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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Prinz Johann: Bei dem vorliegenden letzten Punkte, wo die Deputation dem Anträge der zweiten Kammer, der verwor fenworden ist, inhärirt, habe ich nicht nur der geehrten Kammer, sondern insbesondere auch den geehrten Mitgliedern derDeputa- tion dringend an's Herz zu legen, ob sie nicht von ihrem Gutachten zurückgehen u nd zu dem Entwürfe zurückkehren wolle. In der Thal auch denen Mitgliedern, welche gegen den Entwurf sind, ist doch daran gelegen, daß das Gesetz, so fern es angenommen wird, mindestens seinen Zweck erfülle und nicht illusorisch werde- Aber durch diesen Antrag würde der größere Lheil des Zweckes illusorisch werden. Will man freigeben, die Maaßwerkzeuge größer zu machen, so würde in kurzer Zeit theils aus Unachtsam keit, theils aus bösem Willen die alteUngewißheit wieder da sein, und an dem einen Orte größeres, an dem andern kleineres Ge mäße sein. Das will man gerade beseitigen durch die Einfüh rung des Gesetzes. Ich glaube, auf diesen Antrag dürfte wohl in keinem Falle einzugehen sein. Die Ansicht, welche die Depu tation aufgestellt hat, daß die Verkäufer nicht strafbar sein sollen, wenn sie zu großes Gemäße führen, ist wohl nicht ganz richtig; denn einmal ist der Verkäufer dann nicht strafbar, wenn er reich licher mißt, aber immer, wenn er falsches Gemäße führt. Reich licher messen kann er auch mit richtigem Gemäße, und er kann sich dadurch gegen Nachtheile bewahren. Es kann diesem Uebel- stande noch aufzwei andern Wegen abgeholfen werden, von denen ich erwarte, daß sie die Regierung einschlagen wird. Der eine ist, daß die Toleranz eine größere ist aufwärts, als abwärts; der andere liegt in der Hand der Gerichtsbehörden, daß diese in Be zug auf die Strafe das geringere Maaß ergreifen, wenn die Dif ferenz nach oben ist, als wenn sie nach unten ist, weil hier viel weniger ein Dolus zu präsumiren ist. Ich zweifle auch nicht, daß alle rechtsprechenden Behörden, sowohl administrative, als Justizbehörden, von diesem Gesichtspunkte ausgehen werden. Ich rathe also der Kammer dringend an, diesen Punkt nicht an zunehmen und der Deputation zur Erwägung zu geben, ob sie ihn nicht wieder zurückziehen wolle. Referent 0. Gross: Als Deputationsmitglied muß ich erklären, daß ich von meiner Ansicht nicht abgehen kann; denn bis jetzt ist, so viel mir bewußt, von der Obrigkeit bei Nach messungen der Gemäße immer nur die Untermäßigkeit der Maaßwerkzeuge, niemals aber die Uebermäßigkeit derselben, wenn sie ja stattgefunden haben sollte, in Betracht gezogen worden. Königl. Commissar v. Weissenbach: Das zuletzt von dem Herrn Referenten Bemerkte würde sogar gegen die ge setzlichen Bestimmungen laufen. Diejenigen, zwar unvoll kommenen Bestimmungen, die wir haben, sind die über die Ellen- und Weif-, Kannen- und Kalkscheffelmaaße, die aus dem vorigen Jahrhunderte herrühren. In allen diesen Bestim mungen ist gesagt, eS solle das richtige Dresdner Maaß ge führt werden, nirgends aber ist ein größeres nachgelassen, so daß z. B. ein Scheffel erlaubt wäre, der Z Dresdner .Scheffel enthält. Der Wunsch, den Se. König!- Hoheit ausgedrückt hat, daß die Toleranz oberhalb etwas größer gehalten werde, 1.45. als unterhalb, wird jedenfalls Berücksichtigung finden; denn es liegt in der Billigkeit, da eine Abweichung oberhalb verhält» nißmäßig weniger Dolus präsumiren läßt, als eine Abwei chung unterhalb. Der Antrag selbst aber, die Worte: „auf- oder" wegzulassen, dürste jedenfalls eine Vermischung der Be griffe zwischen Zuvielgeben und falschem Maaße enthalten. Denn es ist keine Frage, es wird jedem Verkäufer, der sich gegen den Verdacht der Kürzung schützen will, freigelassen bleiben, mehr zu geben, als das Maaß besagt, Zugaben zu machen. Aber die Anwendung falscher Maaßwerkzeuge unter gräbt geradezu den ganzen Zweck der neuen Einrichtung. Wenn in der Allgemeinheit der Antrag der Deputation so verstanden zu werden scheint, als solle freigelassen werden, ungestraft zu große Maaße anzuwenden, so würde man gar keine Maaßregulirung haben; denn es wäre kein Grund vorhanden, warum derjenige, der bisher einen Peniger Scheffel angewendet hat, denselben nicht auch ferner anwen den könnte, oder jeden andern, der nur größer ist, als der Dresdner. Wenn man sich aber darauf beschränken will, daß nur das Größersein der Maaßwerkzeuge um etwas tole- rirt werde, so liegt darin nichts Anderes, als was die Vorlage ausspricht, daß eine Toleranz bestehen solle, und daß diese Toleranz oberhalb eine größere sein werde. Präsident v. Carlo witz: Zuvörderst sind ein paar An träge von der andern Kammer zur Fragstellung zu bringen. Es soll nämlich im Satze unter <1. das Wort: „Literzahl" mit dem Worte: „Kannenzahl" vertauscht werden. Ich frage die Kam mer: ob sie hiermit übereinstimmt?— Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: In dem Satze unter e. sollen in der dritten Zeile (s. o. d. 4. Z.) nach dem Worte: „die" die Worte: „in dem einen oder andern Falle" eingeschaltet werden. Ich frage die Kammer: ob sie auch dieses annehme? — Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Carlowitz: Weiter ist nun von Ihrer De putation in Vorschlag gekommen, im letzten Satze die Worte: „auf- oder" in Wegfall zu bringen. Ich habe nun auf das De putationsgutachten in dieser Beziehung eine Frage zu stellen. Ich frage: ob die Kammer dem Deputationsgutachten in Bezug auf den Wegfall dieser Worte beitrete? — Das Deputations gutachten wird durch zwei und zwanzig Stimmen abge lehnt. Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts weiter bemerkt wird, würden wir zu §. 26 übergehen. Referent v. Gross: §. 26. Die vorstehend in den 1 bis mit 25 gegebenen Vor schriften treten zwar in so fern schon sofort in Wirksamkeit, daß es Jedermann gestattet ist, sich im Verkehr von Publication der Maaßordnung an der neuen Maaßbestimmungen und danach gefertigter Maaßstäbe, Maaßgefäße und sonstiger Meßinstru mente zu bedienen und hiernach zu verkaufen. In so fern aber damit Maaren oder Leistungen abgemessen werden sollen, deren Größe, Preise und Taxen zur Zeit noch auf den alten Maaß- sätzen stehen, ist deren Umrechnung nach Anhalten der unter... beigefügten Reductionstabelle zu bewirken. 4
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