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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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halb trage ich darauf an, daß der tz. ganz ft angenommen wer de, wie ihn die 2. Kammer gestellt hat, vorbehaltlich des Be schlusses über die Puncte 5. und 6. Hiermit sind indessen Referent Prinz Johann, StaatSmi- nister v. Mülle rftnd Bürgermstr. Wehner nicht einverstanden. Sie sprechen sich dahin aus, daß die Absicht der Deputation dahin gegangen sei, die Zugänge zur Schulkasse so zu ordnen, wie sie nach einander angezogen werden müßten, in der Maße also, daß der Zugang unter 2. erst angezogen werde, wenn der unter 1. nicht reiche. Dieß sei logisch ganz richtig, und des halb müßten sie sich für den Vorschlag -er Deputation ver wenden. Secr. v. Zedtwitz vermißt unter den im §. 33. aufgeführ ten Zugängen zur Schulkasse nach den dermalen geltenden Be stimmungen die für arme Kinder aus der Ortsarmenkasse zu be zahlenden Schulgelder; stellt jedoch wegen deren Aufnahme in dm tz. keinen besonder» Antrag. Referent Prinz Johann: Man unterließ absichtlich, die- stn Gegenstand aufzuführen, weil dadurch nur eine zwecklose Zahlung aus einer Gemeindekasse in die andere veranlaßt wer den könnte. v. Großmann: Ich muß mir hier die Anfrage erlauben, ob durch die unter 2. und 3. des vorliegenden §. enthaltenen Be stimmungen den Gemeinden vielleicht das Recht eingeräumt wird, ihren Schullehrern die ihnen bis jetzt zur Benutzung überlaßnen Grundstücke zu nehmen, und sie dafür durch ein Abfindungs quantum an Geld schadlos zu halten? Sollte dieß der Fall sein, so müßte ich doch einen Zusatz wünschen, wodurch diesem vorge- . beugt würde. Die Schullehrer benutzen gewöhnlich ihre Grund stücke durch die Sorgfalt und Mühe, die .sie ohne Nachtheil für das Amt darauf verwenden können, weit über den Anschlags preis. Ein Schullehrer laßt oft bei einem anschlagsmaßigen Einkommen von 120 — 30 Thlr. 2 bis 3 Söhne studiren, das würden sie wohl müssen bleiben lassen, wenn sie mit der veran schlagten Summe abgefunden werden sollten. v. Polenz: Obgleich ich zu bemerken Gelegenheit gehabt habe, daß meine Ansicht über die Nothwcndkgkeit, ein festes Schulgeld auszusprechen, wenig Anklang findet, so kann ich doch nicht unterlassen, bei diesem tz. nochmals auf solchen ein flußreichen Gegenstand hinzuweisen, weil ich aus mehrern Aeu- ßemngen abnehmen muß, die geehrten Herren glauben durch dieses Gesetz noch gar nicht mit den Parochiallasten in Berüh rung zu kommen. Dem ist aber doch wirklich so! Bisher war die Unterhaltung der Schulen bis auf die nöthigen BauePerso- nallast, durch die Gewalt, welche dem Gemeinderath beigelegt wird, steht demselben frei, den größten Theil aller Bedürfnisse zur Neallast umzuwandeln, wogegen bei den höhern Behörden schwerlich Schutz zu finden sein wird, wenn man erwägt, daß diese die Parochiallasten bisher schon nach dem unbilligen Maß stab der Fläche vertheilen wollten. Staatsminister v. Müller: Grundstücke, welche aus Stiftungen herrührten, würden den Lehrern nur insoweit entzo gen werden können, als sie nicht diesen, sondern der Schule ge widmet wären. Referent, Prinz Johann: Obgleich ich nicht besorge, daß der besorgte Fall leicht eintreten wird, glaube ich auch, daß eine Bestimmung der gewünschten Art besser bei §. 40. zu treffen sein wird. V. Großmann reservkrt sich nun, seinen Antrag bei Z. 40. zu stellen. Der tz. 33. aber wird in der von der Deputation beantrag ten Weise mit Vorbehalt des Beschlusses über Punct 5. und 6. e in stimmig genehmiget. Man gelangt nun zu §. 34. (s. dens. Nr. 481. d. Bl. S. 5239.). Das Gutachten lautet: 34. (44. deS Entwurfs) wie er im jenseitigen Berichte enthalten ist, hat in der Kammer nur die Veränderung erfahren, daß an die Stelle der Worte: „an die Schulkasse der betreffenden Kirchengemeinde" gesetzt worden ist: „nicht an die allgemeine Staatskasse, sondern an die Schulkasse der betreffenden Schulge meinde." Was zunächst diese Fassungsveränderung betrifft, so ging die Absicht dahin, durch die ersten Worte die Abänderung der bisherigen Einrichtung anzudeuten, durch die letztem Worte aber zu bezeichnen, daß es nicht die Kirchengemeinde, sondern die eingepfarrten Schulgemeinden waren, welche diesen Beitrag zu percipiren hätten. Die Deputation findet diese Fassung unbe denklich, glaubt jedoch, daß es nicht allgemeine Staats kasse, sondern allgemeine Schulkasse heißen müsse, weil an letztere der Betrag der Collecte bisher eingeliefert wurde. Die Deputation zweifelt aber im Allgemeinen an einem großen Resul tat von dieser Sammlung, wenn ihr Ertrag, wie es hier geschieht, blos zur allgemeinen Schulkaffe -es Orts genommen wird, und also am Ende keine Verbesserung der Schule, sondern blss eine Ersparniß für die Commun herbeiführt oder herbeizuführen scheint; denn es liegt in der Natur des Menschen, daß er für ei nen Zweck, für den er ohnehin gezwungene Beitrage geben muß, nicht gern mehr giebt, als das Gesetz ihm vorschreibt. Es schien uns daher, als ob die Beiträge reichlicher eingehen würden, wenn für jede Collecte ein bestimmter Zweck zum Besten der Schule an gekündigt, und die eingehenden Gelder nur zu demselben verwen det würden. In dieser Absicht schlägt die Deputation vor, daß in dem §. nach dem Worte: „abzuliesern" eingeschaltet: „jedoch blos zu dem bei der Sammlung angekündigten Zweck zu verwen den," und damit in der Schrift der Antrag verbunden werde: „daß ein solcher zum Besten der Schule gereichender Zweck je des Mal vom Schulvorstand mit Genehmigung der Localschul- inspection bestimmt, und vor der Collecte bekannt gemacht werden möge." Endlich schien es der Deputation zn Herstellung möglichster Einheit wünschenswert-, daß eine solche Collecte auch in den nichtevangelischen Gotteshäusern gesetzlich festgestellt werde. Da nun die Fassung des Z., die blos von der bisherigen Collecte spricht, solches nicht in sich zu schließen scheint, so möchte nach un ser» Dafürhalten am Schluffe des Z. bcigefügt werben: „Eine gleiche Sammlung findet auch künftig an einem von der geistlichen Behörde zu bestimmenden Kirchentage in den nicht evangelischen Gotteshäusern statt." Mit dieser Abänderung empfehlen wir die Fassung der 2. Kammer zur Annahme. In Betreff des von der Deputation vorgeschlagenen An trages in die Schrift bemerkt Staats Minister v. Müller: Daß er der Ansicht und den Vorschlägen der Deputation ganz beitre-
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