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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 318. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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gelber ermäßigen, und so fast die ganze Last des Schulwesens auf die Grundbesitzer werfen könne. Bürgermeister Hü bl er ist der Meinung, daß der Antrag des Mitgliedes v. Carlowitz auf irrigen Prämissen beruhe. Er nehme nämlich an, daß gar keine rechtlichen Grundsätze über die Aufbringung der Parochiallasten vorhanden feien. Dieß sei aber nicht der Fall, nur einzelne Punkte seien streitig, und welche eS seien, darüber waltet kein Zweifel ob. Serr. v. Zedtwitz ist dagegen der Ansicht, daß es an zurei chenden Rechtsgrundsätzen hier wirklich fehle. Allerdings bestehecin Usus kor!, aber nicht in allen Dikasterien ein gleicher, und gerade die bei der höchsten Justizbehörde angenommene Meinung, nach welcher die Parochiallasten nach dem Areale zu repartiren wären, sei für die Rittergutsbesitzer höchst drückend. Er stimme daher für den Carlowitzischen Antrag. Bürgermeister Gotisch ald spricht die Ansicht aus, daß man, falls der fragliche Antrag Annahme finden sollte, wahrlich Lesser gethan haben würde, das ganze Gesetz gar nicht zu be- rathen. Eine große Anzahl von Kammermitgliedern verlangt hier auf den Schluß der Debatte, welchem Wunsche derPräsid ent sofort nachkommt und zur Abstimmung übergeht. Es wird hierauf das Unteramendement des Referenten, Prinz Johann, eventuell mit 17 gegen 14 Stimmen, und so dann mit dieser Abänderung der Antrag des Mitgliedes von Car lowitz von25 gegen 6Stimmen genehmiget. v. Großmann trägt endlich noch darauf an, der Regie rung die nähere Prüfung des in der Schrift des Consistorialraths Ze ren ner zu Magdeburg empfohlenen wechselseitigen Schulun terrichts aufs angelegentlichste zu empfehlen. Staatsminister v. Müller erklärt hierauf, es fei die Ab sicht der Regierung, nächstes Frühjahr einem oder zwei be wahrten praktischen Schulmännern Auftrag zu ertheilen, die Sache an Ort und Stelle genau zu prüfen. Die Abstimmung über das ganze Gesetz kann erst in der nächsten Sitzung erfolgen, da man sich noch über §. 62. zu ent scheiden hat. - Hieranf endigt nun die heutige 4 Uhr. Dreihundert und ein und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am21. Oct. 1834. (Ab end sitz un g.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der 1. Deputation, den mittelst Dekrets vom 27. September 1834 vorgelegten Entwurf zu einem Hekmath- gesehe bett. Nachdem der Präsident Abends nach halb 5 Uhr die Sitzung eröffnet hatte, zeigt er der Kammer an, daß ein Schreiben vom Vorstande der Buchhändlerb'örse in Leipzig ein gegangen sei, worin die Kammer ersucht werde, im Namen der sächsischen Ständeversammlung bei der Grundsteinlegung der neuen Buchhändlerbörse den dritten Hammerschlag vorneh men zu dürfen. Der Präsident wird demnach beauftragt, im Namen der Kammer zu antworten, daß sie danke und sich dazu verpflichtet fühle, den dritten Hammerschlag im Namen der Stande anzu nehmen, auch der Abg. Gruner, welcher sich derzeit in Leipzig befinde, b-i dieser feierlichen Handlung erscheinen und den Dank der Kammer auödrücken möge. Für die Tagsordnung war die fortgesetzte Berathung über den Entwurf zu einem Heimathsgcsetze bestimmt. Referent Abg. Roux nimmt die Nednerbühne ein, und verliest tz. 9. des Gesetzes, welcher lautet: Wegen derjenigen, welche nach den Bestimmungen §. 8. an keinem Orte des Inlands eine Heimath haben, oder deren Heimath sich nicht ermitteln laßt, und welche gleichwohl einem andern Staate mit Erfolg nicht zugewiesen werden können, trifft die §. 4. gedachte Verbindlichkeit zunächst denjenigen Hcimaths- bezirk, wo dem Heimathloscn nach den Bestimmungen des Man dats vom 13. Mai 1831 Ausnahme zu Lheil oder die Vereheli chung gestattet worden lst, außerdem denjenigen, wo derselbe entweder zuletzt wenigstens ein Jahr lang, oder, dafern fein Aufenthalt diese Dauer nirgends erreichte, die längste Zeit hin durch, oder wenn dieß zweifelhaft ist, überhaupt zuletzt sich aufgehalten hat. Die Deputation bemerkt hierbei: Der Z. 9. handelt von den Heimathloscn und trifft ziem lich mit dem zusammen, was im vorigen Gesetzentwürfe §. 93. verbunden mit §. 16. proponirt war, auch im Wesentlichen bei derl. KammerAnnahmegefunden hatte. Von dem, was jetzt beob achtet wurde, weichen diese Dispositionen nur in so fern ab, als da, wo sich die Hermach einer Person nicht ermitteln ließ, dieselbe in der Regel vorläufig da blieb, wo sie war; was auch in den Conventionen mit andern Staaten bestimmt ward. Die Depu tation hat indessen zwei Modisicationen vorzuschlaaen: a. Zeile 5. die Worte „des Mandates" in die Worte: „der Mandate" zu verwandeln, und Zeile 6. hinter der Jahrzahl „1831" einzuschal- ten: „und vom 10. October 1826" indem letzteres vorzüglich von der Verehelichungs-Erlaubniß an Ausländer handelt; — so wie b. Zeile 8. und 9. die Worte: „die längste Zeit hindurch, oder wenn dieß zweifelhaft ist" wegzulassen, indem diese Bestimmung die ohnehin beschwerlichen Erörterungen wegen Unterbringung der Heimatblofen nur noch mehr verwcitläufigen, eines durch schlagenden Grundes entbehren, und in der Praxis namentlich in Hinsicht auf Personen, welche ein herumziehendcs Gewerbe trei ben (z. B. Schauspieler, Hausr'rer u. s. w.), große Härten invol- Viren würde, wie denn auch eine solche Bestimmung im vorigen Gesetzentwürfe nicht Platz fand. Abg. v. Lhie lau: Ich habe eine Frage an die Deputa tion hier zu thun. Ich habe schon früher im Allgemeinen mich dagegen ausgesprochen, daß man auf alte Mandate Bezug nimmt, und ich frage daher, da ich das Mandat nicht kenne, ob es durchaus nothwendig sei, daß man diese Bezugnahme hier aufnehme, oder ob es nicht möglich sei, daß es weggelaffen werden könne, da es immer nur ein Zurückschlagen nvchig macht, und man eigentlich nicht weiß, was Rechtens ist. Referent Abg. Roux: Ich muß zwar dem Sprecher im Allgemeinen recht geben; inzwischen geschieht dieß doch gewöhn lich , um großen Weitläuftigkeiten zu entgehen. Im Mandate vom 10. Oktober 1826 ist verordnet, daß sie von dem Pfarrer nicht copulirt werden dürfen, wenn sie nicht ein Zeugniß von
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