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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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erfordert wohl die ausgesprochene Parität, und eben dicserhalb kann auch die Rücksicht, ob eine Anstalt in Beziehung auf ihren Zweck cs mehr als eine andere zu verlangen habe, hier nicht zur Entscheidung dienen, da in diesem Fall nm die eigenen Glaubens verwandten als zur Entscheidung befähigt anzusehn sein möchten. Was vor 5 Monaten hier Anerkenntniß fand, sollte wohl heute auch noch in Kraft bleiben, und hart wäre es, den Frieden mit der 2. Kammer auf Kosten der frommen Stiftungen zu machen, ich kann also nur wünschen, daß wir beim Wesentlichen der frühem Beschlüsse stehn bl-iben; da aber, nachdem Z. 5. wegen der Geistlichkeit angenommen worden ist, der Eingang des Beschlus ses eine andere Fassung erhalten muß, so schlage ich folgende Wortstellung vor: „Daß, insofern das Domstift'zu Budissin und die Klöster zu St. Marienstcrn und Marienthal eine recht liche Begründung zur Befreiung von der Flcischsteuer nicht nach zuweifen vermögen, ihnen doch gleich andern zu frommen Zwecken bestimmten Anstalten nach Befinden eine billigmaßige Unterstüz- zung, in Betracht der neu zu übernehmenden Last der Fleischsteuer bewilligt werden möge." Dieser Antrag findet hinreichende Unterstützung. Referent, O. Crusius: Dieser Vorschlag geht offenbar noch weiter als der frühere Antrag, und zwar zum Nachthcil der Stifter, denen er den Beweis ihres Bsfugnisses auflegt, während Letzteres nach der früheren Fassung von der Regierung hat anerkannt werden können. Der neue Antrag der Deputa tion gefährdet den Rechtsanspruch der Stifter nicht, und ent halt nur das gewiß billige Verlangen, vor Gewährung einer Un terstützung das Bedürfniß derselben zu ermitteln, namentlich sich zu überzeugen, daß ohne solche die stiftungsmaßigen Zwecke nicht mehr zu erreichen stehen. Staatsminister v. Ze sch au: Auch ich finde, daß die Stifter in ihren Rechtsansprüchen durch den neuen Vorschlag auf keine Weise gefährdet werden, und der Antrag wegen der Unterstützung ist so, wie er jetzt steht, aus der Kammer selbst hcrvorgegangen. Hat die Regierung bei andern Stiftungen die Nothwendigkeit einer Unterstützung bereits anerkannt, so liegt der Grund hiervon darin, daß man ihre Verhältnisse kennt, und eine solche Bekanntschaft mit den Zwecken und Hilfsmitteln geht der Regierung bei den oberlausitzer Stiftern ganz ab. Secr. Hartz: Diesen letztem Grund vermag ich nicht an zuerkennen, da auch bei den crbländischen Stiftungen die Ent schädigung nicht auf das Bedürfniß gestellt ist, sondern allen ohne Unterschied gewahrt wird. Schwerlich kann ich glauben, daß unter allen Stiftungen der Erblande auch nicht eine sein sollte, welche ihren Zweck nicht auch nach Verlust der Fleisch steuerbefreiung noch zu erfüllen km Stande wäre, und sonach kann auch bei den Stiftern der Obcrlausitz nicht das Bedürfniß, sondern nm der Verlust entscheiden. v. Po fern: Ich hatte eigentlich die Absicht, mich aus führlich über die Verhältnisse der oberlausitzer Stifter St. Marienstcrn, St. Marienthal und des Domstifks St. Petri, und die Nothwendigkeit, ihnen eine Unterstützung zukommen zu laf- aus meiner Seele gesprochen hat, so kann ich mich darauf be schranken, dem herfits Gesagten wenige Worte beizufügen: Es wurde gesagt, der Antrag des Herrn Klostervoigts v. Polenz sei nicht motlvirt, und es lasse sich daher gar nicht übersehen, ob diese Stifter die fragliche Unterstützung nöthig hätten, auch sei derselbe nicht bestimmt genug gefaßt; hierauf muß ich ent gegnen, daß Herr v. Polenz sowohl als auch ich und andere Mitglieder, die Gründe dafür bei der frühem Berathung sehr ausführlich und umfänglich angegeben haben, und daß es daher nur der Einsicht und des Durchlesens der frühem Acten bedurft hätte. — Ferner muß ich bemerken, wenn einer der Haupt gründe der Deputation dann besteht, daß sie die Regierung nicht habe in Verlegenheit setzen wollen, daß dieß allerdings von ihr recht freundlich gemeint sein kann, daß hier ihre Vorsicht aber wohl zu weit gegangen ist, weil dieser Fall gar nicht ein treten kann, indem das Bedürfniß sich ganz klar vor Augen stellt, wenn man es nur sehen will. — Die oberlausitzer Stif ter kommen durch den Vorschlag der Deputation in eine wert ungünstigere Stellung, und ich muß dringend bitten, daß die hohe Kammer denselben verwerfe, denn gleichgiltig ist cs aller dings nicht, ob die Regierung sofort nach erkanntem Bedürfnisse die Unterstützung gewähren könne, oder ob sie damit erst bis zum nächsten Landtage und bis zur Entscheidung der kommen den Stande warten müsse. In einer Bestimmung dieser Art erkenne ich mindestens keine Parität. v. Deutlich: Ich wünsche zwar ebenfalls vollkommne Parität, sie kann aber erst dann eintreten, wenn man den Zweck und die Mittel der in Frage befangenen Stifter so genau zu übersehen vermag, als bei den Stiftern der Erblande. Den protestantischen Stiftungen wird diese Entschädigung als Unter stützung gewahrt, weil bekannt ist, daß der Verlust die Armen treffen würde. Dieß wird zwar auch von den katholischen Stiftern in der Nberlausitz behauptet, allein es beruht dieß erst auf Erörterung, da die Regierung sich nicht sofort dafür auS- spricht. In materieller Hinsicht wird übrigens der neue Vor schlag der Deputation gar kerne Aenderung hervorbringen, da die Regierung auch auf den frühem Kammerbeschluß ohnehin Be denken getragen haben möchte, eine Unterstützung ohne ständi sche Bewilligung zu gewähren; sie würde gewiß die Stände wegen der fraglichen Unterstützung der Stifter vor Gewährung derselben befragt haben. Ich gebe übrigens noch zur Erwä gung anheim, daß, wenn die 2. Kammer nicht beitritt, nun- mehro der ganze Antrag fallen wird. Graf v. Hohenthal: In der im Traditionsrecesse zuge- sichertcn allgemeinen Steuerbefreiung liegt jedenfalls auch die Immunität von der Schlachtsteuer, und man kann die Wmr- theilung der BiÜigkeitsgründe der Regierung nicht entziehen, ohne sich einer ungleichen Behandlung der verschiedenen Stifter schuldig zu machen. - Bürgermeister Wehner: In den Erblanden werden auch sen, auszusprechen, allein da es die Sprecher vor mir bereits ^nur diejenigen Stiftungen, welche bisher eine Befreiung genos- gethan haben, und insonderheit der Herr Sccr. Hartz ganz ^sen, keineswegs also alle, entschädigt, und es scheint also die
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