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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident v. CarlowitzrWenn weiter nichts bemerkt wird, so würde ich die Debatte über die tz§. 4—7 schließen. Zuvörderst habe ich zu erwarten, ob der Referent etwas zum Schluffe zu er wähnen hat. Referent v. W elck: Ich habe nichts zu erinnern. Präsident v. Carlowitz: Auf Z. 4 zurückgehend, so ist von der zweiten Kammer beschlossen worden, hinter den Wor ten: „Gemeinderäthe und" einzuschalten: „Bürgeraus- fchuß oder". Die Deputation empfiehlt uns, der zweiten Kammer hierin beizutreten. Ich frage also die Kammer: ob sie das Deputationsgutachten hierunter annehme? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Dann frage ich: ob §.4 mit der jetzt beschlossenen Veränderung angenommen werden mag? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Es folgt nun §. 5. Für tz. 5 hat unsere Deputation, welche uns die Fassung, welche die an dere Kammer beliebt hat, abzulehnen anrathet, eine neue Fas sung gegeben, enthalten in den Worten: „Die Leitung der Wahl geschieht: 1) wenn einzelne Gemeinden für sich allein einen Schiedsmann wählen, durch die Vorstände der in §. 2 genannten Wahlcorporationen; 2) wenn mehrere Gemeinden zusammen einen gemeinschaftlichen Schiedsmann wählen, 3) durch die Gemeindeobrigkeit, dafern diese mehrer« Gemein den eine und dieselbe Gemeindeobrigkeit haben; d) durch den Amtshauptmann des Bezirks, wenn die mehrer« Gemeinden unter verschiedene Obrigkeiten gehören." Ich frage die Kam mer: ob sie unter Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kam mer die für den Paragraphen gegebene neue Fassung anneh men wolle? — Gegen eine Stimme Ja. Präsident v. Carlo witz: Was nun §.6 anlangt, so schlägt hier der präjudicielle Antrag des Bürgermeisters Rittsr- städt ein. «Er lautet: Es möge der Paragraph ausgesetzt und an die Deputation behufs einer anderweit zu gebenden Fassung zurückgewiesen werden." Würde er abgelehnt, so werde ich tiefer auf die gethanen Vorschläge zu Amendirung des Para graphen einzugehen haben. Zuvörderst habe ich zu fragen: ob der Paragraph nach Antrag des Herrn Bürgermeisters Rit- Lerstädt an die Deputation behufs einer veränderten Fassung und nach Befinden Stellung zurückgewiesen werden soll? — Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Carlo witz: Es bleibt also die weitere Frag- Kellung auf 8- 6 ausgesetzt. §. 7 anlangend, so ist Seite 13 d. Ber. (f.o. S°1249fig.) von derDeputation eine andere Fassung ge geben worden. Ich frage die Kammer: ob sie unter Ablehnung der entgegenstehenden Beschlüsse der zweiten Kammer diese Fas sung für §. 7 annehmen will? — Einstimmig Ja. Referent v-W elck: ,8-8. Die Wahl geschieht zunächst aus drei Jahre. i Die Motive f. in M-4L der zweiten Kammer S.1660, Spaltei unterII.) Der Bericht zu 8 sagt: Nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer (vergl. S. 355 Landtagsacten III.Abth.) soll aus dem Contcxie dieses Paragra phen das Wort: „zunächst" in Wegfall gebracht und auf diese Art ausgesprochen werden: daß regelmäßig je nach Verlauf von drei Jahren eine neue Wahl stattfinden müsse. Die Deputation empfiehlt ebenfalls die Weglassung dieses Wortes, obschon lediglich aus dem Grunde, weil sie diejenigen Gemeinden, die sich zur Wahl eines Schiedsmanns entschlossen haben, nicht der Unannehmlichkeit aussetzen möchte, in Zukunst dem Schiedsmanne kündigen zu müssen, wenn sic eine neue Wahl vorzunehmen wünschen. Präsident v. Ca rlowitz: Es scheint nichts bemerkt wer den zu wollen. Die Deputation empfiehlt ebenfalls den Aus fall des Wortes: „zunächst", und ich frage: ob die Kammer dem Deputationsgutachten beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Dann frage ich: ob die Kammer mit dieser Veränderung ß. 8 selbst annehme? — Einstim mig Ja. Referent v. Welck: Z.9. Der zum Schiedsmanne Gewählte ist nicht genöthigt, die Wahl anzunehmen; wer aber die auf ihn gefallene Wahl ange nommen hat, ist gehalten, das Amt als Schiedsmann zu über nehmen «Und drei Jahre hindurch, so fern er dazu nach ß. 13 flg. befähigt bleibt, zu verwalten. Das Deputationsgutachten zu K. 9 lautet: Die Deputation hat bei diesem Paragraphen, welcher auch in jenseitiger Kammer unverändert angenommen worden ist, nur den Wunsch auszusprechen, daß indervonder hohen Staatsrcgie- rung zu erlassenden Ausführungsverordnung annoch nähere Be stimmung darüber getroffen werden möge, wie und von wem, je nach Verschiedenheitder in §. 5 gedachtenFälle, die Bekanntma chung der getroffenen Wahl an den erwählten Schiedsmann und an deffen Obrigkeit behufs der vorzunehmenden Verpflichtung des selben und nach deren Erfolg die Bekanntmachung der Wahl in einem öffentlichen Blatte geschehen soll. Auch die zweite Kammer wünscht diese Bestimmungen in der Ausführungsverordnung ausgesprochen zu sehen (vergl. S. 11.12 der Mittheil.), obgleich auch von ihr ein bestimmter Antrag darauf nicht gestellt worden ist. Referent v. W elck: Es dürfte vielleicht genügen, wenn von Seiten des Herrn Regierungscommiffars eine zustimmende Erklärung gegeben würde. Königl. Commiffar Hänel: Diese Erklärung kann unbe denklich gegeben werden. v. Erdmannsdorf: Da ich nicht weiß, welches Schick sal der Mirus'sche Antrag bei einer nochmaligen Abstimmung haben wird, so erlaube ich mir, einen eventuellen Antrag zu stel len, für den Fall, daß der Mirus'sche Antrag abgelehnt würde. Mein Antrag lautet: „Sollte der Schiedsmann wäh-
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