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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ich bin fest überzeugt, daß dieser Satz suL b. stehen bleiben muß, namentlich in Folge einer Aeußerung des geehrten Spre chers vor mir. Es wurde von Mehrern geäußert, daß der Satz «ub b. überflüssig sei, weil es sich von selbst verstehe, daß es sich hier nicht um Reform des Dogma handle oder handeln könne. Der Sprecher vor mir sagt aber ganz klar, daß er glaube, der Satz müsse wegkommen, weil er einer solchen Veränderung künftig entgegentreten würde. Also sind hier zwei Meinun gen vorhanden. Bürgermeister Wehner: Mir scheint es auch, als ob Herr v. Polenz dem zweiten Satze eine viel zu weite Auslegung gegeben und das Wort: „dabei" übersehen habe. Es ist die Rede davon, daß bei der beabsichtigten äußern Kirchenverfas sung nichts vorgenommen werden solle, wodurch die Glaubens lehren der Kirche in Frage gestellt werden könnten. Wären nun keine Petitionen eingegangen, hätte die Deputation diesen zweiten Satz nicht mit ausgenommen, so würde ich nicht auf den Einfall gekommen sein, einen Zusatz zu wünschen. Da würde er mir überflüssig erschienen sein. Da er nun aber ein mal von der Deputation vorgeschlagen worden ist, so habe ich kein Bedenken gegen die Annahme. Denn denjenigen, die für die spätere Zukunft Veränderungen in dogmatischerBeziehung für zweckmäßig halten, scheint dadurch nicht vorgegriffen zu werden. v. Miltitz: Ich bitte nur um ein Wort. Man muß un terscheiden zwischen Grund- und Glaubenssätzen. Der Grund satz, auf dem unsere evangelisch-lutherische Kirche beruht, ist der Grundsatz der heiligen Schrift als Norm des christlichen Glau bens und Lebens. Aus dieser werden die Glaubenssätze abge leitet. Die Kirche wird nicht fallen, so lange sie sich an diesen Grundsatz hält, daß Glaubenssätze können Abänderung finden. Das wollte ich zur Entgegnung des Herrn v. Criegern sagen, welcher meinte, daß mit Abänderung der Glaubenssätze die Kirche fallen müßte. v. Schönfels: Es ist in mehrer« Sitzungen gesagt wor den, daß konfessionelle Fragen nicht vor das Forum der Stände versammlung gehören. Wenn dies wahr ist, wie es der Fall zu sein scheint, da es die allgemeine Meinung ist, so dürste hierin Grund genug zu finden sein, den zweiten Satz beim Punkte b. abzulehnen; denn derselbe handelt von konfessionellen Fragen. Ich erkläre mich gegen diesen Satz. v. Criegern: Zur Erwiderung blos die Bemerkung, daß ich gern zugebe, daß eine ebenfalls auf Grundlehren des Christenthums gestützte evangelische Kirche gebildet werden könne unter Veränderung des jetzt in unserer Confession ange nommenen Dogma's, aber die bestehende evangelisch-luthe rische Kirche ist sie nach meinem Erachten dann nicht mehr. v. Großmann: Nicht blos für überflüssig, sondern für gefährlich muß ich den zweiten Satz halten. Wie er hier lautet wörtlich und buchstäblich, und wie er von dem Herrn Staats minister gedeutet worden ist, daß er sich bloS auf den Gesetzent wurf Seiten der Regierung zu beziehen habe, ist er unschuldig und unverfänglich. Allein mehrere Stimmen in der Kammer sind jetzt laut geworden, welche darin die Zusicherung der immer währenden Stabilität der Glaubenslehren finden; und gegen diesen Satz müßte ich mich erklären. Das Evangelium steht fest und von dem gilt, was der Apostel Paulus sagt: Einen andern Grund kann Niemand legen, als den, der gelegt ist. Aber die. Fassung des Evangeliums ist Menschenwerk, sie ist zu allen Zei ten verschieden gewesen und wird auch künftig verschieden sein; man wird dieBegriffe, dieBeweise, die Folgerungen, die Zusam menstellung auf verschiedene Art modificiren. Gewiß hält doch keine Kirche so fest am Grundsätze der Stabilität, wie die katho lische. Allein blicken Sie hin, Sie werden auch hier die größten Veränderungen finden, und selbst das Lridentinum, das Syno den verordnet, hat die Synoden abkommen lassen und sie sind, den Bitten so vieler Geistlichen nicht wieder gewährt worden. Selbst auch in unfern Bekenntnißschriften ist schon Entwicke lung vorhanden; denn noch in der Apologie der Augsburgischen Confession sind drei Sakramente anerkannt: Laufe, Abendmahl und Absolution, in den später» nur zwei Sakramente: Laufe und Abendmahl. Ich glaube daher, daß durch einen Kammer beschluß im Sinne des Vorschlags die Stabilität schlechterdings nicht gesichert werden kann und die Formen der Glaubenslehren sich so gewiß immerfort ändern werden, als es eine Dogmen geschichte giebt. Im erstem Sinne könnte ich für den Satz stimmen, aber nach der von Mehrern ihm gegebenen Deutung halte ich ihn für gefährlich, einmal weil eine solche Bestimmung ganz und gar nicht in der Befugniß der Kammer liegt, und dann weil dadurch die jetzt bestehende Reaktion in der Kirche vermehrt und die Wirren unentwirrbar werden möchten. Unschuldig an sich ist der Satz, aber er droht Gefahr. Ich müßte dagegen stimmen. V.v. Ammon: Ich erlaube mir, nur ein Wort zu dem, was mein verehrter College so eben bemerkte, hinzuzusetzen. Wir sind abermals auf den Punkt gekommen, wo ein Mißverständnis! aus dem andern hervorgehen muß. Es scheint die Meinung der Mehrzahl der Kammer zu sein, man müsse vor Allem recht starr an den Dogmen halten. Nichts ist bedenklicher, als diese Aeu ßerung. Denn einmal, kehren Sie zurück in die Geschichte der alten Philosophen, und Sie werden hören, daß das Dogma bei ihnen weiter nichts, als bloße Meinung war. Die Stelle eines bekannten Klassikers sagt: „Die Menschen haben einerlei Urtheil von und über Sachen, aber ihre Verschiedenheit liegt immer in den Meinungen." Solche Meinungen heißen aber bei ihm Dogmen. Dieses Festhalten an den Dogmen ist ferner durchaus gegen die heilige Schrift, namentlich gegen das neue Testament; denn was heißtimneuen Testamente nach derUrschrift einDogma? Es ging eine Schatzung vom Kaiser AugustuS aus; das ist ein Dogma. Die Versammlung wird ferner darüber eins, daß man nicht mehr vom Blute erstickter Lhiere essen soll; das ist ein Dogma. Noch bestimmter aber sagt der Apostel: Christus sei gestorben, die Dogmen an das Kreuz zu schlagen. Es handelt sich hier überdies nur um einen Wortstreit; denn die Grundlehren,
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