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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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gesprochen haben, aus dem einfachen Grunde, weil man sonst der Kammer den Vorwurf der Parteilichkeit machen könnte. Das Princip finde ich nicht bedenklich; denn es handelt fich nicht darum, einen Beschluß darauf zu fassen, also gewissermaaßen ein Mitglied zur Verantwortung aufzufordern, sondern nur darum, daß die Erklärung verlesen würde, wie der Kammer überhaupt das Recht zusteht, das Verlesen einer jeden Eingabe zu verlangen. Mir scheint dieses Verfahren um so mehr räthlich, als, so wie die Zeitungen verpflichtet sind, eine Widerlegung dessen aufzunehmen, was in ihnen gesagt worden war, so auch wir eine Gegenerklärung auf einen aus der Kammer ausgegan genen Vorwurf anzuhören haben dürsten. Ein Bedenken in Be zug auf die Consequenz scheint mir nicht daraus abzuleiten zu sein, denn in jedem einzelnen Falle bleibt es uns unbenommen, die Verlesung zu verweigern. Bürgermeister Gotisch«ld: Die Erklärung des Herrn Vicepräsidenten, welcher in dieser Angelegenheit betheiligt ist, zeugt von so ehrenwerther Gesinnung, daß ich glaube, sie ver diene die Anerkennung der Kammer, und diese Anerkennung wird die Kammer dadurch aussprechen, daß sie in seinen Wunsch einstimmt, daß die Biedermann'sche Erklärung verle sen werde. Präsident v. Carlo witz: Ich werde also die Frage stel len: ob die Kammer diese Erklärung vorgelesen haben wolle? — Wird gegen neun Stimmen bejaht. Präsident v. Carlo Witz: Die Erklärung lautet wie folgt: Die von mir herausgegebene Schrift: „Unsere Gegenwart und Zukunft" ist in beiden sächsischen Kammern Gegenstand hef tiger Angriffe von Seiten einiger ritterschaftlicher Mitglieder ge worden. Ich würde diese Angriffe, obgleich sie einen sehr ver letzenden und zum Theil wirklich injuriösen Charakter haben, ruhig und ohne irgend eine Gegenäußerung dem öffentlichen Ur- theile anheimgeben, wie ich dies auch mit ähnlichen Aeußerungen von anderer Seite her gethan habe, wenn dieselben nicht neben -er Verunglimpfung meiner Person auch eine Verdächtigung gewisser allgemeiner Bestrebungen enthielten, bei denen ich be- theiligt bin, und welche daher gegen solche sehr wohlberechnete Anschuldigungen zu vertheidigen ich mich verpflichtet fühle. Es haben nämlich die Herren v. Friesen, v. Posernundv.Lhie- lau einen in dem genannten Buche enthaltenen Aufsatz, betitelt: „Protestantische Denkschrift an die nach Berlin berufene evan gelische Conferenz," beschuldigt: es feien darin (auf Seite 357) Christus und die Apostel Schreier genannt, die das jüdische Volk verführt hätten. Die betreffende Stelle lautet nun aber wörtlich so: „Manche von Ihnen (der Verfasser redet die Mitglieder -er Conferenz an) werden noch aus der alten jüngst vergangenen guten Zeit sein, wo die ganze Menge der Opposition von Ihnen eingetheilt wurde in Verführer und Verführte — die alte Ein teilung der so ungerecht verdammten Pharisäer und Hohen priester, aus deren im Kerne gutem und getreuem Volke leider so Viele von einigen Schreiern, Jesu und den Aposteln verführt wurden. Manche unter Ihnen führen die aus derselben Rüst kammer hervorgesuchte Waffe, indem sie die Rufer nach prote 1.46. flämischer Freiheit fürHeuchler erklären, die es eigentlich aufderr Umsturz aller Throne und Altäre abgesehen haben — und Sie sprechen zu den modernen Landpflegern: wenn ihr diese leben laßt, so seid ihr des Kaisers Feinde." Niemand, der diese Stelle mit Verstand und Unbefangen heit liest, wird in Zweifel darüber sein, daß nicht der Ver fass er selbst Christum und dieApostelSchreiernennt, sondern daß er vielmehr ironisch sagt: im Sinne der Pharisäer und Hohenpriester wären Christus und die Apostel eben so gut Schreier und Volksverführer gewesen, wie es nach der Meinung der starren Orthodoxen heutzutage alle die wären, die für eine zeitgemäße Reform des Glaubens und gegen den Zwang ver alteter Satzungen kämpften. Wenn also Herr v. Friesen diese Stelle benutzt, um eine üble Meinung gegen die Petitionen für freiere Kirchenverfassung zu erwecken, weil an derSpitze einer dieserPetitionenderHeraus- geber jener Schrift stehe, so ist dies, wie man sieht, eine durch nichts begründete Verdächtigung, ganz abgesehen davon, daß der Aufsatz, in dem die fälschlich angeschuldigte Stelle vorkommt, gar nicht mich selbst zum Verfasser bat, wie Herr v. Fries en leicht hätte bemerken können, da alle von dem Her ausgeber herrührenden Aufsätze ausdrücklich in der Ueberschrist als solche bezeichnet sind. Leipzig, den 12. Januar 1846. Professor Karl Biedermann. Es ist hierauf weiter nichts zu verfügen, und da dies die einzige Nummer war, die auf der Registraude sich befand, übri gens ich der Kammer blos anzuzeigen habe, daß der Bürger meister Wehner durch Unwohlsein noch immer abgehalten ist, in der Kammer zu erscheinen, so würden wir zur Tagesord nung übergehen können. v. Wel ck: Herr Präsident.' Ich bitte um Erlaubniß, vor her einen kurzen Vortrag in Bezug auf ein Allerhöchstes De kret halten zu dürfen. Das Allerhöchste Dekret, vom 14. Sep tember 1845, das Abtreten der Minister und Regierungscom- missarien bei den Abstimmungen betreffend, ist bereits in der Kammer zum Bortrage gekommen und einstimmig in der jen seitigen Kammer genehmigt worden, daß die durch das Dekret beantragte Erläuterung des §. 134 der Verfassungsurkunde Platz ergreifen solle. Es würde also vollkommene Ueberein- stimmung mit dem diesseitigen Beschlüsse stattfinden, wenn nicht noch ein Zwischenact dazu gekommen wäre. Nämlich in der jenseitigen Kammer ist noch der Antrag gestellt worden, daß der über das Abtreten der Herren Minister und Regie- rungscommissarien gefaßte Beschluß sofort noch vor der Publi kation des betreffenden Gesetzes in Wirksamkeit treten möge. Die diesseitige Deputation findet kein Bedenken, ihrer verehrten Kammer den Beitritt anzuempfehlen, und falls dieser geschehen würde, würde sofort diesseits die ständische Schrift zu entwer fen sein. Ich ersuche daher das Direktorium, die geehrte Kammer zu fragen, ob sie diesem Anträge beizutreten ge neigt ist. Präsident v. Carlowitz: Es ist also jenseits beschlossen worden, der Absicht -es Allerhöchsten Dekrets sofort dadurch I*
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