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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Allein bemerken muß ich doch, daß es mir wünschenswerth er scheint, wenn die Kammer sich jetzt definitiv darüber entschließt, -aß sie, die zweite Kammer, jedes Mal vier Secretaire anneh men wolle. Es scheint zwar von dem geehrten Herrn Regie- rungscommissar einigermaaßen in Zweifel gezogen zu werden, ob das Bedürfniß zu vier Secretairen vorhanden sei. Allein ich glaube doch, daß gerade die Kammer das größte Interesse hat, jedes Mal vier Secretaire zu wählen. Denn man muß sich nur in die Lage der Secretaire selbst billigerweise versetzen. Können sie nur alle 8 Tage von diesem gewiß höchst schwieri gen und ost äußerst lästigen und anstrengenden Berufe befreit sein, so ist es für sie rein unmöglich, an der Discussion, ge schweige an den Deputationen, LH eil zu nehmen. Sie haben nicht Zeit, sich auf den Gegenstand vorzubereiten, sie müssen oft die Nächte zur Protocollausfertigung benutzen. Deshalb, glaube ich, entspricht es wohl der Billigkeit und Gerechtigkeit, wenn man zwei Personen nicht mit so bedeutenden Geschäften überhäuft. Etwas Anderes ist es doch in der ersten Kammer, wo, wie bekannt, nicht so viele Sitzungen stattsinden. Ich glaube, daß auch in der Zukunft bei der Mehrzahl der Mit glieder der zweiten Kammer immer mehr Sitzungen, als in der ersten Kammer sein werden, da bekanntlich, wenn in einem Collegium eine größere Anzahl von Mitgliedern sitzt, auch mehr Gelegenheit genommen und gefunden wird, mehr zu sprechen, als wenn die Corporation nur die Hälfte der Mit glieder bildet. Daher werde ich ganz für den Vorschlag der Deputation ohne Modifikation stimmen. Staatsminister v. Falkenstein: An und für sich scheint es mir allerdings, daß weder von der einen, noch von der andern Seite wesentlich ein hoher Werth darauf zu legen sei, wie diese Bestimmung hier getroffen wird. Es ist gar nicht zu leugnen, was auch der geehrte Herr Referent und ein anderer geehrter Ab geordneter jetzt ausgesprochen, daß in sehr vielen Fällen, wie sich auch neuerlich wieder herausgestellt hat, sehr wünschenswerth sein wird, wenn vier Mitglieder der Kammer damit beauftragt find, sich von Zeit zu Zeit abzulösen; allein die Frage ist eigent lich eine Formfrage, nämlich die, ob die Kammer selbst sich bin den wolle, wie es der Fall sein würde, wenn es nach dem Vor schläge der Deputation geht, daß regelmäßig^ die Zahl von vier Secretairen gewählt wird, ober ob sie es in ihrer Gewalt haben will, wie die Regierung zweckmäßiger gesunden hat,k diese Zahl nur fakultativ vorzuschlagen. Ein zweiter Punkt, der nicht ganz Unberücksichtigt gelassen werden dürste, scheint der zu sein: es haben sich schon jetzt und werden sich bei näherer Durchgehung in wichtigen und nicht wichtigen Punkten Differenzen zwischen LenBerathungen undBeschlüffen der ersten und denen der zwei ten Kammer Herausstellen. Es ist bei diesem Gegenstände immer erwünscht, wenn der Differenzpunkte weniger werden, und das würde der Fall sein, wenn solches fakultative Wahlen zugelassen wird, weil jede Kammer es dann in der Gewalt hätte, es so zu Machen, wie es im geeigneten Falle ihr zweckmäßig erscheint. Es wäre möglich, daß auch in der ersten Kammer wünschens- werth erscheint, vier Secretaire zu haben, und eben so umgekehrt, daß einmal in der zweiten Kammer der Fall eintritt, daß sie sich nur mit zwei Secretairen begnügt. Abg. R ewitzer: Die eben gehörten Bedenken des Herrn Staatsministers könnte ich nicht theilen. Wenn er glaubt, daß es nicht gut sei, wenn die Kammer sich in dieser Beziehung durch einen Beschluß bindet, so glaube ich, daß dies nicht der Fall ist, die Kammer wird sich nicht binden. Denn ist das Bedürfniß, vier Secretaire zu haben, einmal vorhanden, so wird das Be dürfniß bei den nächsten Landtagen wieder vorhanden sein. Es wird also bei jeder Ständeversammlung die Frage wiederholt werden, ob man vier oder zwei Secretaire wählen wolle, und eine jedesmalige Discussion würde unvermeidlich sein. Wenn der Herr Staatsminister einen hohen Werth darauf zu legen scheint, daß wenige Differenzpunkte mit der ersten Kammer entstehen möchten, so trete ich zwar dieser Ansicht nicht entgegen, ich kann aber auch nicht einen Nachtheil darin finden, wenn! in der Ge schäftsordnung der ersten Kammer etwas Anderes beliebt wird, als in der der zweiten Kammer. Es liegt das in der Zusammen setzung der Kammern. Es ist, wie schon bemerkt worden ist, etwas Anderes, ob eine Kammer aus 43, oder aus 75 Personen besteht. Einen Nachtheil kann ich nicht darin finden, wenn in solchen einzelnen Theilen die Geschäftsordnungen der Kammern von einander abweichen. Ich werde also für die Meinung der Deputation stimmen. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand zu spre chen? Es meldet sich Niemand. Referent Abg. Todt: Nur wenige Worte noch zum Schluffe. Den Gründen, welche der Herr Staatsminister auf gestellt hat, könnte ich meinerseits auch nicht beitreten. Sagt derselbe nämlich, daß es theils aus dem Grunde wünschenswerth sei, den Vorschlag des Herrn Regierungscommissars anzuneh men, weil dadurch der Differenzpunkte mit der ersten Kammer wenigere würden, so ist die vorliegende Bestimmung von der Art, daß eine Differenz gar nicht zu entstehen braucht. Es ist der vorliegende Punkt eine von denjenigen Bestimmungen, welche jede Kammer für sich separat treffen kann. Wenn wir also auch den Beschluß fassen, jedesmal vier Secretaire zu wählen, so wird an diesem Beschlüsse das Zustandekommen der Landtagsord nung, wenn nicht andere Punkte es verhindern, gewiß nicht scheitern; denn geht die erste Kammer auf diesen Beschluß nicht ein, — und sie soll es nicht einmal, wie die Deputation vorge schlagen hat — so bleibt sie bei dem zeitherigen Verfahren, und wählt blos zwei Secretaire. Wenn der Herr Staatsminister ferner gesagt hat, es sei auch aus einem zweiten Grunde bedenk lich, das Deputationsgutachten unbedingt anzunehmen, weil die Kammer sich dann binde, so sehe ich in diesemBinden keine Gefahr. Die Kammer beschließt, durchgängig vier Secretaire zu wählen. Soll deswegen zu befürchten sein, daß dadurch der Kammer Kräfte für die Deputatkonsarbeiten entzogen werden? Nein; gerade dies ist der Grund gewesen, warum die Deputation
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