Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und sie zu fragen, ob sie beschließen wolle, daß alle die Be stimmungen, die bereits in der Verfafsungsurkunde enthalten sind, in der Landtagsordnung in Wegfall gebracht werden? Diese Frage wird ... Abg. v. Zezschwitz: Ich bitte um das Wort. Meine Herren, fei es, daß die Antwort auf die bevorstehende Frage be jahend oder verneinend ausfalle, so würde doch wohl nicht aus geschlossen sein, den Antrag zu stellen: „daß am Schlüsse der Landtagsordnung die Paragraphen aus der Verfassungs urkunde, welche die Landtagsverhältnisse betreffen, in einem An hänge zusammengestellt würden. Es handelt sich wohl nur darum, daß jene Paragraphen der Verfassungsurkunde nicht in den Tenor der Landtagsordnung hineinkommen. Präsident Braun: Es würde dies Sache der Redaktion sein. Wünscht sonst noch Jemand darüber zu sprechen? — Ich werde also erst die Frage auf das vom Abgeordneten v. Lhielau besonders hervorgehobene Princkp stellen. Abg.Brockhaus: Ich bin vollständig mit dem Princip einverstanden, das die geehrte Deputation aufgestellt hat; was aber derAbgeordnete v. Zezschwitz erwähnte, scheintmir auch sehr wünschenswerth, daß nämlich dieBestimmuugenderVerfassungs- urkunde, die sich auf die Landtagsordnung beziehen, derselben als Anhang oder Anmerkung beigefügt werden mögen. Referent Abg. Todt: Die Deputation ist allerdings, wie der Bericht schon an die Hand gicbt, von der Ansicht ausgcgan- gen, daß dies geschehen könne, daß nämlich jene Paragraphen der Verfafsungsurkunde entweder unten unter dem Texte als Anmer kungen oder alle zusammen am Schluffe als Anhang beigefügt werden. Aber das würde nur von denjenigen Exemplaren zu verstehen sein, die an die Kammermitglieder gegeben werden, nicht etwa auch von der redigirten Landtagsordnung, die in vie Gesetzsammlung ausgenommen wird. Wenn Jemand darauf einen besondern Antrag stellen will, so hat die Deputation nichts dagegen. Präsident Br aun: WünschtderAbgeordnete einenAntrag darauf zu stellen? Abg. v. Zezschwitz: Ich kann mich damit einverstehen, daß die Hauptfrage vorangehe, da nach dem, was der Herr Re ferent geäußert, es nicht scheint, daß der von mir beabsichtigte Antrag durch die bevorstehende Fragstellung präjudicirt werden könnte. Präsident Braun: Also gegenwärtig WünschtderAbge ordnete, daß sein Antrag zur Unterstützung gebracht werde? Abg.v.Zezschwitz: Später. Präsident Braun: Die Bestimmung war die, daß die in der Verfafsungsurkunde bereits enthaltenen und auf die Land tagsordnung sich beziehenden Paragraphen in den Context der letztem nicht ausgenommen werden sollen. Ich frage die Kam mer: ob sie dies will? — Einstimmig Ja. Präsident Brau n: Dies die Principfrage. — Was den vorliegendenParagraphen anlangt, so beantragt dieDeputation, daß §. 1 in Wegfall kommen möge. Stimmt die Kammer dem Anträge ihrer Deputation bei? — Einstimmig Ja. Abg. v. Zezschwitz: Herr Präsident! Vielleicht wäre es setzt an der Zeit, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Braun: Es scheint dem kein Bedenken ent gegen zu sein. Ich bitte den Abgeordneten, diesen Antrag zu wiederholen. Abg. v. Zezschwitz: Mein Antrag gehtdahin: daßin einemAnhange zurLandtagsordnung diejenigen Paragraphen der Verfassungsurkunde, welche auf die Land tags Verhältnisse Bezug haben, ab ge drucktwerden. Präsident Braun: Hält die Kammer diesen Antrag für zulässig? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Unterstützt die Kammer den Antrag? — Geschieht sehr zahlreich. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Abg. v. Schaffrath: Ich halte das doch nicht für zweckmäßig, und zwar aus den Gründen, die vorhin darge legt worden sind, ist die Wiederholung der einschlagenden Be stimmungen der Verfassungsurkunde nicht nothwendig. Uebri- gens kommt mir es auch, — ich finde nicht den paffenden Aus druck — unglaubhaft vor, daß die Kammer diese aus der Verfassungsurkunde herüberzunehmenden Stellen nicht im Gedächtniß haben, oder nicht genau kennen solle. Man kann sich ja auch Verfafsungsurkunde und Landtagsordnung zusam men binden lassen. Wir brauchen bei unfern Berathungen alle Gesetze. Wir können doch nun nicht alle diese an die Land tagsordnung als Anhang drucken lassen. Wir haben ja stets die Verfassungsurkunde bei uns; ob nun jene Paragraphen aus der Verfassungsurkunde in der Landtagsordnung hintenan zu finden sind, oder ob wir die Verfafsungsurkunde selber zur Hand nehmen, das ist meines Erachtens ganz gleich. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Da ich für den Antrag gestimmt habe, so halte ich es auch für angemessen, für den selben einige Worte zu sprechen. Es pflegt sehr oft zu ge schehen, daß man den Sinn einer Gesetzstelle vor Augen hat, aber den Ausdruck des Gesetzes selbst nicht gleich finden kann. Daran ist nicht zu zweifeln, daß die Mitglieder der Kammer den Inhalt der Verfafsungsurkunde im Kopfe tragen; allein bei Anwendung der einzelnen Bestimmungen ist es oft von der größten Wichtigkeit, gerade die gebrauchten Worte zu wissen; und in so fern die Absicht des Antragstellers dahin geht, den Wortlaut sogleich vergleichen zu können, wird dieselbe da durch am besten erreicht, daß jene Paragraphen unten beige druckt werden, da sich nicht voraussetzen läßt, daß man die Verfassungsurkunde immer bei der Hand habe. Abg. v. Zezschwitz: Der geehrte Abgeordnete Hensel hat bereits darauf hingedeutet, was ich zur Motivirung meines Antrags sagen wollte. Obgleich allerdings von jedem Abgeord neten zu erwarten ist, daß er den Sinn und wesentlichen In halt der Verfafsungsurkunde im Allgemeinen kenne, so dürfte doch kaum vorauszusetzen sein, daß jeder Abgeordnete auch alle einzelnen Paragraphen der BerfaffungSurkunde wörtlich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder