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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. Metzler: Dem Grundsätze getreu, den der Abgeord nete Todt ausgesprochen hat, werde ich aus weitläuftige Ausein andersetzungen der sür das öffentlich-mündliche Verfahren spre chenden Gründe mich nicht einlaffen, weil ich dies mitderWürde der Kammer und der vorangegangenen Verhandlungen nicht vereinbar halte, ja weil ich darin gewiffermaaßen eine Beleidi gung gegen die Gründlichkeit des von unserer Deputation erstat teten Berichts erblicke. Nur auf einige Punkte will ich zu Mo- tivirung meiner Abstimmung aufmerksam machen... Ich glaube mich überzeugt zu haben, daß die Abneigung der Staatsregierung gegen das öffentlich-mündliche Verfahren besonders'.in ihrem Vorurthcil gegen das Schwurgericht ihren Grund gehabt hat. UnsereDeputationhataberUmgang genommen vondem Schwur gericht, und ich muß mich daher in der That wundern, daß jetzt noch theilweise die Regierung die Wirkungen fortbestehen läßt, nachdem die Ursache der Befürchtung weggefallen ist. Ich will aber im Wesentlichen nicht erst darauf aufmerksam machen, daß eine Inconsequenz der Regierung vorliegt, wenn sie die Oeffent- lichkeit bei dem mündlichen Verfahren vorenthalten will; ich will nicht darauf aufmerksam machen, daß eine konsequente Regierung es nicht verantworten kann, wenn sie die Oeffentlichkeit in dem einen Falle gestatten und in dem andern ausschließen will; ich will nicht darauf aufmerksam machen, daß die Regierung inkon sequent ist, wenn sie auf öffentlichem Markte Hinrichtungen ge stattet, dagegen aber glaubt, daß die Sittlichkeit des Volkes ver letzt werde bei den Verhandlungen, die diesen Hinrichtungen vorangehen. Ich frage aber die Regierung, wie sie die Verwei gerung der Oeffentlichkeit mit ihrer konstitutionellen Verpflich tung gegen die Staatsbürger vereinigen will? Die persönliche Sicherheit ist unter den Schutz der Verfassung gestellt. Ist es aber nun unzweifelhaft, daß die Oeffentlichkeit unbestritten die unbestechlichste Wächterin der Gerechtkgkeitspflege ist, so kann dieRegierung dieseOeffentlichkeit auch nicht beschränken wollen, denn es wird durch sie die Garantie eines unter dem Schutze der Verfassung stehenden Rechtes verstärkt; eine solche Verstärkung dieser Garantie kann und will die Regierung aber hoffentlich nicht hindern. Die Oeffentlichkeit hebt aber auch den Richter stand, und wenn das Volk den Richter hebt, so sorgt es zugleich von selbst für seine Sicherheit am besten, in so fern letztere von einer unparteiischen Gerechtigkeitspflege abhängt, und auch da durch wird eine Verstärkung des unter dem Schutze der Verfas sung stehenden Gutes, der persönlichen Sicherheit, erreicht, welche eine konstitutionelle Regierung nicht hindern darf. Nun will uns zwar die Staatsregierung ein Surrogat bieten für die Oeffent- lichkeit in dem Institut der Beisitzer. Aber schon bei dem Worte „Beisitzer" überfällt mich ein gewisser Schauer, wenn ich dq- mit das Institut der Beisitzer in Verbindung bringe, wie es sich zur Zeit gestaltet hat. Glaubt aber die Regierung, daß dieses Institut der Beisitzer, welches jetzt in eine so unseligesMißgestalt ausgeartet ist, von Anfang an so beschaffen gewesen sei? Mit Nichten! Auch diese Beisitzer, die wir dermalen in unfern Cri- minalgerichten haben, hatten früher eine höhere, bessere Bestim mung und Gestaltung, sind aber im Lauf derZeit, wie bereits ge sagt, zu einer unseligen Mißgestalt ausgeartet. Wer bürgt uns aber dafür, daß nicht auch das neue Institut, welches die Regie rung zu gründen beabsichtigt, einst so ausarten werde? Allein ich kann dieses Surrogat auch nicht annehmen, weil ich der An sicht bin, daß eine beschränkte Oeffentlichkeit unter allen Umstän den eine Privilegirung gewisser Classen von Staatsbürgern ent hält, welche mit den konstitutionellen Grundsätzen durchaus unvereinbar ist. Ich will daher in aller Kürze erklären, daß ich mich für das angcbotene Geschenk der Regierung bedanke, in dem Sinne bedanke, daß ich es nicht haben mag. Ich füge aber noch einen Punkt hinzu, damit nicht, wenn ich für die Deputa tion stimme, daraus geschlossen werde, als sei ich dem Institute des Geschwornengerichts abhold. Ich glaube vielmehr, daß, sobald das öffentlich-mündliche Verfahren eingerichtet sein wird, nothwendigerweise das Institut des Schwurgerichts nachfolgen muß, da allerdings unter den Gelehrten ausgemacht ist, daß dis Thatfrage auf eine sicherere, bessere Weise nicht beantwortetwer den kann, als durch Geschworne. Vicepräsident Eisen stuck: Die Zeit ist schon weit vor gerückt, und noch haben sich als Redner angegeben die Abgeord neten Schäffer, Oberländer, Geißler, v. Haase, Clauß, v.Gablenz, a. d. Winckel und Rewitzer. (Es meldet sich noch der Abgeordnete Joseph.) Vicepräsident Eisenstuck: Es istialso unmöglich, die Frage heute zur Entscheidung zu bringen. Ich schließe '-daher die Sitzung und ersuche Sie, morgen früh 10 Uhr wieder hier zu erscheinen. Gegenstand der Tagesordnung wird sein die Fort setzung des Berichts über die vorliegende Petition. Die Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung 2 Uhr. ' Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden« Mit der Redaktion beauftragt: 0. Gretschel.
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