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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Da? ist das formelle Bedenken, welches ich dabei habe, und ein zweites Bedenken ist das: Es wurde von dem Abg. aus Dresden aufgestellt, es betrage das Almosen an Wittwen und Waisen von Staats-und Hofdienern circa40,000 Lhlr., das ist allerdings eine außerordentlich große Summe; es beruht dieß aber darin, daß hier solche Leute Almosen bekommen, welche auf dem Lande selbst zum Almosen beitragen müssen. Was die Freizügigkeit und die Verbindlichkeit betrifft, die Fremden auf zunehmen, so muß ich bemerken, daß solche Personen erst nach weisen müssen, ob sie sich nähren können, und es kann also der Grund der Freizügigkeit nicht als Grund für die Mehrbewilli- gung angenommen werden. Die Verlegenheit aber, in welche die hiesige Armenkasse geräth, wenn ihr eine solche Summe ent zogen würde, mag allerdings eintrcten; allein diese Verlegen heit tritt auch für manche andere Stadt ein, und sie hat sich daraus gezogen, indem sie entweder die Capitalien zusrtzte, welche zu dem Armenfonds gehören, oder indem sie Gelder auf borgte. Die Willigkeit ist von der Kammer schon beobachtet worden, indem sie eine Summe von 9000 Lhlrn. bewilligte, und sie liegt schon darin, daß in den früheren Jahrgängen diese 24,000 Thlr. aus der Staatskasse bezahlt wurden, während andere Städte einen solchen Zuschuß nicht erhielten. Vicepräsident: Nur auf das formelle Bedenken, wel ches der Abg. angeregt hat, vsill ich bemerken, daß mir dieses nicht vorzulicgen scheint, indem sich der Standpunkt seit der frühern Berathung verändert hat. AIS wir das erstemal diesen Gegenstand .beriethen, war die Zeit noch nicht so weit vorge rückt, als jetzt, wo diese 24,000 Lhlr. fast schon bezahlt sind, und da also diese Veränderung eingetreten ist, so glaube ich, kann sich auch die Bewilligung verändern. Abg. Roux: Wegen des formellen Bedenkens erwähne ich, baß ich nicht unzulässig halte, wenn eine Kammer etwas be willigt hat, und eine andere Kammer es ablehflte, wieder dar auf zurück zu kommen. Von der Regierung werden die Gründe auseinander gesetzt , -warum man sich nicht bei der frühern Be- schlußnahme beruhigen könne, und wie die Sache factisch vor liegt, hatte ich es nicht formell unzulässig, diese Bewilligung zu machen. ' " Referent, Seer. Richter: Ich muß bemerken, daß die Deputation weiter zu gehen, als die Kammer beschlossen hat, sich nicht für ermächtigt hielt. Ich beziehe mich auf die frühe ren Verhandlungen der 2. Kammer, wo devHr. Staatsmini- ster v. Lindenau erklärte, es werde die Regierung dessen unge achtet die Zahlung für dieses Jahr fortgehen lassen müssen, und dennoch hat die Kammer beschlossen, nur die Summe zu bewil ligen , welche hisr aufgeführt worden ist. Sie hat cs also da mals gewußt, und dieser Mittheilung ungeachtet beschlossen, sie wollte für das Jahr 1834 nicht mehr bewilligen. Ich führe dieß aus dem Grunde an, damit es nicht scheint, als habe die Deputation dieses Verhältmß nicht gekannt und erwogen. Die Deputation ist derselben Ansicht, sie hat klar ausgesprochen, wie «S ihr angemessen erscheine, daß man nickt auf einmal die ganze Summe so vermindere,. daß eine Störung in dem Armmwesen der Stadt Dresden daraus hervorgehe; ja sie hat sogar ge wünscht, daß man bei dem Beschlüsse der 2. Kammer stehen bleiben möge, wornach die Summe sich höher stellt, als nach dem Beschlüsse der 1. Kammer. Allein, wenn jetzt der Grund satz ausgestellt wird, eS sei wohl möglich, die Summe, welche von beiden Kammern bewilligt wurde, wieder zu vergrößern, so bemerke ich, daß dieß von der Deputation unmöglich gesche hen konnte. Nach dem Vorschläge würden mehr als 2000 Thlr. zu der Summe hinzukommen, welche schon bewilligt worden ist, und diese Abänderung hat sich die Deputation nicht erlau ben können. Sollte ferner der Vorschlag angenommen werden, daß für das Jahr 1834 die ganze Summe von 23,949 Lhlrn. be willigt werde, für jedes der Jahre 1835 und 1836 aber 6000 Lhlr., so würde der Gesammtbetrag über 35,000 Thlr. herauskommen, und also die festgesetzte Summe jedenfalls überschritten werden. Ich habe mir das zu äußern erlaubt, um die Deputation zu rechtfertigen. Staatsmknister v. Zcschau: Bloß über die formelle Frage muß ich bemerken, daß, wenn man nicht die Ansicht auffaßte, daß gegen die frühere Bewilligung eine Erhöhung oder Verminde rung eintreten könnte, eine Vereinigung gar nicht möglich wäre. Diese Möglichkeit liegt nur darin, daß von der geehrten Kammer etwas zugesetzt oder abgemindert wird. Vicepräsident: Wenn man die Sache.allerdings so an sieht, wie sie die Deputation angesehen hat, so scheint ein Unter schied von 2000 Lhlr. statt zu finden. Aber dem ist nicht so. Ueber das Jahr 1834 sind beide Kammern gar nicht übereinstim mend, und wenn die 2. Kammer der I. Kammer darin beitreten würde, so würde doch die Bewilligung für die Jahre 1835 und 1836 wieder eine neue Frage zulasscn. Abg. Sachße: Wenn man bei demJahre 1834 der ersten Kammer beitritt, so würde die Regierung aus der Verlegenheit kommen, daß sie diese Summe bereits bezahlt hat; und wenn man auch dann die zwei andern Bewilligungen für 1835 und 4836 annehmen wollte, so würde sich das ausglekchen. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Will die Kammer für das Jahr 1834 23,093 Lhlr. 19 Gr. 2 Pf. bewilligen? Sie wird einstimmig bejaht. Da Referent, Seer. Richter hierauf erklärt, daß in Folge dieses Beschlusses die Deputation nun auch von ihrem Anträge abgehen müsse, und sich der ersten Kammer anzuschließen habe, so entspinnt sich eine Debatte über die Frage, ob die Deputation im Laufe der Diskussion ihr Gutachten verändern könne, und es nehmen an derselben die Abgg. Roux, Sachße, v. d.Pforte, Schusterund ViceprasidentAntheil. Um die verschiedenen Ansichten über diesen Punkt zu verei nigen, bemerkt Abg, v. Mayer, daß er zwar auch das Recht der Depu tation bestreite, im Laufe der Debatte ihr Gutachten abzuändern, daß es ihr aber frekstehen müsse, von ihrem Beschlüsse abzu gehen, und sobald nun die Dcputationsmitglieder erklärten, daß sie von ihrem Gutachten abgehen wollten, so komme die Sache ins Gleis und die Fragstrllung ergebe sich dann aus der Landtagsordnung selbst.
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