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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 332. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S782 bin der Ueberzeugung, daß durch eine zu große Menge Gelehrten schulen Einseitigkeit der uns herbeigeführt und bewirkt wird, daß so sehr viele sich späterhin auf Universität begeben, die alle nach einer Stelle, »ach einem Staatsdienste streben. Alle unsere Gelehrtenschulen sind dahin gerichtet, daß sie den jungen Leuten zum Staatsdienste wissenschaftliche Bildung zu geben suchen. In wie fern es nöthig sei oder nicht, zur Vermehrung dieser An zahl noch beizutragen, will ich nicht erwähnen; ich bin fest über zeugt, daß der Staat verpflichtet sei, zur Unterhaltung der Gelehr tenschulen mit zu wirken, so weit sie nothwendig sind, und be sonders dann einzugrcifett, wenn die Kräfte der Communen nicht ausreichend erscheinen. Also das Wedürfniß muß nachgcwr'escn werden; und ich kann mich für die Unterstützung zur bessern Ein richtung der Lyceen darum nicht erklären, weil ich eine Unter stützung dafür nicht zweckmäßig Halte, so lange wir nicht über sehen können, welche Lyceen bestehen sollen, und durch welche veränderte Einrichtung sie den Zweck erfüllen möchten. Ganz etwas anderes ist es, wenn das Ministerium sagt, es befinden« sich die Schulen in dem Verhältnisse, daß es nicht mehr möglich ist, die Gehalte der Lehrer aufzubringcn; es ist ein Dispositions quantum nöthig, um die Lehrer in ihrer hilflosen Lage zu unter stützen. Dadurch giebt man den Mannern die Mittel, ihren Un terhalt ausreichend zu erhalten, und ihren Beruf mit Freuden zu erfüllen, und die Kammer giebt durch eine solche Bewilligung zu erkennen, daß sie sich für diese Manner interessirt. Es ist nicht zu leugnen, daß mehrere dieser Stadtschulen sehr viel geleistet ha ben ; allein das kann an den Staat die Anforderung nicht begrün den, ferner zu ihrem Unterhalte beizulragen, wenn nicht nachge- wiesen ist, daß ihre Existenz für den Staat nothwendig ist. Dar auf beschranke ich meine Abstimmung; ich würde doppelt und dreifach mehr bewilligen, wenn der Zweck nachgewiesen wäre; ich würde auch unbedingt das Disposttkonsquantum gewahren, wenn dabei aüsgedxückt wäre, daß es zur Unterstützung der hilfs bedürftigen Lehrer käme. Das erkenne ich qls dringend an, Und daher würde ich immer der Meinung bleiben, daß die Staatsre- gierung ein dergleichen Postulat fest normirt, an die Standever- sammlung brächte. Abg. v. M a y e r: Ich gehöre zu den 2 Mitgliedern der De putation, welche das Separatvotum gestellrund sich dahin aus gesprochen haben, daß dieser Gegenstand der Staatsregierung zur Erwägung anheim gegeben werden möge, und diese nach Be finden ein Postulat an die Ständeversammlung deßhalb stelle. Ich habe dafür sehr viele Gründe, auch solche Gründe, welche mir in dem Verhältniß so tief begründet zu sein scheinen, daß ich sie der Kammer vorzulegen für zu weitlaustig halte. Ich habe aber 3 besondere Gründe, welche mich bestimmen, meiner Mei nung treu zu bleiben. Es sind nämlich 3 Bedenken, welche dann eintreten, wenn wir das Gutachten der Majorität anneh men. Es liegt einmal die Frage nicht entschieden vor, ob die von der Standsversammlung geforderte Summe nöthig, und wie hoch sie nöthig sei. Es ist nicht entschieden, öb sie nothwendig ist; denn es ist ja dem Eultusministerium bereits ein Disposi- tionsquantum gegeben, und es ist die Frage, ob nicht dadurch ins Werk gesetzt werden könne, was man von Seiten der Stände beabsichtigt. Es ist aber auch nicht entschieden, wie viel nöthig ist, und ich muß mich dabei darauf beziehen, was der Zweck die ser Bewilligung sein soll. Von mehreren habe ich gehört, daß durch diese Bewilligung in administrativem Wege ins Werk ge setzt werden soll, was die Absicht des zmückgenommenen Gesetzes war. Es scheint also, als wenn diese 7000 Lhlr. bestimmt fein sollen, um diese Reorganisation eintreten zu lassen, und gebe ich doch der Kammer anheim, ob es thunlich, ob cs rathsam sei, eine Summe zu bewilligen zu einem Zwecke, welcher in einem Gesetze enthalten war, welches die Staatsregicrung zurückgenommen hat, ein Postulat zu vfferircn, welches die Staatsregicrung nicht haben will, indem sie es nicht verlangt hat? Wenn es sich darum handelt, die Existenz dieser Schulen nur bis zum Erscheinen ei nes neuen Gesetzes zu fristen, so glaube ich, ist dazu eine solche Summe nicht erforderlich, als wie zu Reorganisationen. Es muß also meines Dafürhaltens zuerst von der Staatsregicrung erklärt werden, daß das Bcdürsniß vorlicgt, und daß dazu eine solche Summe erforderlich sei. Dann liegt ein zweites Be denken darin: Wenn die Stände bewilligen, was sagen sie? Sie ermächtigen die Regierung, so viel auszugcbcn; das ist aller dings eine leichte Sache; aber wo soll das Geld Herkommen? Man setzt voraus, daß in der Staatskasse so viel Geld sei, um diese 7000 Lhlr. noch zu bezahlen; es ist aber nicht nachgewiesen, ob wirklich so viel Geld in der Staatskasse sei, um diese Summe zu decken, und ob nicht neue Auflagen dadurch nothwendig wer den. Ich glaube zwar, daß die Staatskasse in dem Zustande sei, diese Ausgabe decken zu können; der Finanzmimster wird sich aber doch wundern, wenn von dem Cultminister die Anfor derung gemacht wirv, 7000 Lhlr. zu bezahlen, welche,gar nicht in dem Budjet vorkommen. Ein drittes Bedenken , und was „ mir auch sehr wichtig erscheint, und zwar im. Interesse dcr.guten Sache selbst, liegt in Folgendem : "Der Gesetzentwurf hat der er sten Kammer Vorgelegen und ist dann zmückgenömmen worden; es ist also anzunehmen, daß er der ersten Kamnter nicht genügt hat. Nun ist eine Petition an die erste Kammer gekommen, diese hat gesagt, es sei eine Bewilligüngssache, und Hat sie an die 2. Kammer abgegeben. Nun muß ich sagen, eine Bewilligungs sache ist es nicht, und es wird mir nicht klar, wie es eine solche sein soll. Bewilligung setzt ein Postulat voraus, das ist aber hier nicht der Fall, und'es war offenbar die erste Kammer ver pflichtet, diese Petition zunächst zu bcrathen und das Ergebm'ß an die zweite Kammer zu bringen. Was denkt sich die Kammer von einem solchen Verfahren, wie es von der ersten Kammer be liebt würde? was laßt sich überhaupt für ein Grund dabei den ken? Es stellt sich die Sache jetzt so: Gesetzt, wir wollen der Staatsregl'erung" ein Postulat offeriren, was ist die Folge? Es ist möglich, daß die 1. Kammer beitritt, aber auch möglich, daß sie nicht beitritt, und was findet dann statt? Dann ist das Po stulat verworfen. Läge ein Postulat der Negierung vor, so könnte es nicht auf diese Weise verworfen werden, sondern müßte die Stimmenmehrheit von ß gegen sich haben. Sicherer bleibt es daher, daß die Negierung mittelst Postulats dis Sache an die
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