Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 340. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Schulkasse, und soll die dießfallsige Befreiung nicht ganz aus dem Gesetzentwürfe Wegfällen, so empfehle ich wenigstens der Regierung, vor Euhcilung der Concession zu Privatschulcn die Gemeinden zu hören, und selbige nur in l-.ftndnn Fällen da, wo es sich durch minder ausgezeichnete öffentliche Schulen rechtfertigt, zu ertheilcn. Noch muß ich aber die Befürchtung erwähnen, daß der Geist des Separatismus, die Geldaristo kratie in den Gemächern der Kinder durch nichts mehr geweckt werden kann, als wenn die Kinder der Wohlhabenden von den Kindern der Aermern von Jugend aus geschieden werden; Das wird aber das Resultat zu vieler Privatschulen namentlich in den Städten sein. Staatsminister v. Müller entgegnet, daß diese Schluß folge wenigstens auf die großem Städte keine Anwendung lei den könne, und daß die Negierung die Concession zu Privat schulen nicht erthcilen werde, wo das Bedürfniß dazu nicht als unbedingt nothwendig erscheine. V. Großmann beantragt noch, aus dem Eingänge des wenigstens die Worte: „und von der Entrichtung — zu be zahlenden" , in Wegfall zu bringen. Selbiger Vorschlag wird hinreichend unterstützt. Demnächst bringt Seer. Hartz einen andern Gegenstand zur Sprache. Er bemerkt nämlich, daß für jedes Kind der Gemeinde, es möge nun die öffentliche Schule besuchen oder nicht, das Schulgeld bezahlt werden müsse, und eine geringere Zahl von Befreiungsgründcn, als hier vorgelegt würden, Auf nahme in mehreren Localschulordnungen gefunden hatten. Diese letztem hätten höhere, ja zum Lheil allerhöchste Genehmigung erlangt, und der ganze Schuletat sei auf jene Vordersätze be rechnet. Sie durch den vorliegenden tz. Plötzlich zu stören, scheine kaum zulässig, und er schlage deshalb vor, aus dem Ein gänge des §. die Worte wegzulassen: „für die in letztere wirk- Üch von ihren Aeltem rc. geschickten Kinder zu bezahlen", dage gen aber nach den Worten: „Schulgeldes tritt" die Worte ein zuschalten: „in soweit nicht Localschulordnungen hierüber beson dere Bestimmungen enthalten". — Jedenfalls errege der gar mancherlei Bedenken, denn nach seiner Fassung werde sich am Ende die ganze Jugend eines Dorfes kn die Schule eines Nachbarortes wenden. Staatsminister v. Müller macht gegen den Vorschlag des Secr. Hartz die schon oben angeführten Gründe geltend und bemerkt, daß das zuletzt ausgesprochene Bedenken zwar gegen den Vorschlag der Deputation, nicht aber gegen die Fassung des Gesetzentwurfs Anwendung leide. Zur Beseitigung des letztgedachtcn Bedenkens schlägt Re ferent, Prinz Johann, vor, der Fassung der Deputation am Schluffe noch die Worte beizufügen: „Dieser Unterricht darf jedoch nicht in einer andern öffentlichen Elementarschule erfolgen, außer in dem tz. 3. erwähnten Falle." Dreß erhält jedoch nicht die erforderliche Unterstützung, wohl aber das Amendement des Seer. Hartz. i Seer. v. Zedtwitz erklärt sich bestimmt gegen den dritten f und vierten Satz des Gesetzentwurfs. Animosttat gegen einen Lehrer werde es nur zu leicht dahin bringen, daß diests oder je nes Gemeindemitgiied sein Kind der Schule entziehe, unter dem Vorwande, ihm Privatunterricht ertheilen zu lassen. Am aller bedenklichsten aber erscheine ihm der vierte Punct. Viele Leute glaubten hinlänglich dazu qualificirt zu sein, ihre Kinder selbst unterrichten zu können, ohne diesem Geschäft nur im Geringsten gewachsen zu sein, und so entstehe die größte Gefahr insonder heit für den Religionsunterricht, die Ehre der Lehrer werde ge fährdet, und die Behörden würden mit einer Menge von unzu lässigen Anträgen behelliget werden. Deshalb schlage er vor: aus der Fassung des Z. den dritten und vierten Satz in Wegfall zu bringen. Dieß wird hinreichend unterstützt, hierauf aber vom v. Großmann darauf angetragcn, daß zur Vermeidung von Mißbrauchen der vierte Punct mindestens so zu fassen: „wenn sie, in sofern sie Glieder des Lehrstandes sind, den Un terricht ihrer Kinder selbst besorgen." Auch dieß findet hinreichende Unterstützung. Staatsminister O. Müller halt den Wegfall des driften Punctes schon darum für unzulässig, weil nur durch Privatun terricht eine Menge von Candioaten im Stande waren, ihren Unterhalt bis zur Erlangung eines Amtes zu finden. Was aber den 4. Punct anlange, so hänge die Gestattung des Selbst unterrichts durch die Aeltcrn von dem Ermessen der Behörde ab, wodurch dem Mißbrauche vorgebeugt werde. Diesen Punct aber lediglich auf die Mitglieder des Lehrstandes zu beschränken, halte er nicht für thuntich, wie erst vor Kurzem der Fall vorge kommen sei, daß es einem auf dem Lande lebenden Kaufmanns gestattet gewesen wäre, seine Kinder selbst zu unterrichten. Es wird hierauf die Frage gestellt: Genehmiget die Kam mer die Fassung der Deputation, vorbehältlich der dabei ge machten Anträge? Dieß wird von 15 Stimmen mit Ja, und eben so vielen mit Nein beantwortet, weshalb die Abstimmung über diesen Z. bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt bleiben muß. Bei §. 63. (s. Nr. 484. d. Bl. S. 5287.) möchte der Con- fessionsschulen wegen gesetzt werden: „betreffende Geistliche" statt „Geistliche des Orts." Man ist mit der Deputation einstimmig einve r- standen. Zu §. 64. (s. Nr. 484. d. Bl. S. 5287.) möchten zunächst in Folge früherer Vorschläge und Beschlüsse der 2. Kammer die Worte „erlangte Consirmation" auf der 1. und „zur Consirma- tion gelangt" auf der 8. Zeile bezüglich mit „Entlassung aus der Schule" und „aus der Schule entlassen sind" vertauscht werden. Der Z. bestimmt, daß kein Kind unter 10 Jahren vermiethet wer den dürfe. Nur ungern und nach reiflicher Erwägung hat sich die Deputation bewogen gesehen, den Wegfall dieser Bestimmung zu beantragen, deren edlen Zweck sie vollkommen anerkannt, die sie aber in vielen Lhftlen des Landes für unausführbar hält, wäh rend selbst ihre strenge Durchführung, wenn sie möglich wäre, Nachtheile anderer Art mit sich führen würde. Sie glaubt näm lich, daß namentlich unter den armen Volksclaffen auf demLande
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder