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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5863 gemeinden zusteht, den katholischen Staatsbürgern geraubt, und Zweifel zieht, daß die katholische Geistlichkeit richtige Rech nung ablegen wolle, so sehe ich auch nicht ein , warum die katholische Geistlichkeit daran Anstoß nehmen will, daß die Rechnungen von einem Ausschüsse der Gemeind^ beglau bigt werden. Sie kann sich ja nur freuen, wenn sie ihre Rechnungen einem Ausschüsse der Gemeinde vorlegen kann, und die katholischen Gemeinden freuen sich dieses Antrags zu tung des katholischen Clerus wie bisher, und da sollte ich doch' meinen, es sei im Interesse unserer katholischen Mitbürger, daß wir diesen Antrag stellen, wie ihn die Vereinigungsdeputation" vorschlägt. Der Prafident fragt: Ist die Kammer mit der Deputa tion einverstanden? Dieß wirb gegen eine Stimme bejaht. Dis 2. Differenz betrifft den 2. Beisitzer, welchem dis erste sehr, als daß nicht jedes Mitglied der Kammer sich dafür entschei den soll, bei dem ersten Anträge stehen zu bleiben. Man Hat zwar eingewendet, das katholische Dogma vertrage es nicht, daß zur Besorgung der außer-kirchlichen Angelegenheiten, Mitglieder aus der Gemeinde gewählt würden; das ist aber eine Behaup tung , die nicht Stich halt; ich glaube vielmehr, wir müssen aus theologischen und aus christlichen Rücksichten überhaupt auf un- serm frühem Anträge stehen bleiben. Staatsminister v. Ze schau: Ich glaube hier auf einen Grund aufmerksam machen zu müssen. Die Sache schließt sich hiermit, und findet eine Vereinigung zwischen beiden Kammern nicht statt, und erklärt sich die geehrte Kammer mit dem Vor schläge der Vereimgungsbeputation nicht einverstanden, so ist der Antrag, als nicht zu Stande gekommen, als erledigt zu betrach ten. Es stellt sich also, die Frage heraus: „Ist es rathsam hier auf einen solchen Vorschlag einzugehen, oder den Antrag ganz aufzugebcn?" Abg. Axt: Ich bin durch die Erklärung des Hm. Masts ministers allerdings aufmerksam gemacht worden, baß der An trag fallen würde, wenn wir dem Vereinigungsvorschlage nicht beistimmen; aber ich muß dennoch meine Ueberzeugung ausspre chen, daß wir als Mitglieder der Standeversammlung schuldig sind, unfern katholischen Mitbürgern dieses staatsbürgerliche Recht zu verschaffen. Es ist von der katholischen Geistlichkeit zwar ost erklärt worden, man könne nicht darauf eingehm; da ¬ letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls; es wird berichtigt, so dann genehmigt und von den Abgg. Bocke und Ro st mit unter zeichnet. Die Registrande enthält: . I) Bericht der 2. Deputation der 2. Kammer vom 24. Au gust 1834 über eine von der Gemeinde Niedergohlis bei der Standeversammlung nachgesuchte Jntercesffon in Betreff eines Steuererlasses wegen erlittener Überschwemmung; zmn Verlesen auf eine Tagsvrdnung. 2) Bericht derselben Deputation vom 6. October 1884 über die von 8 Dörfern des Amtes Wurzen an die Standeversammlung gerichtete Petition; gleichfalls. 3) Abg. Hesse bittet um Urlaub vom 20. bis 22. Dctober; wird bewilligt. Abg. Eisenstuck Zeigt hierauf als Vorstand der 1. Deputa tion der Kammer an, daß es nöthig sein dürste, in Betreff des Decrsts vom 3. October 1834, die von der Staatsregierüng ge nehmigte Erwählung einer Deputation zur Vorberathung des Criminalgesetzbuches betreffend, in nächster Sitzung mündlichen Vortrag zu erstatten. Die Kammer erklärt sich damit, wie auch mit dem Vor schläge des Secr. Richter, über das Decrct vom 29. September dieses Jahres, wegen der Staatsschuldenkasse, noch heute münd lichen Vortrag zu erstatten, einverstanden. Darauf verliest Abg. Sachße dis ständische Schrift auf das Dccret wegen der Obcrlausr'tzer Landesschulden, welche so fortige Genehmigung erhält. Man konnte nun zur Tagsordnung übergehen; sie betrifft^ durch wird aber das Recht, welches den protestantischen Kirchen- zuerst den mündlichen Vortrag des Abg. Sachße über das Aus- gabebudjet, und zwar 1) über das Ministerium des Cultus und daher bin ich der Meinung, daß wir ihnen schuldig seien, dahm zu des öffentlichen Unterrichts. ! wirken, daß auch ihnen das Recht zugcstanden werde. Dk> nun Die erste Differenz zwischen beiden Kammern betrifft die S der angegebene Grund ein solcher sei, welcher uns veranlassen , Rechnungsablegun-' der katholischen Geistlichkeit. Dis I. Kam- j könnte, davon abzugehcn, und diese Worte herausfüllen Zu iasssx?, mer hatte zu dem Anträge der 2. Kammer einen Zusatz gemacht, überlasse icy der verehrten Kammer. Ich kann mich nicht damit und in der Vereimgungsdcputation verglich man sich dahin, daß i einverstehen; mir scheint es ein wichtiges Recht zu sein. bis -Worte: „von einem Ausschüsse der katholischen Gemeinde, Abg. Eifenstuck: Ich muß es nur wünschenswsrth Mw- zu beglaubigenden" wegfallen sollen, weil die Deputation von der kennen, wenn die Kammer den Versimgungsvorschlag MMMt; Ansicht ausgegangen ist, daß es bei manchen Gemeinden Schmie- E denn die Sache ist von hoher Wichtigkeit. Ich erkenne es für rigkeiten haben werde. Ferner sollten die Worte: „ der Staats- sehr wichtig, wenn der Staatsregierüng die Rechnungen abgelegt behörde" eingesetzt werden. Die 1. Kammer hat den Antrag in werden; und dieß wird erlangt durch einen gemeinsamen Antrag, der Maße angenommen, und dis Deputation empfiehlt ihn gleich- welcher aber verloren geht, wenn wir den Zusatz hmembrmgen. falls zur Annahme, weil anzunehmen sei, daß die katholische Dadurch scheinen mir die Nachtheile weit größer zu sein, als des Geistlichkeit doch eine richtige Rechnungsablegung stellen werde, z Vortheilist, welcher dadurch erreicht wird, daß der Antrag kn der Abg. Richter (aus Zwickau): Ze mehr man Rücksprache S beliebten Maße gestellt wird. Es steht jetzt diese ganze Sache mit den Mitgliedern der katholischen Confcssion nimmt, desto auf dem Spiele; wird dieser Antrag der Vereimgungsdeputation, mehr muß man Veranlassung nehmen, den frühem Beschluß der welcher von der I. Kammer genehmigt worden ist, -von der 2. Kammer als zweckmäßig anzunehmen. -Wenn man nicht irr^ Kammer nicht angenommen, so bleibt es bei der Kirchenverwal-
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