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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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meine Freude und meinen. Dank deshalb aus. Was nun die Frage der Oeffentlichkeit betrifft, so ist zwar erneuet von dem Herrn Staatsminister erklärt worden, daß er seine Aeußerung von gestern, die ich so verstanden habe, wie der Abgeordnete v. Haase: „daß die Zulassung von Unbetheiligten, daß diese Oeffentlichkeit einen mächtigen Hebel für den Staatsanwalt, für die Parteien und die Gerichte für ihre Pflichterfüllung abgebe, jetzt einigermaaßen, um Mißverständnisse zu vermeiden, zu motiviren habe, und geschah dies in der Art, als ob nach An sicht des Ministeriums dieser Hebel noch nicht zugegeben wäre. Gestern verstand ich jene Aeußerung allerdings anders, wie sie eben von Seiten des geehrten Abgeordneten o. Haase verstanden worden ist; ich glaubte, daß die Wege, welche das Deputationsgutachten und die hohe Staatsregierung zu gehen dachten, sich begegnen könnten. Denn wenn von Seiten der Deputation allgemeine Oeffentlichkeit als Princip beantragt ist, so hat dieselbe deutlich ausgesprochen, daß sie dem Ministerium in jeder Beziehung Mittel und Wege gewähren will, um die Oeffentlichkeit so zu begren zen, daß die Uebelstände vermieden werden können, die das Ministerium befürchtete, ohne ihren großen Nutzen zu beein trächtigen. Das Ministerium befürchtet vorzugsweise, daß öffentliche Gerichte eine Bildungsschule für Verbrecher sein können, daß die Moralität und die Religion gefährdet werden. Aber die Deputation wünscht ja auch, daß.alle Fälle, wo eben ein öffentliches Aergerniß entstehen könnte, geheim abgemacht werden, ja neben dieser objektiven kann auch noch eine sub jektive Oeffentlichkeit eintreten, die Frauen und Kinder von den Verhandlungen ausschließt; man kann auch sogar so weit gehen, wie in Baden, wo es inderHand des Justizministeriums liegt, bei besondern außerordentlichen Fällen geheime Sitzungen anzubefehlen, wenn nur das Princip hingestellt wird. Aus diesen Rücksichten, wodurch alle Nachtheile beseitigt, glaube ich, ist es zweckmäßig, wenn die Kammer ^bei den; Anträge der Deputation stehen bleibt und des Abgeordneten Jani Andeu tungen fallen läßt. Ich hoffe, daß die Forschungen, die das hohe Ministerium in Betreff der Mündlichkeit und Staats anwaltschaft zwischen diesem und dem vorigen Landtage ange stellt hat, und die ihm eine andere Ueberzeugung gegeben ha ben, von demselben auch zwischen diesem und. dem nächsten Landtage hinsichtlich der Oeffentlichkeit noch fortgesetzt werden, und habe die Ueberzeugung, da ich den guten Willen Seiten des Ministeriums voraussetze, daß es auch hierin eine andere Ueberzeugung gewinnen kann und wird, und daß es gewiß sodann Mittel und Wege finden wird, die Nachtheile, welche die Deffcnt- lichkeit haben könnte, zu beseitigen, ohne die Nützlichkeit zu ge fährden., Wenn ferner noch Einiges von Seiten des geehrten Abgeordneten Oberländer, genau habe ich es nicht ganz ver standen, über konstitutionelles Wesen im Allgemeinen, über den' Wechsel der Ministerien und der Principien, über das Miß-, trauen gegen die Regierung gesprochen worden ist, so kann ich nicht umhin, zu bemerken, daß es zu meinen persönlichen Wün schen gehört, und ich glaube, ich kann es auch im Namen mei ner Committenten aussprechen, daß es von ihnen gewünscht wird, daß das Ministerium, welches an unserer Grundverfaffung so thätig gearbeitet hat, welches uns so viele treffliche organische Gesetze gegeben, dem das Vaterland kn dieser Beziehung zu Danke verpflichtet ist, es sein möge, welches das neue Straf verfahren bei uns einführen möchte, und daß es seine Ansicht ändern und uns dem gemäß noch länger bleiben möge. Daß Ministerwechsel, wie sie in England, Frankreich und an dern konstitutionellen Staaten statlsinden, in unfern kleinern Staaten nicht statthaben können, beruht auf andern Verhält nissen, indem unsere konstitutionellen Verfassungen in unserm kleinen deutschen Vaterlande durch andere Verhältnisse bedingt sind, die weiter auseinanderzusetzen, jetzt nicht an der Zeit ist; im klebrigen hat dies auch sein Gutes. Staatsminister v.Könneritz: Was die letztere Aeußerung anlangt, so kann das Ministerium darauf nichts weiter antwor ten; nur möge die geehrte Kammer «glauben, daß die Minister, stets fern von persönlichen Ansichten oder Rücksichten, nur das Beste des Volkes und des Vaterlandes vor Augen haben, und hier thun werden, was ihre Pflicht gebietet. Eine Aeußerung des geehrten Abgeordneten, wenn sie. auch künftig noch ausführ lich zur Diskussion zu bringen ist, erlaube ich mir gegenwärtig zu berichtigen. Er meinte, daß die Deputation ja auch nicht eine unbedingte Oeffentlichkeit haben wolle. Ich habe in dem frü hem Berichte, wie in dem gegenwärtigen durchaus keine Andeu tung gefunden, daß die Oeffentlichkeit auf Categorien gewisser Personen beschränkt sein solle, und ich muß der Deputation sogar Recht geben, daß nach dem Princip, von dem sie ausgeht, Cate gorien nicht zu treffen sind. Nur in Ansehung der Fälle hat die Deputation Ausnahmen vorgeschlagen. - Abg. Clauß: Meine Herren, auch ich habe, mich an die Aeußerungen des Herrn Staatsministers anschließend, den Sinn des Berichts in Beziehung auf das darin ausgesprochene Ver langen nach Oeffentlichkeit mir ganz anders ausgelegt, als es von einem Mitgliede der Deputationkurz vorher geschehen ist, und würde getäuscht sein, sollte ich die Meinung der Deputation in solcher Weise interpretiren lassen. So wie alle Freunde des be sonnenen, d- h. des unentbehrlichen Fortschritts sich darüber zu freuen hatten, daß die hohe Staatsregierung mit Aeußerungen entgegengekommen ist, die auf die ungeduldig erwartete Re form des Strafverfahrens hinzielen, so würde doch, we nigstens für Personen meiner Ueberzeugung, jene Beruhigung schwinden, könnte man nicht bei der gegenwärtigen Ständever sammlung mit der . Regierung über die Grundlagen dieser Re form sich vereinigen. - Ich habe seit dem letzten Landtage Gelegenheit gehabt, mich vertrauter zu machen mit der Anwendung des mündlichen und öffentlichen Gerichtsverfahrens in Frankreich, Belgien, Holland, in den Provinzen am Rhein, von Preußen) Hessen und Baiern. Die Vorliebe für das Ausländische zieht mich wirklich nicht ab von der Anerkennung des Guten in meinem Vaterlande; aber
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