis man auf die Ansichten des Abg. cingehen könne. ' - Der Präsident- stellt sodann die Fragas Mich der Z. von der Kammer angenommen? Sie wird gegen 7 Stimmen bejaht. ' .° -> ,ß. 76. des Dcputationsgutachtens lautet: (Fortsetzung.) Wenn mehrere Ortschaften zu einem Schutvcrbande gehören und es befinden sich in selbigen mehrere Pfarrer, so ist in demVereinigungrecesse(Z.74) zu bestimmen, wel- cherGeistliche in den Versammlungen des gemeinschaftlichen Schul vorstandes den Vorsitz führt, doch bleibt es der Kreis-Schulbehör de, auch hier eine andere Bestimmung zu treffen (§. 75.), Vorbe halten. Es wird hierbei nichts erinnert, und die Frage des Prä sidenten: Giebt dieKammer dem §. 7ü. ihre Weistimmung ? wird gegen eine Stimme h ej aht. ß. 77. der Deputation enthalt: (Ortschaften mit mehreren Schulen.) 2n Ortschaften, kn welchen sich mehr als eine Schule befindet, wird für deren Angele genheiten nur ein Schulvorstand, oder ein Ausschuß aus dem Ge- meindevorstande gebildet. . - . Die Kammer nimmt den Z. sofort gegen eine Stimme an, nur mit der Abänderung, daß auch hier statt: „Gemcindevor-, stand" „Gemcindcrath" zu setzen ist. , tz. 78. des Deputationsgutachtens lautet: (Theilnahme der Cvllatoren.) Den Schulpatronen steht es zu jeder Zeit frei, an den Versammlungen des Schulvorstandes Antheil zu nehmen, und es gebührt ihnen dann der Ehrenvorsitz,, während dem Geistlichen das Vü-evtorium aotoruW verbleibt. schreiben könnten', Ännehmen, «>enn''M^1hÄ'^ett^EHrenplatz^Ätzrä«men wolle. Menn es einen' Zwöck^haH,,' 'foHsi er''dqOEso"ikange aber sich das Mcht herausstrtte, 'könne.auch ^einiöMs dem ß. bei stimmen. .. ° Der^ erste Ehtzil. des tz. wirb sodann gegen^,4 Stimmen an genommen und m'Bezug auf den zweiten Äffm äußert ' ReferM- Abg. v'/K rfefeÄ r'.'EkTchab/W'abfichtH ent- Halten/'N diesem gaNz.cn Gesetze die Verhältnisse der Schulpa- trorre zu erwähnen, , da die Mgiftung diese'Äechff aufzsiheben nicht die^Assfichr habe, und die 'Deputätioff habeMicht Mlaubt, dä^eS ZÜtsfek)' «'ne. Atzä»bMiA?'jzuMg^ ir der Regierung'anheim geben müsse, zu erklären, ob sie eine Aenderung in der bisherigen Kerfassung in Betreff dieser Rechte häberk wolle'ydeMcht. ' - ' ' "H. "' StaatsMinksser v. Müller: Es sn rvoA kein gegründeter ^Zweifel über die Absicht der Regierung, daß fff in.den Patro natsverhältnissen kerne Abänderung vornehmen wöllen/'-vor- Händen ss und da die Patrone über Schulen stach der jetzigen Verfassung auf dieses Ehrenrecht für7hre Person Anspruch hät ten, so habe man geglaubt, es dabei lassen,zu müssen. Abg. Haußncr: Wenn der Gemeind erath bei solchen Ge genständen zugezogen werden solle, so-könne dieß keinen andern Zweck haben, als daß i er zum Guten einwirke; hier sei aber von einem Ehrenvorsitze die Rede, der Schulpatron brauche nicht einzuwirken, er sitze nach diesem §. bloß zur.Ehre da, und so sehe er nicht ein, wozu dieser §, sein soll. Er glaube, daß ein solches Vorrecht mit dem constitutioneüen Leben gar nicht zu vereinigen sei. . . Staatsminister v. Müller bemerkt, daß.seines Erin« nems. eine ähnliche Bestimmung kn dem Entwürfe der Landge- meindeordnung rnthaltew sei, und ' , Abg. Rorrx hält dafür, daß es vorzüglich die letzten Worte seien, w.elche Gewicht hätten. Damit habe angedeutct wer den wollen, daß, wenn gleich der Schu.lpatron, an der Ver sammlung Theil nehme, ihm doch das viroctoriuin actorm» nicht mehr zustehe, sondern der. Geistliche dieses behalte, und er sei überzeugt, daß, wenn diese Worte auch nicht im Gesetze stünden, es den Rechten der Schulpatrone keinen Nachthei! bringe. Er glaube, wenn sich ein solcher gedrungen fühle, an eincrsolchenVerfammlung Theil zu nehmen, so werde er auch ein solcher fein', welchem man auch ohne diese Bestimmung den Ehrenplatz einraume. Er finde nicht nöthig, daß darüber et was im Gesetze stehe. Referent Abg» v. Friesen: Er sei selbst der Meinung, daß diese Worte nicht nöthig seien; es bleibe in dieser Beziehung Abg. Richter (aus Zwickau) hält den zweiten Satz fürs alles bei der bisherigen Verfassung, und er glaube auch nicht, unnöthig, und hält es für hinreichend, wenn den Schulpatro- daß die Aufhebung des Patronatsrechtes in diesem Gesetze aus« nen die Theilnahme freigestcllt wird. h gesprochen werden könne. Abg. Haußner bemerkt, daß er nicht mische, waruml Abg. Haußncr: Referent müsse ihn sehr mißverstanden dem Schulpatron vor allen übrigen Gemcindegliedcrn ein Siecht i- haben, wenn er glaube, er (der Sprecher) habe auf Aufhebung eingcräumt und er über all« Mitglieder der Schulgemeinde erha-!! der Patronatsrechtc angeiragrn. Er habe nur -bemerkt, -aß den stehen soll. Er kenne Schulpatron«, die weder lesen noch ° diese Versammlung einen Zweck haben müsse, und Laß solche
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder